Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Gerade kam ich, kurz nachdem ein Unfall passierte, hinzu. Laut dem, was eine Zeugin und der Moppedfahrer sagten, ereignete sich der Unfall wie folgt:
- 17jähriger R125-Fahrer fuhr hinter Auto her
- Plötzlich bremste der Autofahrer voll und drehte an einer Stelle wo er es nicht durfte. Er überfuhr dabei eine Sperrfläche.
- Der 125er-Fahrer stürzte beim Bremsen und Ausweichen. An der Stelle war die Asphaltqualität schlecht und die Fahrbahnoberfläche war nass.
- Dem 125er-Fahrer ist zum Glück so gut wie nix passiert, er trug geeignete Schutzkleidung. Schaden am Mopped schon alleine durch Lackschäden durchaus der Rede fährt.
- Der Autofahrer fuhr einfach weg.
Was mich dann wunderte: Die Polizistinnen, die den Unfallbericht schrieben, haben den 125er-Fahrer als Unfallverursacher eingetragen. Inwieweit dem Autofahrer Unfallflucht angelastet werden kann, wurde mir nicht ganz klar. Es war die Rede davon, wobei die Polizistin aber sagte, man weiß nicht, ob der Autofahrer den Unfall überhaupt bemerkt hatte.
Dass der 125er-Fahrer die Schuld bekam, hat mich gewundert und ich sagte das auch. Die Polizistin sagte, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Weil es nass war, hätte er mehr Abstand halten müssen. Sie brachte das Beispiel mit dem Kind, was über die Fahrbahn laufen könnte und den Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen könnte.
OK, so war das also. Ich finde es bedenklich, dass ein Autofahrer einfach eine Vollbremsung hinlegen darf nur um an unerlaubter Stelle zu wenden. Denn davon geht eine große Gefährdung aus, zumal bei regennasser Fahrbahn und schlechtem Asphalt. Ich sagte das dann auch in verkürzter Form und dass die Gesetze für Autofahrer gemacht sind und nicht für Motorradfahrer. Es kam kein Widerspruch, sondern die Polizistin sagte, dass ich mich ja dafür einsetzen kann, dass sich was daran ändert.
Alleine kann ich natürlich gar nix daran ändern. Wollte aber zumindest schon mal darüber informieren oder daran erinnern, womit Ihr rechnen müsst.
Wie seht Ihr das denn?
- 17jähriger R125-Fahrer fuhr hinter Auto her
- Plötzlich bremste der Autofahrer voll und drehte an einer Stelle wo er es nicht durfte. Er überfuhr dabei eine Sperrfläche.
- Der 125er-Fahrer stürzte beim Bremsen und Ausweichen. An der Stelle war die Asphaltqualität schlecht und die Fahrbahnoberfläche war nass.
- Dem 125er-Fahrer ist zum Glück so gut wie nix passiert, er trug geeignete Schutzkleidung. Schaden am Mopped schon alleine durch Lackschäden durchaus der Rede fährt.
- Der Autofahrer fuhr einfach weg.
Was mich dann wunderte: Die Polizistinnen, die den Unfallbericht schrieben, haben den 125er-Fahrer als Unfallverursacher eingetragen. Inwieweit dem Autofahrer Unfallflucht angelastet werden kann, wurde mir nicht ganz klar. Es war die Rede davon, wobei die Polizistin aber sagte, man weiß nicht, ob der Autofahrer den Unfall überhaupt bemerkt hatte.
Dass der 125er-Fahrer die Schuld bekam, hat mich gewundert und ich sagte das auch. Die Polizistin sagte, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Weil es nass war, hätte er mehr Abstand halten müssen. Sie brachte das Beispiel mit dem Kind, was über die Fahrbahn laufen könnte und den Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen könnte.
OK, so war das also. Ich finde es bedenklich, dass ein Autofahrer einfach eine Vollbremsung hinlegen darf nur um an unerlaubter Stelle zu wenden. Denn davon geht eine große Gefährdung aus, zumal bei regennasser Fahrbahn und schlechtem Asphalt. Ich sagte das dann auch in verkürzter Form und dass die Gesetze für Autofahrer gemacht sind und nicht für Motorradfahrer. Es kam kein Widerspruch, sondern die Polizistin sagte, dass ich mich ja dafür einsetzen kann, dass sich was daran ändert.
