Probezeit --> keine Probefahrt?
Probezeit --> keine Probefahrt?
Hallo alle zusammen! Ich bin nun in knapp 4 Monaten aus der Probezeit draußen... doch ich kann es leider garnicht mehr länger aushalten...daher habe ich mich entschlossen schon in ein paar Monaten eine Maschone zu kaufen... So gesagt getan... doch leider weiß ich nicht so ganz genau, ob ich überhaupt eine Probefahrt machen darf, da ich ja noch in der Probezeit bin.
Logischer weise weiss ich natürlich, dass man in der Probezeit keine ungedrosselten Maschinen fahren darf, doch interessiert es mich schon, ob es beim Motorrad kauf vielleicht giwisse ausnahmen gibt, da es nicht würklich viele gedrosselten Maschinen auf dem Markt giibt und weil ich dann meine Mashcone auch sehr ungerne Drosseln lassen würde! Es geht mir ein einfach nur um die Rechtliche Sahce beim kauf!
Bevor ich einen großen Fehler mache wollte ich hier ersteinmal nachfragen, welches Wissen ihr darüber habt!
Ich würde mich sehr um eine schnelle Antwort freuen!
Logischer weise weiss ich natürlich, dass man in der Probezeit keine ungedrosselten Maschinen fahren darf, doch interessiert es mich schon, ob es beim Motorrad kauf vielleicht giwisse ausnahmen gibt, da es nicht würklich viele gedrosselten Maschinen auf dem Markt giibt und weil ich dann meine Mashcone auch sehr ungerne Drosseln lassen würde! Es geht mir ein einfach nur um die Rechtliche Sahce beim kauf!
Bevor ich einen großen Fehler mache wollte ich hier ersteinmal nachfragen, welches Wissen ihr darüber habt!
Ich würde mich sehr um eine schnelle Antwort freuen!
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
hy der händler wer schön dumm wen er dich fahren lassen würde da erlicht der versicherungsschutz !!! ich würde noch die 4 monate warten ,im mom ist eh kein wetter zum fahren 

Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
In 4 Monaten sind 72 PS immer noch 72 PS...und die Preise wahrscheinlich ohnehin besser...oder Du schiebst den Vorführer auf nen Verkehrsübungsplatz....aber dort würden vermutlich auch 34 PS reichen..alles in allem, seltsame Idee...
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Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
HI!
ich hab mit der sv auch ne probefahrt gemacht, auch noch innerhalb der 2 jahren drosselung pssst
war aber ein privatmann, den hat das nicht gestört und hat auch nicht danach gefragt!
und bitte nicht aufregen, 2 wochen später durfte ich dann offen fahren!
aber das dürfte die ausnahme bleiben! beim händler hast du da keine chance denke ich mal.
hast du denn eine maschine schon, oder würdest du glei von 0 auf 100 starten?
cu
ich hab mit der sv auch ne probefahrt gemacht, auch noch innerhalb der 2 jahren drosselung pssst
war aber ein privatmann, den hat das nicht gestört und hat auch nicht danach gefragt!
und bitte nicht aufregen, 2 wochen später durfte ich dann offen fahren!
aber das dürfte die ausnahme bleiben! beim händler hast du da keine chance denke ich mal.
hast du denn eine maschine schon, oder würdest du glei von 0 auf 100 starten?
cu
Fährt jetzt leider ne GIXXER, im Herzen ist er aber immernoch SV FAN!!!!
Deswegen treibe ich mich hier noch ab und zu herum^^....
Deswegen treibe ich mich hier noch ab und zu herum^^....
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Manche Fragen sind ja sowas von
Aber natürlich darfst Du während Deiner Probezeit, ungedrosselte
Motorräder fahren. Steht extra in der StVO drin:
---schnipp---
A beschränkt
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse
von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere
Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Zusatz: Diese Einschränkung gilt allerdings nicht für den User Omskoskaja aus
dem SVForum, wenn er eine Probefahrt machen möchte
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
---schnapp---


Aber natürlich darfst Du während Deiner Probezeit, ungedrosselte
Motorräder fahren. Steht extra in der StVO drin:
---schnipp---
A beschränkt
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse
von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere
Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Zusatz: Diese Einschränkung gilt allerdings nicht für den User Omskoskaja aus
dem SVForum, wenn er eine Probefahrt machen möchte
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
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Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Bitte verwechsel die Probezeit nicht mit der Zeit die du gedrosselt fahren musst.
Probezeit gilt für alle Führerscheinneulinge. Jeder der einen Führerschein macht hat damit 2 Jahre lang die Probezeit. Die kann man in speziellen Seminaren sogar verkürzen. Kann bei Fehlverhalten aber auch verlängert werden.
Die Drosselung ist eine spezielle Auflage für den Motorradführerschein. Ungeachtet der Probezeit.
Ob dich der Händler fahren lässt hängt von ihm ab. Wenn er es eng sieht darfst du halt nur ein 34 PS Modell fahren.
Wenn er drüber weg sieht und es deiner Entscheidung überlässt ob du deinen Schein aufs Spiel setzt kannste sicher auch eine offene fahren.
Probezeit gilt für alle Führerscheinneulinge. Jeder der einen Führerschein macht hat damit 2 Jahre lang die Probezeit. Die kann man in speziellen Seminaren sogar verkürzen. Kann bei Fehlverhalten aber auch verlängert werden.
Die Drosselung ist eine spezielle Auflage für den Motorradführerschein. Ungeachtet der Probezeit.
Ob dich der Händler fahren lässt hängt von ihm ab. Wenn er es eng sieht darfst du halt nur ein 34 PS Modell fahren.
Wenn er drüber weg sieht und es deiner Entscheidung überlässt ob du deinen Schein aufs Spiel setzt kannste sicher auch eine offene fahren.
Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen.
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Der Händler begeht eine Straftat wenn er dich fahren lässt, also glaube ich eher nicht dass er das tun wird... 

