strafanzeige kennzeichen


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Panzer64


strafanzeige kennzeichen

#1

Beitrag von Panzer64 » 14.04.2009 19:01

hallo zusammen,
ich wurde leider an ostern auf dem weg zum johanniskreuz von den freundlichen helfern angehalten. alles was sie feststellen konnten, war mein kennzeichenhalter, der mehr als 30 grad abstand ( ca. 38-40). die freundliche wachtmeisterin sagte, daß ein strafverfahren gegen mich eingeleitet wird. nun habe ich im polizeibericht der westpfalz gelesen, daß insgesamt an ostern ca. 30 biker nicht vorschriftsmäßig fuhren, davon 9 mit einem größeren winkel als 30 grad und alle ein strafverfahren erwarten. wer von euch ist leider auch betroffen und wie werdet/würdet ihr euch verhalten?
gruß panzer

steffen1660


Re: strafanzeige kennzeichen

#2

Beitrag von steffen1660 » 14.04.2009 19:11

ich würd es biegen bis es passt ,und würd dann hinfahren und fragen was sie da gemessen haben :mrgreen: , waren aber keine grünen aus lu oder ?

Panzer64


Re: strafanzeige kennzeichen

#3

Beitrag von Panzer64 » 14.04.2009 20:01

ich habs vor ihren augen auf unter 30 grad gebogen ( den ganzen halter, nicht nur das schild), aber die grüne helferin aus dem kreis kl meinte, daß die straftat trotzdem zur anzeige kommt.
gruß panzer

steffen1660


Re: strafanzeige kennzeichen

#4

Beitrag von steffen1660 » 14.04.2009 20:13

abwarten ob und was kommt , mehr kannst im mom eigentlich eh nicht machen , leider

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Re: strafanzeige kennzeichen

#5

Beitrag von Drifter76 » 14.04.2009 22:36

Oh je, sind die jetzt echt schon so schräg drauf?
Dann bin ich mal aufs nächste Mal gespannt, wenn ich hoch fahre.
Was haben die denn noch alles kontrolliert?

Habe gerade in deine OWL geschaut. Ist auf dem Bild das KZ in dem Winkel, wie sie es moniert hatten?
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Re: strafanzeige kennzeichen

#6

Beitrag von Laurent » 15.04.2009 0:37

Panzer64 hat geschrieben:ich habs vor ihren augen auf unter 30 grad gebogen ( den ganzen halter, nicht nur das schild), aber die grüne helferin aus dem kreis kl meinte, daß die straftat trotzdem zur anzeige kommt.
gruß panzer
Und welchen Straftatbestand soll das bitte erfüllen? Da wäre ich aber mal sehr gespannt... :?

Grundsätzlich wird das in §10 FZV geregelt und da wird auf die Richtlinie 93/94/EWG verwiesen, wo wieder die 30° genannt werden. Eine Abweichung davon dürfte höchstens bußgeldbewehrt sein, aber eine Strafanzeige kann ich mir da nicht vorstellen.

Der betreffende Tatbestand müsste ja dann im StGB zu finden sein. Kennzeichenmissbrauch ist es sicher nicht und Urkundenfälschung auch nicht. Was dann? Betrug, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Wohl kaum... :evil:
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

[sv]2K


Re: strafanzeige kennzeichen

#7

Beitrag von [sv]2K » 15.04.2009 1:12

Servus

Hier kommt eigentlich nur der §22 StVG Kennzeichenmißbrauch in Frage.
Und zwar wahrscheinlich die Nummer 3 (siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/stvg/__22.html )

...das an einem amtlich zugelassenen Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.

Bluebird


Re: strafanzeige kennzeichen

#8

Beitrag von Bluebird » 15.04.2009 4:55

Die ham doch den Arsch offe. Könnts noch verstehn wenn das kennzeichen parallel zum Boden verläuft damit man es nur ausm Flugzeug lesen kann (wie so es so manche Crosser und Sumofahrer dran haben), aber wenn der Winkel nur etwas mehr wie 30° hat...
Bin auch mal in ne Kontrolle geraten, da hatte ich wohl um die 45°, hauptsächlich deshalb, damit beim starken Einfedern sich das Kennzeichen nicht in den Reifen bohrt. Polizisr hat mich angeschaut und gemeint, das kennzeichen hat nicht den richtigen Winkel. Hab dann einmal hinten drauf geschlagen und das ganze so etwas zurück gebogen, danach durfte ich weiter fahren. Aber ein Strafverfahren einleiten wegen sowas? Ich denk du hast ganz gute Chancen, dass da gar nix groß passirt, das ist mal sowas von lächerlich und geringfügig...