Alleine kann ich natürlich gar nix daran ändern. Wollte aber zumindest schon mal darüber informieren oder daran erinnern, womit Ihr rechnen müsst.
Wie seht Ihr das denn?
Zuletzt geändert von Michael am 17.01.2009 22:35, insgesamt 3-mal geändert.
- Taldor_SV
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Ich sage mal das der Motorradfahrer ne Teilschuld hat, wegen dem abstand. habt ihr denn nen Kennzeichen vom Unfallgegener? zumindest ne unfallflucht isses, das überfahren der Sperrfläche kommt noch dazu.
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Fast vollständig. Automarke und Farbe auch. Müsste eigentlich reichen, um den Wagen identifizieren zu können. Die Identifikation des Fahrers ist dann vielleicht noch ein bisschen was anderes.Taldor_SV hat geschrieben:habt ihr denn nen Kennzeichen vom Unfallgegener?
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Die Polizistin sagte, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Weil es nass war, hätte er mehr Abstand halten müssen. Sie brachte das Beispiel mit dem Kind, was über die Fahrbahn laufen könnte und den Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen könnte.
*kotz* immer diese kleinkinderstory. Natürlich stimmts, aber ich kanns echt schon nicht mehr hörn.
Aber anderer Punkt. Die polizistin ist aber auch ganz eine lustig. Hat die schonmal was von einem Schrecken gehört? Ich mein, wenn vor mir einer voll in die eisen steigt und ich noch unerfahren bin (wovon man bei einem 17 jährigen eigentlich ausgehan kann?) steig ich auch voll in die eisen. Die schlechte Fahrbahn trägt dann den restlichen beitrag zum blockierenden vorderrad und wenn mas nicht abfangen kann liegt ma. Da ist der Sicherheitsabstand genau WURSCHT.
Ich bild mir ein dass ich bei uns in der fahrschule gehört hab, dass ma nicht grundlos eine Vollbremungs machen darf und wenn man deswegen einen Unfall verursacht ma auch teilschuld bekommt.
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Mir fiel dazu jetzt gerade noch der §1 STVO ein... wie lautet der gleich... "niemand mehr gefährden als unvermeidbar" oder so ähnlich... Dagegen hat der Autofahrer ganz klar verstoßen. Der § hätte mir mal vorher einfallen sollen, das hätte die Polizistin vielleicht zum Nachdenken gebracht... Aber die ist ja eh keine Richterin. Aber seit 20 Jahren Polizistin, wie sie sagte. Da wird sie wohl wissen, wie das hier normalerweise abläuft.*Thomas1988 hat geschrieben:Ich bild mir ein dass ich bei uns in der fahrschule gehört hab, dass ma nicht grundlos eine Vollbremungs machen darf und wenn man deswegen einen Unfall verursacht ma auch teilschuld bekommt.
Ist anscheinend das allgemeine Totschlag-Argument, wenn der Vorausfahrende gebremst hat... Ist aber irgendwie nicht die einzige und vollständige Realität. Da war natürlich auch weit und breit kein Kind, die mussten um die Zeit alle schon längst im Bett sein.Thomas1988 hat geschrieben:*kotz* immer diese kleinkinderstory. Natürlich stimmts, aber ich kanns echt schon nicht mehr hörn.
* Meine Interpretation: Richter und Politiker fahren im dicken BMW oder Mercedes mit ABS rum, wohl kaum mit Moppeds und Motorrädern. Die können sich nicht reinversetzen, was für eine Gefahr für uns so eine unnötige Vollbremsung darstellt, und wie wenig praktikabel doppelter Sicherheitsabstand für Motorradfahrer ist (weil der Nachfolgende dann sehr wahrscheinlich drängelt und um so dichter auffährt). Trotzdem scheint mir der erhöhte Sicherheitsabstand, neben Bremstraining, das Beste zu sein, was wir erstmal machen können. Und Motorrad-ABS, zumindest für die mit wenig Fahrpraxis. Ich persönlich will die 10 kg Mehrgewicht aber nicht am Mopped haben, die sollen erstmal leichter werden. Ist unvernünftig, ja, und arrogant, selbst als "100.000+ km Biker" kann mir das auch passieren.

Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Es gibt halt die ganz klare Regel: So viel Abstand, dass man bei einer Vollbremsung des Vorrausfahrenden anhalten kann.
Da ises erstmal egal, warum die Vollbremsung gemacht wird.
Es ist auch egal obs jetzt am Sicherheitsabstand gelegen hat oder an fehlender Erfahrung... fehlende Erfahrung hat ziemlich garnichts mit der Schuldfrage zu tun.
Is ähnlich wie die Sache mit der Unwissenheit die nicht vor Strafe schützt.
Ob der Vollbremsende eine Mitschuld bekommt ist erst danach zu klären.... meiner Meinung nach sollte er in dem Fall eine bekommen.
Ich finds aber quatsch zu sagen, dass Gesetzt für Autos gemacht sind, ich wüsste nicht wo Autos bevorteilt werden nach dem Gesetz.
Auch in nem Motorradforum sollte man sich um Objektivität bemühen.
Da ises erstmal egal, warum die Vollbremsung gemacht wird.
Es ist auch egal obs jetzt am Sicherheitsabstand gelegen hat oder an fehlender Erfahrung... fehlende Erfahrung hat ziemlich garnichts mit der Schuldfrage zu tun.
Is ähnlich wie die Sache mit der Unwissenheit die nicht vor Strafe schützt.
Ob der Vollbremsende eine Mitschuld bekommt ist erst danach zu klären.... meiner Meinung nach sollte er in dem Fall eine bekommen.
Ich finds aber quatsch zu sagen, dass Gesetzt für Autos gemacht sind, ich wüsste nicht wo Autos bevorteilt werden nach dem Gesetz.
Auch in nem Motorradforum sollte man sich um Objektivität bemühen.
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Ich habe in einem ähnlichen Fall alles bezahlt bekommen vor 9 Jahren. Ich fahr hinter Auto, der wird langsamer und fährt mit 2 Rädern auf Gehweg um dann direkt auf der Strasse zu wenden. Es gab keine Berührung, und ich war sehr unerfahren und habe vorn überbremst. Meine Unschuld war komplett klar für die Polizei.
Wenn das so ist mit dem Abstand und der Hintermann ist immer Schuld, dann entsorge ich mein nächstes Auto auf der Landstrasse mit einer Vollbremsung. Dann muss ich mich nicht bemühen beim Verkauf eines 10 Jahre alten Autos
Wenn das so ist mit dem Abstand und der Hintermann ist immer Schuld, dann entsorge ich mein nächstes Auto auf der Landstrasse mit einer Vollbremsung. Dann muss ich mich nicht bemühen beim Verkauf eines 10 Jahre alten Autos
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Interessant zu wissen. Mal kucken, wenn ich den Jungen finde, werde ich ihn mal auf das Thema hier hinweisen. Der war so schnell weg, als ich ihm anbot, mal zusammen zu fahren...Martin650 hat geschrieben:Ich habe in einem ähnlichen Fall alles bezahlt bekommen vor 9 Jahren. (...) Meine Unschuld war komplett klar für die Polizei.

Aber das könnte leider der kleine aber feine Unterschied sein. Der Autofahrer im von mir beschriebenen Fall drehte ja nicht vom Gehweg aus.Martin650 hat geschrieben:fährt mit 2 Rädern auf Gehweg
Aber man darf doch auch noch eine Meinung haben und die kundtun. Und zumindest habe ich in den Beiträgen das Objektive und Subjektive ziemlich klar getrennt, oder? Bevorteilt sind sie, wenn sie ungestraft grundlos eine Vollbremsung machen dürfen. Oder dass sie auf der Autobahn im Stau einfach eine Tür aufmachen dürfen und den vorbeifahrenden Motorradfahrer dadurch ungestraft tot machen dürfen. Und dass man sich als Motorradfahrer nicht durchschlängeln darf. Ich könnte noch mehr Beispiele finden.Timmey hat geschrieben:Ich finds aber quatsch zu sagen, dass Gesetzt für Autos gemacht sind, ich wüsste nicht wo Autos bevorteilt werden nach dem Gesetz.
