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Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 17:47
von SVMarcel
Hallo Leute,
habe vor kurzem eine SV gekauft. Habe vom Verkäufer den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, HU-Bescheinigung ausgehändigt bekommen.
Allerdings haben wir das Nummernschild nicht mitgenommen bzw. vergessen. Jetzt ist der gute Mann leider im Urlaub und ich wollte morgen das Ding anmelden. Heute wurde TÜV neu gemacht und die Drossel eingetragen. Also habe auch die Papiere vom TÜV nun.
Zudem habe ich ein Schreiben vom Landratsamt meines Landkreises erhalten mit der Aufforderung das Motorrad umzuschreiben.
Jetzt ist die Frage... Kann ich auch ohne das Kennzeichen das Motorrad anmelden? Habe also Fahrzeugbrief, -schein und die TÜV Unterlagen.
Es fehlt nur das alte Kennzeichen.
Ich frage mich aber dennoch wieso bei dem Schreiben meines Landratsamtes als "Unser Zeichen" genau das alte Kennzeichen angegeben ist.
Also muss der Verkäufer schon i-was erledigt haben.
Bitte um Hilfe!
Gruß Marcel
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 17:59
von Beso-7
Sag den einfach der Vorbesitzer hat die Kennzeichen entsorgt. Ich kann mir nicht vorstellen das du die unbedingt brauchst

Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 18:26
von SVMarcel
Hm weiß nicht ob die Ämter da so Späßchen mitmachen....
Ich hab wirklich aaaaaaalles außer das scheiss kennzeichen!
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 18:40
von Martin650
Klar geht das ohne Kennzeichen.
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 19:51
von svsmudo
Mir ist nicht ganz klar ob der Vorbesitzer das Fahrzeug nun schon
abgemeldet und das Kennzeichen, aus rein nostalgischen Gründen,
behalten hat. In diesem Fall wäre das Kennzeichen entwertet worden.
Die zweite Möglichkeit, er hat das Fahrzeug noch nicht abgemeldet
und das Fahrzeug ist somit auch noch Haftpflichtversichert.
Aber weshalb schraubt er dann das Kennzeichen ab?
Habt ihr Euch auf eine reine Ummeldung geeinigt und Du behältst
somit auch das Kennzeichen? Wohnt ihr im selben Kreis?
Nimm auf jeden Fall den Kaufvertrag, den Du sicherlich abgeschlossen
hast, mit zur Zulassungsstelle.
Der Verkäufer wird dann sicherlich Post bekommen, das Kennzeichen
entwerten zu lassen.
PS: Versicherungsdoppelkarte nicht vergessen mitzunehmen

Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 20:20
von svfighter
du hast den schein, schau mit deinen augen da rein und du wirst wissen ob se angemeldet is oder nich
is doch das einfachste der welt
ohne nummernschild macht der tüver keine hu, er muß ja das siegel kleben
also isse abgemeldet,
auf dem hu bericht steht, siegel wurde nicht angebracht, erfolgt durch zulassungsstelle, oder so ähnlich
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 20:39
von x-stars
Die zweite Möglichkeit, er hat das Fahrzeug noch nicht abgemeldet
und das Fahrzeug ist somit auch noch Haftpflichtversichert.
Aber weshalb schraubt er dann das Kennzeichen ab?
Damit Marcel nicht mit dem neuen Mop rumfährt und am Ende einen Unfall auf Kosten des Schadenfreiheitrabatts des Verkäufers baut? Ist glaub ich gängige Praxis bei Gebrauchtverkäufen, wenn der Verkäufer sicher gehen will: Papiere und Nummernschild mitnehmen und Mop schnell ummelden oder Mop/Schlüssel/Papiere mitnehmen, aber ohne Kennzeichen. Zumindest wirds so in manchen Foren immer empfohlen...
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 21:23
von SVMarcel
Also ich habe beim Kauf alles mitgenommen, außer das Kennzeichen. Von der Abmeldung haben wir gar nicht gesprochen.
