Vorschriften in Belgien


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catering
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Vorschriften in Belgien

#1

Beitrag von catering » 08.06.2009 12:47

Hallo,
plane eine Tour in Belgien.

Wisst Ihr zufällig ob es außer dem mitführen einer Warnweste noch andere Vorschriften zu beachten sind?

Gruß

Ralf
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1. Honda CR125R, 2. Kreidler Flory, 3. Aspes Navaho 80, 4. RD 350 YPVS, 5. GPZ 1100. 6. Vmax, 7. GSX-R 1100,
8. GSX-R 1100, 9. Vmax, 10. Ducati Monster, 11. aktuell: SV 1000N, 12. aktuell: Speed Triple 1050 SE, 13. aktuell; RD 350 YPVS 1WW

Gusi81


Re: Vorschriften in Belgien

#2

Beitrag von Gusi81 » 08.06.2009 12:56

auskunft bekommste beim adac. ich hab da wenig ahnung

Dorian


Re: Vorschriften in Belgien

#3

Beitrag von Dorian » 08.06.2009 16:26

Promillegrenze in Belgien wie bei uns 0,5
Seit 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.

Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Das Nichtanlegen der erforderlichen Warnweste wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 50 Euro (bis maximal 1.375 Euro) geahndet; das bloße Nichtmitführen dieser Schutzweste ist dagegen sanktionsfrei.

Quelle:http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... efault.asp

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Re: Vorschriften in Belgien

#4

Beitrag von catering » 08.06.2009 19:35

Hallo,
danke für die Auskunft.
ADAC ist nicht weil ich kein Mitglied bin.

Scheint ja wirklich nur die Weste zu sein....
Promillegrenze ist nicht so wichtig wenn ich fahre.... da gibts nix zu trinken :( :(

Gruß

Ralf
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