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Ist doch ganz easy. Du darfst nur bis max 34 PS fahren, ohne Ausnahme. Punkt
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Als ich meine erste Maschine beim Händler gekauft hab hat der mich auch ne Probefahrt machen lassen, obwohl die noch ungedrosselt war und hat die dann erst beim Kauf gedrosselt.
Aber eigentlich erlischt der Versicherungsschutz wenn man jemanden ohne Führerschein fahren lässt, deswegen würde ich das Privat auch nie machen wenn ich verkaufe.
Aber eigentlich erlischt der Versicherungsschutz wenn man jemanden ohne Führerschein fahren lässt, deswegen würde ich das Privat auch nie machen wenn ich verkaufe.
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Bekanntes Problem aller Fahranfänger. Musste mich letztes Jahr auch mit Probesitzen begnügen, aber hab das Glück, dass ich nicht enttäuscht wurde
.
Drosselzeit hat übrigens nichts mit Probezeit zu tun, Probezeit sind die (standardmäßig) zwei Jahre nach Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (egal welche, ausgenommen Roller, weils nur eine Prüfbescheinigung ist) und ahndet nur Verkehrsverstöße mehr oder minder schwer durch Nachschulungen, usw. Drosselzeit sind zwei Jahre nach Erteilung von A/b mit max. 34PS und 0,16kW/kg. Die Drosselzeit lässt sich nicht verkürzen (wird aber auch nicht verlängert, egal was du anstellst) und du hast sie auch, wenn deine Probezeit schon längst vorbei ist.
Gruß
Michael

Drosselzeit hat übrigens nichts mit Probezeit zu tun, Probezeit sind die (standardmäßig) zwei Jahre nach Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (egal welche, ausgenommen Roller, weils nur eine Prüfbescheinigung ist) und ahndet nur Verkehrsverstöße mehr oder minder schwer durch Nachschulungen, usw. Drosselzeit sind zwei Jahre nach Erteilung von A/b mit max. 34PS und 0,16kW/kg. Die Drosselzeit lässt sich nicht verkürzen (wird aber auch nicht verlängert, egal was du anstellst) und du hast sie auch, wenn deine Probezeit schon längst vorbei ist.
Gruß
Michael
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Gegenfrage:
Darfst Du ein Sportflugzeug fliegen, nur weil Du einen Segelschein für Binnengewässer hast? Nein!
Also ganz einfache Antwort:
Wenn Du nicht über die passende Fahrerlaubnis verfügst darfst Du das Fahrzeug im Geltungsbereich der StVZO auch nicht führen.
Lösungsvorschlag:
Probefaht auf einem nicht öffentlich zugänglichen Gelände.
Darfst Du ein Sportflugzeug fliegen, nur weil Du einen Segelschein für Binnengewässer hast? Nein!
Also ganz einfache Antwort:
Wenn Du nicht über die passende Fahrerlaubnis verfügst darfst Du das Fahrzeug im Geltungsbereich der StVZO auch nicht führen.
Lösungsvorschlag:
Probefaht auf einem nicht öffentlich zugänglichen Gelände.
"Der Lenker ist ein Instrument zur Kontrolle und nicht zum Festklammern da." (Keith Code, Der richtige Dreh II, 1993)
2006, 2007, 2009, 2010, 2011, 2012 amico del tornanti
2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
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2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
Re: Probezeit --> keine Probefahrt?
Ein weiteres Problem liegt auch oft darin, dass viele Händler ihre Fahrzeuge nur für Fahrer versichert haben, die mindestens 23 Jahre alt sind.
Bei Motorrädern die keine Einsteigerbikes sind und eh in der Regel an ältere Fahrer verkauft werden, ist diese Haltung erträglich. Aber für alle Kräder bis einschließlich 650ccm finde ich es sehr kontraproduktiv!!
Beispiel: Kommilitone von mir wollte unheimlich gern eine neue Ducati Monster 695 mit 70PS kaufen. Er war zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt, durfte aber schon lange offen waren, da er bereits 6 Jahre die Klasse A1 besaß. Dennoch gab es in ganz NRW nur einen einzigen Ducatihändler der sein 695er-Einsteigermodell so versichert hatte, dass besagter, ernsthafter Kaufinteressent sie probefahren könnte...
Bei Motorrädern die keine Einsteigerbikes sind und eh in der Regel an ältere Fahrer verkauft werden, ist diese Haltung erträglich. Aber für alle Kräder bis einschließlich 650ccm finde ich es sehr kontraproduktiv!!
Beispiel: Kommilitone von mir wollte unheimlich gern eine neue Ducati Monster 695 mit 70PS kaufen. Er war zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt, durfte aber schon lange offen waren, da er bereits 6 Jahre die Klasse A1 besaß. Dennoch gab es in ganz NRW nur einen einzigen Ducatihändler der sein 695er-Einsteigermodell so versichert hatte, dass besagter, ernsthafter Kaufinteressent sie probefahren könnte...