Auch in nem Motorradforum sollte man sich um Objektivität bemühen.
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Das ist schwierig zu beurteilen, zumindest an Hand Deiner Angaben.
Grundsätzlich ist grundloses Bremsen in Zusammenhang mit einem Unfall mit einem Verwarnungsgeld belegt.
Beim Wenden/Überfahren der Sperrfläche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist ein Bußgeld fällig.
Fraglich ist, ob der Autofahrer Unfallbeteiligter war!!!
Abstand des Moppeds zum Auto, wurde am Auto der Blinker gesetzt und der Moppedfahrer hat es nicht oder zu spät bemerkt....
Wenn es keine Zeugen gibt und der Autofahrer Unfallbeteiligter sein könnte (auf Grund der Aussage des Moppedfahrers) kommt der Autofahrer als Mitverursacher in Betracht.
Bei der Unfallaufnahme stellt die Polizei lediglich die Verkehrsverstöße fest und ahndet diese, wobei eine Veknüpfung als Unfallverursacher in Frage kommt.
Die Verkehrsverstöße kann man aber nur ganz oder gar nicht begehen, im Gegensatz zur Schuldfrage, welche die Versicherungen untereinander oder in einem Verfahren klären (berühmte 70/30 , 60/40 % Prozent Fälle)
Die Aussage bezüglich der Unfallflucht (ob der Autofahrer das überhaupt bemerkt hat) der Polizistin und deswegen nimmt man das nicht so auf, ist sehr gewagt.
Denn wenn der Verdacht einer Straftat besteht (Unfallflucht), muß die Polizei dies aufnehmen.
Über diese Straftaten entscheiden/einstellen kann in erster Instanz erst und nur die Staatsanwaltschaft.
Ansonsten kann man sich nur selbst strafbar machen.(Strafvereitelung)
Wenn es da nichts Genaueres gibt, würde ich da mal dranbleiben, am Besten mittels Rechtsbeistand.
(hoffentlich ist der Junge rechtschutzversichert)
Wie ist der Unfall denn genau aufgenommen worden, wenn der Moppedfahrer laut Aussage der Polizei alleine Beteiligter war?
Nur Unfallmitteilungen mit Verwarnungsgeld oder schriftlich und der Moppedfahrer bekommt noch einen Bußgeldbescheid?
Gruß Andreas
Grundsätzlich ist grundloses Bremsen in Zusammenhang mit einem Unfall mit einem Verwarnungsgeld belegt.
Beim Wenden/Überfahren der Sperrfläche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist ein Bußgeld fällig.
Fraglich ist, ob der Autofahrer Unfallbeteiligter war!!!
Abstand des Moppeds zum Auto, wurde am Auto der Blinker gesetzt und der Moppedfahrer hat es nicht oder zu spät bemerkt....
Wenn es keine Zeugen gibt und der Autofahrer Unfallbeteiligter sein könnte (auf Grund der Aussage des Moppedfahrers) kommt der Autofahrer als Mitverursacher in Betracht.
Bei der Unfallaufnahme stellt die Polizei lediglich die Verkehrsverstöße fest und ahndet diese, wobei eine Veknüpfung als Unfallverursacher in Frage kommt.
Die Verkehrsverstöße kann man aber nur ganz oder gar nicht begehen, im Gegensatz zur Schuldfrage, welche die Versicherungen untereinander oder in einem Verfahren klären (berühmte 70/30 , 60/40 % Prozent Fälle)
Die Aussage bezüglich der Unfallflucht (ob der Autofahrer das überhaupt bemerkt hat) der Polizistin und deswegen nimmt man das nicht so auf, ist sehr gewagt.
Denn wenn der Verdacht einer Straftat besteht (Unfallflucht), muß die Polizei dies aufnehmen.
Über diese Straftaten entscheiden/einstellen kann in erster Instanz erst und nur die Staatsanwaltschaft.
Ansonsten kann man sich nur selbst strafbar machen.(Strafvereitelung)
Wenn es da nichts Genaueres gibt, würde ich da mal dranbleiben, am Besten mittels Rechtsbeistand.