Martin650


Re: strafanzeige kennzeichen

#9

Beitrag von Martin650 » 15.04.2009 6:32

Müssen Gesetze sinnvoll sein ?
Mach dir keine Sorgen, das kann nur mit einem Bussgeldbescheid enden.

Panzer64


Re: strafanzeige kennzeichen

#10

Beitrag von Panzer64 » 15.04.2009 7:12

Das Kennzeichen war genauso wie in der OWL. Und nachdem ich auf den Parkplatz am Kreuz gefahren bin, ist der Arsch so weit durchgefedert, daß der "wichtige" Reflektor umgebogen wurde. Ein Glück nix am Schlappen.
Den Rest hatten sie auch kontrolliert, aber nichts gefunden. Spiegel, Miniblinker und auch die Reifengröße vorne ( 120/70 war alles in Ordnung. Da frag ich mich halt, ob die Ausbildung nur den Kennzeichenhalter beinhaltet hat.................komm mir vor wie ein Verbrecher. In anderen Foren wurden 6 Punkte und 600 Euro vergeben. Das ist ja knapp am Totschlag vorbei...........

Hier der Bericht:
14.04.2009, 14:55 - Polizeidirektion Kaiserslautern


Waldleiningen/Kreis Kaiserslautern , Polizei hat Motorradfahrer im Visier



An beiden Osterfeiertagen hat die Polizei auf der Bundesstraße 48 die vielen Motorradfahrer ins Visier genommen.
Am Sonntagnachmittag und Montagvormittag führten die Beamten verstärkte Kontrollen des Zweiradverkehrs auf einem Parkplatz zwischen Johanniskreuz und Hochspeyer durch. Neben neun Mängelberichten und sechs gebührenpflichtigen Verwarnungen leiteten die Polizisten sieben Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs ein.
Grund: Die betroffenen Biker hatten ihre Nummernschilder in einem Winkel von über 30 Grad angebracht. Dies führt zu einer schlechten Lesbarkeit der Kennzeichen.

Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631/369-0

Gruß Panzer

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Re: strafanzeige kennzeichen

#11

Beitrag von Dieter » 15.04.2009 8:04

schlechte Lesbarkeit
Ich glaube die deutsche Polizei sollte ihre Einstellungsvorraussetzungen verschärfen wenn die alle so schlecht sehen...

Wenn ich die Schilder der Franzosen und Holländer sehe...

SVDieter


Re: strafanzeige kennzeichen

#12

Beitrag von SVDieter » 15.04.2009 8:28

Zitat:
Als Strafe sieht § 22 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung werden automatisch sechs Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt dem Verurteilten zugeschlagen Zitatende

Ich würde mir einen Anwalt nehmen :?

Tschö, Dieter

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Re: strafanzeige kennzeichen

#13

Beitrag von Laurent » 15.04.2009 8:51

SVDieter hat geschrieben:Zitat:
Als Strafe sieht § 22 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung werden automatisch sechs Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt dem Verurteilten zugeschlagen Zitatende

Ich würde mir einen Anwalt nehmen :?
Allerdings! Die sind ja echt nicht mehr zu retten - wegen so einer Kleinigkeit eine Strafanzeige... §$&§/%($&§/& :( hell
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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Re: strafanzeige kennzeichen

#14

Beitrag von Laurent » 15.04.2009 8:58

Nachtrag: Ich zitiere mal den entscheidenden Abschnitt:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht

3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen [...] sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Beim Anfang liegt meiner Ansicht nach der Hase im Pfeffer:
"Wer in rechtswidriger Absicht..."
Eine solche Absicht würde ein Anwalt vermutlich aus der Sache heraus kriegen, denn das kann man nicht einfach unterstellen...
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

SVDieter


Re: strafanzeige kennzeichen

#15

Beitrag von SVDieter » 15.04.2009 9:01

Laurent hat geschrieben:Nachtrag: Ich zitiere mal den entscheidenden Abschnitt:

Beim Anfang liegt meiner Ansicht nach der Hase im Pfeffer:
"Wer in rechtswidriger Absicht..."
Eine solche Absicht würde ein Anwalt vermutlich aus der Sache heraus kriegen, denn das kann man nicht einfach unterstellen...
Eben, deshalb sofort einen Anwalt nehmen.

Tschö, Dieter

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