Jetzt hat mir das Landratsamt geschrieben
"Aufforderung - Umschreibung wegen Veräußerung" ... Also dass eine Meldung bei ihnen eingegangen ist, dass ich das obengenannte Fahrzeug erworben habe. Ich wäre verpflichtet dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden.
Jetzt ist meine Frage, was der Verkäufer auf der anderen Seite beim Landratsamt gesagt hat bzw. gemacht hat?! Ich meine von alleins kommen die ja nicht auf so ein Schreiben.
Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Gruß Marcel
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 21:27
von Roughneck-Alpha
SVMarcel hat geschrieben:Jetzt ist meine Frage, was der Verkäufer auf der anderen Seite beim Landratsamt gesagt hat bzw. gemacht hat?! Ich meine von alleins kommen die ja nicht auf so ein Schreiben.
Eine Kopie des Kaufvertrags zugeschickt.
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 21:31
von SVMarcel
Also hat er das Ding noch nicht abgemeldet?
Ich hab Frist bis 20.08. und der Typ ist 3 Wochen im Urlaub.
Das muss doch auch ohne das Kennzeichen funktionieren??? Oder nicht?
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 22:01
von svfighter
Also hat er das Ding noch nicht abgemeldet?
du willst hilfe und beantwortest die einfachsten fragen nicht ?
ich hab sachen gefragt die du abarbeiten kannst und hier posten kannst
da kann man dann sagen ob abgemeldet oder nich
steht auf der rückseite des fzgscheines was von abgemeldet oder stillgelegt am oder sowas
am einfachsten ist es auf den hu bericht zu schauen,
wenn die karre angemeldet ist muß da drauf stehen, prüfung bestanden u nd plakette angebracht
wie denn ohne schild ?????
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 22:02
von svfighter
SVMarcel hat geschrieben:Also hat er das Ding noch nicht abgemeldet?
Ich hab Frist bis 20.08. und der Typ ist 3 Wochen im Urlaub.
Das muss doch auch ohne das Kennzeichen funktionieren??? Oder nicht?
nein, geht nicht ohne da das fzg dann abgemeldet wäre aber nen besiegeltes kennzeichen noch im umlauf wäre
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 22:04
von SVMarcel
Das Nr.-Schild war noch dran als ich die Maschine besichtigt habe. Also war sie zu dem Zeitpunkt noch angemeldet.
Ich habe dann mit ihm das Geschäft erledigt und währenddessen hat mein Mitfahrkollege draußen das Nr.-Schild vom Motorrad abgemacht und dem Verkäufer gegeben.
Auf dem fahrzeugschein steht nichts von stillgelegt oder abgemeldet, weil es wie gesagt zu dem Zeitpunkt noch angemeldet war.
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 04.08.2009 22:11
von svfighter
raff ich nich,
wieso machtn tüver ne hu an einem angemeldeten fzg wos nummernschild fehlt
geht doch gar nich ,
du sagst das die madchine noch angemeldet war und du das geschäft erledigt hast dann los bist mit dem motorrad, wie auch immer ohne kennzeichen
dann weiste doch das se angemeldet ist, also musst du die abmelden, wo is jezt das problem ?
Re: Anmeldung meiner SV
Verfasst: 05.08.2009 8:28
von B-JT**
svfighter hat geschrieben:raff ich nich, wieso machtn tüver ne hu an einem angemeldeten fzg wos nummernschild fehlt
geht doch gar nich ,...
Moin,
das geht doch und ist gängige Praxis. War bei mir auch so. Dem TÜV ist es egal wie Du zum Prüfgelände gelangst oder ob das Teil versichert ist.
Die Plakette erhälst Du dann bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle.
@SVMarcel: Was die Ummeldung betrifft bist Du erst mal gekniffen, das gesiegelte Kennzeichen ist ein "amtl. Dokument". Wenn Du Glück hast gibt sich die Zulassungsstelle damit zufrieden wenn Du eidesstattlich und schriftlich erklärst dieses von Verkäufer nicht ausgehändigt bekommen zu haben.
Der Verkäufer hat den Verkauf der Zulassungsstelle mitgeteilt und diese ist tätig geworden.
Verzwickte Situation...
Bye
Jürgen