(hoffentlich ist der Junge rechtschutzversichert)
Wie ist der Unfall denn genau aufgenommen worden, wenn der Moppedfahrer laut Aussage der Polizei alleine Beteiligter war?
Nur Unfallmitteilungen mit Verwarnungsgeld oder schriftlich und der Moppedfahrer bekommt noch einen Bußgeldbescheid?
Gruß Andreas
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
hatte in meiner zweiten saison einen ähnlichen unfall.
bin über ein leicht erhöte linkskurve in einer ortschaft gefahren und direkt dahinter war eine ampel die gerade auf rot gesprungen ist. die sieht man aber erst ein bisschen spät. der boden komplett glatt, es war sehr heiß und auch jedemenge flüssigkeit dort verteilt. der autofahrer direkt vor mir voll in die eisen, dass er dem vordermann an der ampel nicht drauffährt. ich dahinter hupf bei leichter schräglage auch voll in die eisen und das vorderrad ist weg.
bin dann auf die ganz ungute in den gegenverkehr geschlittert und hatte durchaus ein bissal angst. tempo ca. 40-50km/h.
damals haben wir den unfall gar nicht groß aufgenommen weil es doch eher eindeutig mein fehler war. für die bedingunen und meine sichtweite hätte der abstand größer sein können. der boden, die leichte neigung bergab haben ihres dazu beigetragen.
in deinem geschilderten unfall sehe ich auf den ersten blick auch die schuld beim 125'er fahrer.
dann jedoch wäre es interessant zu wissen, ob nicht das absichtliche vollbremsen des autofahrers, obwohl hier eigentlich nicht erlaubt, als "nötigung" des 125'er fahrers empfunden werden kann.
hab das neulich auf VOX gesehen bei diesem automagazin.
das beispiel war so: ein autofahrer überholt einen anderen fahrer der deutlich zu langsam unterwegs ist, grundlos (schnecke). danach bremst der autofahrer der überholt hat, aus trotz voll oder annähernd voll. (grundlos, also nicht verkehrsbedingt bzw. durch technisches gebrechen) der bremser nötigt die schnecke damit und wäre im fall eines auffahrunfalls 100% schuldig durch "nötigung".
hier sehe ich es eigentlich "recht ähnlich". der autofahrer bremst "unerlaubt" voll ab und "nötigt" in gewisser weise die hinter im fahrenden zu einem unvorhersehbaren manöver.
als 125'er fahrer würde ich hier verlangen dass das näher untersucht wird.
denke man kann das wirklich so oder so auslegen. fakt ist, dass durch das überfahren der sperrlinie und des unerlauben wendens der 125'er fahrer eigentlich nicht sooo schlechte chancen haben dürfte.
bin über ein leicht erhöte linkskurve in einer ortschaft gefahren und direkt dahinter war eine ampel die gerade auf rot gesprungen ist. die sieht man aber erst ein bisschen spät. der boden komplett glatt, es war sehr heiß und auch jedemenge flüssigkeit dort verteilt. der autofahrer direkt vor mir voll in die eisen, dass er dem vordermann an der ampel nicht drauffährt. ich dahinter hupf bei leichter schräglage auch voll in die eisen und das vorderrad ist weg.
bin dann auf die ganz ungute in den gegenverkehr geschlittert und hatte durchaus ein bissal angst. tempo ca. 40-50km/h.
damals haben wir den unfall gar nicht groß aufgenommen weil es doch eher eindeutig mein fehler war. für die bedingunen und meine sichtweite hätte der abstand größer sein können. der boden, die leichte neigung bergab haben ihres dazu beigetragen.
in deinem geschilderten unfall sehe ich auf den ersten blick auch die schuld beim 125'er fahrer.
dann jedoch wäre es interessant zu wissen, ob nicht das absichtliche vollbremsen des autofahrers, obwohl hier eigentlich nicht erlaubt, als "nötigung" des 125'er fahrers empfunden werden kann.
hab das neulich auf VOX gesehen bei diesem automagazin.
