Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.
(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zu berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.
(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zu berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil

Was hilft die Helmplicht , wenn der Rest völlig im Ar.. . ist !!
Gilt das denn Jetzt generell, oder erst für Moppeds ab 80 ccm ?
Gruß Stefan
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Titan Sr - Racing http://www.youtube.com/watch?v=MaOv35dwExE&sns=em
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
ja bisschen unsinnig ist es schon... Die Autofahrer können ja auch ne Ritterrüstung tragen. Ob das so angenehm ist bei 30° im Schatten 

Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Warum kommt das denn jetzt auf einmal überall aus der Versenkung? Ist schon vor 2,5Jahren ergangen und nu les ichs an jeder Ecke wieder...
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
liegt wohl daran das immerwieder welche mit t-shirt und shorts durch die gegen pflastern
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
mir ist das eigentlich egal , wenn stöhren die den ,ist das mein oder den ihr leben ?! ich fahre zu 95% in schutzkleidung 

Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Da wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, in wieviel Prozent aller Motorradunfälle die Biker keine oder nur unzureichende Schutzkleidung getragen haben...
Was meint ihr?
Grüße, Marco
Was meint ihr?
Grüße, Marco
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Ich halte es für Blödsinn. N`Autofahrer der sich keinen Merc.... o.ä. kauft sondern Kleinwagen fährt geht ja auch ein höheres Risiko ein.
Wat is dann mit Helmpflicht für Radfahrer usw.?
Wat is dann mit Helmpflicht für Radfahrer usw.?
Oberkaputnik
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Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Das Urteil find ich auch in Ordnung...
Grundsätzlich kann jeder fahren, wie er es für richtig hält. Aber sollte ihm dabei etwas geschehen, dann muss er auch die Konsequenzen tragen...
Und zur Schutzkleidung gehört eben nicht nur ein HELM!!!
Mir persönlich graust es immer, wenn ich Motorradfahrer sehe, die mit einem Schiesser Feinrippunterhemd und Shorts bekleidet mit 130 km/h an mir vorbei fahren... Und ich komm mir vor wie ein Depp, weil ich bei 32 C im Schatten mit der Lederkombi auf dem Motorrad sitze...
Grundsätzlich kann jeder fahren, wie er es für richtig hält. Aber sollte ihm dabei etwas geschehen, dann muss er auch die Konsequenzen tragen...
Und zur Schutzkleidung gehört eben nicht nur ein HELM!!!
Mir persönlich graust es immer, wenn ich Motorradfahrer sehe, die mit einem Schiesser Feinrippunterhemd und Shorts bekleidet mit 130 km/h an mir vorbei fahren... Und ich komm mir vor wie ein Depp, weil ich bei 32 C im Schatten mit der Lederkombi auf dem Motorrad sitze...

*...das Leben ist kein Fischfurz*
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Die Deppen sind die anderen, wenn sie im Krankenhaus liegen und Nachts vor Schmerzen schreien. (selbst erlebt nach einem Autounfall)conny78 hat geschrieben: Und ich komm mir vor wie ein Depp, weil ich bei 32 C im Schatten mit der Lederkombi auf dem Motorrad sitze...
Ich finde solche Urteile gut! Die Spackos in ihren kurzen Hosen grüße ich inzwischen schon gar nicht mehr. Für mich haben die eindeutig einen an der Waffel!
- Black Jack
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SVrider:
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Es ist heutzutage ja auch überhaupt kein Problem mehr,
mit vernünftigen Airmesh-Klamotten,
bei heißem Wetter sicher gekleidet zu fahren.
In diesem Jahr an der italienisch-französischen Coté d'Azur hab ich das bei 32° selbst getestet.
Und ich bin nicht ein einziges mal ohne Schutzkleidung gefahren.
mit vernünftigen Airmesh-Klamotten,
bei heißem Wetter sicher gekleidet zu fahren.
In diesem Jahr an der italienisch-französischen Coté d'Azur hab ich das bei 32° selbst getestet.
Und ich bin nicht ein einziges mal ohne Schutzkleidung gefahren.
Gruß Jürgen
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Bei mir geht das "nicht-Grüßen" schon los wenn ich erkennen kann das keine handschuhe getragen werden.B.i.B. hat geschrieben:conny78 hat geschrieben:Ich finde solche Urteile gut! Die Spackos in ihren kurzen Hosen grüße ich inzwischen schon gar nicht mehr. Für mich haben die eindeutig einen an der Waffel!
Ich stell mir folgende Situation vor: Ich bin mal im auto unterwegs: und berühre leicht einen motorradfahrer (fehler passieren) und er kippt um und schlittert über den Asphalt und hat keine Handschuhe an. Aber so ungünstig das nach der Schlitterpartie nur noch Stümpfe anstatt Hände übrig sind. Zu allem Überfluss ist derjenige frisch Papa geworden und kann nun nicht mehr für seine Familie sorgen. Und das alles nur weil er sich zu fein für Motorradhandschuhe war. Und der Unfallverursacher hat Monster-Schuldgefühle. Also von mir aus kann zur Helmpflicht noch was dazu kommen.
Sicherlich gibt es welche die jetzt sagen ist doch sein Problem, aber meine Meinung ist da bissl anders wenn ich hier in Berlin immer die ganzen Knallköpfe mit Muskelshirt und Badehose sehe.
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
gute sache, wobei ich unvernüftiger weise auch zugeben muss das ich ab und an auch mal in shirt und jeans unterwegs bin, allerdings nur kurze strecken, doch das kann im fall der fälle schon in auge gehen. 

Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
Wir brauchen wohl nicht ernsthaft diskutieren, ob dass Tragen von Schutzkleidung auf dem Motorrad auch bei heißem Wetter sinnvoll ist.
"Never without!"
Ohne den Fall im Detail zu kennen finde ich das Urteil trotzdem sehr bedenklich.
Wenn einem Menschen unverschuldet Schaden zugefügt wird, warum sollte sein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld gemindert werden?
Das ist, als ob ein Kleinkind halt damit rechnen müsste auf dem Spielplatz von einem Pittbullterier angefallen zu werden.
"Dieser eine Hund geht dort immer gassi und lässt sich nun mal von kleinen Kreischblagen leicht provozieren."
Also ist es Verschulden gegen sich selbst ...
Oder anderes Beispiel, das Mopped wird auf der Straße gestohlen.
Folglich gibt es nur einen Teil des Wiederbeschaffungswertes ersetzt - man hätte ja schließlich auch eine Einzelgarage mieten können.
Hat das vorstehende Urteil denn überhaupt Rechtsgültigkeit erlangt?
"Never without!"
Ohne den Fall im Detail zu kennen finde ich das Urteil trotzdem sehr bedenklich.
Wenn einem Menschen unverschuldet Schaden zugefügt wird, warum sollte sein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld gemindert werden?
Das ist, als ob ein Kleinkind halt damit rechnen müsste auf dem Spielplatz von einem Pittbullterier angefallen zu werden.
"Dieser eine Hund geht dort immer gassi und lässt sich nun mal von kleinen Kreischblagen leicht provozieren."
Also ist es Verschulden gegen sich selbst ...

Oder anderes Beispiel, das Mopped wird auf der Straße gestohlen.
Folglich gibt es nur einen Teil des Wiederbeschaffungswertes ersetzt - man hätte ja schließlich auch eine Einzelgarage mieten können.
Hat das vorstehende Urteil denn überhaupt Rechtsgültigkeit erlangt?
"Der Lenker ist ein Instrument zur Kontrolle und nicht zum Festklammern da." (Keith Code, Der richtige Dreh II, 1993)
2006, 2007, 2009, 2010, 2011, 2012 amico del tornanti
2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
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2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
Re: Endlich mal ein vernünftiges Urteil
hm, und wer legt dann nach welchen Kriterien fest, was als ausreichende Schutzkleidung gilt? - Finde das Urteil sch... äh... eher diskriminierend - wie sähe es dann bei Mofa- Roller- Radfahrern aus?
Muß ich also innerorts, mit max 50 km/h und umsichtig fahrend für jede Erledigung mit dem Protektorenkombi unterwegs sein? - Werde das bei über 30 Grad im Schatten weiterhin nicht tun, genausowenig wie mit kurzer Hose und T-Shirt mit 170 km/h durch die Gegend zu brettern.
Muß ich also innerorts, mit max 50 km/h und umsichtig fahrend für jede Erledigung mit dem Protektorenkombi unterwegs sein? - Werde das bei über 30 Grad im Schatten weiterhin nicht tun, genausowenig wie mit kurzer Hose und T-Shirt mit 170 km/h durch die Gegend zu brettern.
Gruß Jogge
Solo 25 - Zündapp Sport Combinette - Aspes Navaho 50 - Honda MT8 - Honda CB 400 N - Suzukis: GS 650 G Katana - GSX 750 ES - GSX-R 1100 - aktuell: SV 1000 S - VX 800 - GSXS 1000 S Katana
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