das beispiel war so: ein autofahrer überholt einen anderen fahrer der deutlich zu langsam unterwegs ist, grundlos (schnecke). danach bremst der autofahrer der überholt hat, aus trotz voll oder annähernd voll. (grundlos, also nicht verkehrsbedingt bzw. durch technisches gebrechen) der bremser nötigt die schnecke damit und wäre im fall eines auffahrunfalls 100% schuldig durch "nötigung".
hier sehe ich es eigentlich "recht ähnlich". der autofahrer bremst "unerlaubt" voll ab und "nötigt" in gewisser weise die hinter im fahrenden zu einem unvorhersehbaren manöver.
als 125'er fahrer würde ich hier verlangen dass das näher untersucht wird.
denke man kann das wirklich so oder so auslegen. fakt ist, dass durch das überfahren der sperrlinie und des unerlauben wendens der 125'er fahrer eigentlich nicht sooo schlechte chancen haben dürfte.
Fährst Du noch, oder beherrscht Du schon?
SV 1000 N R: GSX-R USD-Gabel, WP, Yoshimura, Akrapovic, ABM, Lucas, usw. ...daraus sind Träume gemacht!
Erlebe den Traum: http://www.svrider.de/index.php?seite=u ... etails=114 Vote und schreib deine Meinung dazu!
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Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Ich war da nur als Unbeteiligter dabei und war auch nicht Zeuge, und eine der Polizistinnen wollte mich anfangs "abwimmeln". Deswegen habe ich nicht alles so gut mitbekommen.Andreassv hat geschrieben:Wie ist der Unfall denn genau aufgenommen worden, wenn der Moppedfahrer laut Aussage der Polizei alleine Beteiligter war?
Nur Unfallmitteilungen mit Verwarnungsgeld oder schriftlich und der Moppedfahrer bekommt noch einen Bußgeldbescheid?
Aber der Moppedfahrer galt wohl nicht als alleiniger Beteiligter, und Unfallflucht als möglicher Tatbestand stand durchaus im Raum, wurde aber nicht "endgeklärt". Aber in die Richtung wird wohl weiter ermittelt werden. Sie sagte jedenfalls, dass man auch als Nicht-Verursacher Unfallflucht begehen kann. Von möglichem Verwarnungsgeld für den Moppedfahrer sprach die Polizistin nur ganz kurz. Sie wollte ihm kein Geld abnehmen. Aber von einem Amt oder so (Straßenverkehrsamt?) sprach sie, das das noch machen könnte. Sie stimmte mir aber halbwegs zu, dass das gar nicht angebracht wäre.
Ja, ich hoffe auch. So eine RS-Vers. ist ihr Geld wert (deswegen habe ich schon lange eine, obwohl ich sonst mit Vers. geize).Andreassv hat geschrieben:Wenn es da nichts Genaueres gibt, würde ich da mal dranbleiben, am Besten mittels Rechtsbeistand.
(hoffentlich ist der Junge rechtschutzversichert)
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Nur mal so als Anmerkung:
In so einem Fall der Fahrerflucht täusche ich extreme Gesundheitsprobleme vor, lass der Notarzt kommen und mich abtransportieren. Dann blutet der vermeintliche Verursacher auf jeden Fall, und das richtig
In so einem Fall der Fahrerflucht täusche ich extreme Gesundheitsprobleme vor, lass der Notarzt kommen und mich abtransportieren. Dann blutet der vermeintliche Verursacher auf jeden Fall, und das richtig
- Herr Bert
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SVrider:
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
So wie sich der Unfallhergang liest, hat der 125er Fahrer für mich keine Schuld. Wenn zwei Fahrzeuge hintereinander fahren und der Vorausfahrende plötzlich eine Verkehrsregel missachtet und dadurch einen Unfall provoziert, dann ist für mich der Vorausfahrende schuld!
Durch vorausschauendes Fahren soll man rechtzeitig erkennen ob z.B. eine Person oder Fahrzeug die Strasse quert oder anderweitig in den Verkehr eingreift.
Vorrausschauendes Fahren bedeutet für mich, etwas rechtzeitig zu erkennen, was ich auch sehen kann. Ich kann aber nicht sehen was in anderen Köpfen vorgeht und was derjenige vorhat.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein müsste man den Sicherheitsabstand um ein vielfaches erhöhen und das, wissen wir alle, ist selbst mit sehr guten Willen nicht realisieren.
Das man durch Erfahrung und Fahrpraxis einiges etwas früher "erkennt und lesen" kann, steht auf einen anderen Blatt. In der Fahrschule lernt man die Verkehrsregeln. Darauf das sich andere auch daran halten, sollte man sich verlassen können und als Fahranfänger tut man dieses auch.
Mag sein das ein erfahrener Fahrer in diesem Fall die Absicht des "unbedingten Wenden wollen" rechtzeitig erkannt hätte, aber es gibt keine Regel die zur Erfahrung verpflichtet.
Und die Aussage das der "Verursacher" nichts davon mitbekommen haben könnte, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn ich irgendwo drehe/wende versuche ich wie eine Eule im Kreis zu schauen und wenn sich im unmittelbaren Umfeld jemand mit dem Mopped hinlegt oder ähnliches, dann bekommt man irgendwas mit.
Durch vorausschauendes Fahren soll man rechtzeitig erkennen ob z.B. eine Person oder Fahrzeug die Strasse quert oder anderweitig in den Verkehr eingreift.
Vorrausschauendes Fahren bedeutet für mich, etwas rechtzeitig zu erkennen, was ich auch sehen kann. Ich kann aber nicht sehen was in anderen Köpfen vorgeht und was derjenige vorhat.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein müsste man den Sicherheitsabstand um ein vielfaches erhöhen und das, wissen wir alle, ist selbst mit sehr guten Willen nicht realisieren.
Das man durch Erfahrung und Fahrpraxis einiges etwas früher "erkennt und lesen" kann, steht auf einen anderen Blatt. In der Fahrschule lernt man die Verkehrsregeln. Darauf das sich andere auch daran halten, sollte man sich verlassen können und als Fahranfänger tut man dieses auch.
Mag sein das ein erfahrener Fahrer in diesem Fall die Absicht des "unbedingten Wenden wollen" rechtzeitig erkannt hätte, aber es gibt keine Regel die zur Erfahrung verpflichtet.
Und die Aussage das der "Verursacher" nichts davon mitbekommen haben könnte, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn ich irgendwo drehe/wende versuche ich wie eine Eule im Kreis zu schauen und wenn sich im unmittelbaren Umfeld jemand mit dem Mopped hinlegt oder ähnliches, dann bekommt man irgendwas mit.
Gruß Herr Bert
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
richtig so, keine zeuge , keine hilfe, was soll der quatsch ? warum kümmerst du dich um ungelegte eier?Michael hat geschrieben: Ich war da nur als Unbeteiligter dabei und war auch nicht Zeuge, und eine der Polizistinnen wollte mich anfangs "abwimmeln". Deswegen habe ich nicht alles so gut mitbekommen.
BSP: ein auto steht im kreuzungsbereich im halteverbot, ein abbiegendes fahrzeug rammt dieses und verklagt den falschparker
verloren vor gericht, nur weil jemand falsch parkt gibts noch lange kein grund da reinzufahren
so ähnlich seh ichs erstmal hier, wer drauffährt hat erstmal vor ort schuld, alles andere wird dann im nachhinein geklärt
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Weil ich schon lange vor der Polizei da war, als der Unfall noch ganz frisch war, in der Zeit hat mir der 125er-Fahrer einiges erzählt und weil mich sein weiteres Schicksal interessiert hat. Wenn Du mir noch mehr in der Richtung zu sagen hast, dann besser per PN. Bringt hier nämlich gar nix, so ein Geblubber von Dir. Aber Du kannst es auch noch lieber sein lassen, ich schätze wir verstehen uns sowieso nicht.svfighter hat geschrieben:richtig so, keine zeuge , keine hilfe, was soll der quatsch ? warum kümmerst du dich um ungelegte eier?Michael hat geschrieben: Ich war da nur als Unbeteiligter dabei und war auch nicht Zeuge, und eine der Polizistinnen wollte mich anfangs "abwimmeln". Deswegen habe ich nicht alles so gut mitbekommen.
Zuletzt geändert von Michael am 18.01.2009 14:29, insgesamt 1-mal geändert.