Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?


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Twinkie


Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#1

Beitrag von Twinkie » 10.01.2010 17:51

moin,

meine Freundin hatte sich vor ca. 4 monaten eine SV650S gekauft.

ca. 35000 km
Baujahr 2002

Angeboten war das Fahrzeug mit einem Rutschschaden.
Optisch konnte man das an der angeschrammten Halbverkleidung, dem nur sehr leicht verkratzten Bugspoiler und verschwindend gering verkratzten Motorseitendeckeln erkennen.
Bei Fahrt war soweit auch alles ok - gefahren bin ich leider nicht selbst, sondern sie.

Heute stellte ich bei Demonatage der Halbschalenverkleidung fest, dass die Gabel krumm ist.
Krumm ist sie genau zwischen Oberkante Tauchrohr und Unterer Gabelbrücke - also genau der Bereich, der von der Halbschalenverkleidung verdeckt wurde.
Im Kaufvertrag ist der Schaden nicht vermerkt, noch hat er es auf explizite Nachfrage, ob denn noch weitere Teile kaputt wären, erwähnt.

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen ?
Verkäufer kontaktieren ?
Direkt zum Rechtsanwalt ?

Weiß jemand gerade den Preis einer Gabel + Brücken ?
Zuletzt geändert von Twinkie am 10.01.2010 18:05, insgesamt 1-mal geändert.

steffen1660


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#2

Beitrag von steffen1660 » 10.01.2010 17:57

steht im kaufvertrag unfall motorrad drin ? wen ja musst leider mit der krumen Gabel leben . wenn nicth würde ich ihn anrufen und im sagen das die gabel krum ist und ob es eine einigung gibt !?

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Biedi
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Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#3

Beitrag von Biedi » 10.01.2010 18:02

Als erstes würde ich mal höfflich nachfragen und vielleicht eine friedliche Lösung vereinbaren. Wenn er nicht will dann würde ich erst zum Anwalt gehen, der kann dir ja dann sagen was für rechtliche Schritte du einleiten kannst.

RolandF


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#4

Beitrag von RolandF » 10.01.2010 19:18

Meine erste SV war eine verunfallte und reparierte Maschine. Gekauft habe ich sie als "unfallfrei" (laut Vertrag). In der Werkstatt wurden dann einige Schäden entdeckt (Dellen im Tank zugespachtelt und überlackiert, Kratzer an der Schwinge überbürstet, Schleifspuren an der Vorderradaufnahme und am Rahmen).
Den Kauf konnte ich mit Hinweis auf den Punkt "Verkäufer garantiert Unfallfreiheit" im Kaufvertrag relativ problemlos rückabwickeln, ein Anwalt war nicht erforderlich.

Ich weiß auch nicht genau, wie Rechtslage ist, aber als erstes würde ich eher den Verkäufer als den Anwalt kontaktieren; wenn ersterer direkt auf stur schaltet (das merkt man ja relativ schnell, ob der sich überhaupt im Ansatz kooperativ zeigt), kann man die Sache immernoch an den zweiten übergeben.

monnemajung


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#5

Beitrag von monnemajung » 10.01.2010 20:22

ich würd den verkaüfer kontaktieren, und das versuchen mit ihm auf dem kleinen dienstweg zu lösen. so kann man manchmal mehr erreichen als man denkt. alles was mim anwalt zu zun hat, würd ich erst wirklich gut abklären, nicht das hinterher eine offene rechung anfällt für die man eine weitere sv kaufen könnte.

ansi


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#6

Beitrag von ansi » 10.01.2010 20:45

Twinkie hat geschrieben:
Angeboten war das Fahrzeug mit einem Rutschschaden.
Was stand im Kaufvertrag bezüglich des Schadens?? Wenn es als Unfallmotorrad drin verkauft wird kannst du nur auf die Kulanz des Käufers hoffen. Ein Anwalt wird da nicht viel machen können vermutet ich mal.

Twinkie


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#7

Beitrag von Twinkie » 10.01.2010 21:32

danke für eure zahlreichen antworten! :)

der verkäufer ist ein privatverkäufer.
leider steht im kaufvertrag, dass es ein unfallmotorrad ist, erwähnt wurden aber hierbei nur der verkratzte bugspoiler und die seitenteile.

ich werde mich mit dem verkäufer kurzschließen, aber ansonsten...
dank m4lte werden wir vll. bald wieder eine gabel haben. es ist doch schon viel wert wenn wir die sv nicht aufgeben!

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Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#8

Beitrag von Jonny » 10.01.2010 22:25

Du solltest klären, ob es sich um einen arglistig verschwiegenen Schaden handelt. Natürlich wird er darauf plädieren, dass er es nicht gewusst haben wird. Dementsprechend wird dir wohl nix übrig bleiben, als es so hinzunehmen.

MFG Jonny

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Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#9

Beitrag von svbomber » 11.01.2010 7:40

Twinkie hat geschrieben:...hatte sich vor ca. 4 monaten eine SV650S gekauft...
Beweislage dürfte bei dir liegen, denn mitlerweile könnte deine Freundin den Schaden selbst verursacht haben.
Arglist wird man kaum vorwerfen können. Als Unfallmotorrad deklariert, gekauft, wie gesehen. Vielleicht hat der Verkäufer selbst nichts von der verzogenen Gabel gewusst.
Rechtsanwalt ohne Rechtsschutz lohnt da schon mal gar nicht, wenn überhaupt. Höflich nachfragen beim Verkäufer kostet erstmal nichts.

fabi65


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#10

Beitrag von fabi65 » 11.01.2010 8:29

Twinkie hat geschrieben: leider steht im kaufvertrag, dass es ein unfallmotorrad ist, erwähnt wurden aber hierbei nur der verkratzte bugspoiler und die seitenteile.
Dann sind deine Chancen so gut wie NULL. Wenn im Vertrag ja steht dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, dann muss man damit rechnen das etwas kaputt ist, und sich das Motorrad genau anschauen.
Eine arglistig Täuschung ist das auch nicht, da ja im Vertrag drin steht das es ein unfall Motorrad ist. Und beweiß dann mal das der Kerl überhaupt wusste das die Gabel krümm ist...
Und an Kulanz des Verkäufers glaub ich in dem Fall ja auch nicht. Der weiß schon warum er es als Unfaller verkauft hat... Aber probieren kann man es ja...

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Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#11

Beitrag von x-stars » 11.01.2010 8:43

svbomber hat geschrieben:
Twinkie hat geschrieben:...hatte sich vor ca. 4 monaten eine SV650S gekauft...
Beweislage dürfte bei dir liegen, denn mitlerweile könnte deine Freundin den Schaden selbst verursacht haben.
Wenn ich jetzt nichts übersehen hab: Nope, sofern die Sachmängelhaftung nicht, da Privatverkauf, ausgeschlossen wurde, gilt die Sachmängelhaftung von 2 Jahren mit Beweislastumgkehr nach erst 6 Monaten.

Twinkie


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#12

Beitrag von Twinkie » 11.01.2010 9:43

Nebenbei... Ich kann beweisen dass der schaden schon vorher da war, nur gesehen hatte ich ihn eben nicht (weil verdeckt) und im Kaufvertrag steht er auch nicht.

fabi65


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#13

Beitrag von fabi65 » 11.01.2010 9:49

Mh mal einfach den Vertrag durchgelesen, ob es eine "Gekäuft wie gesehen" klausel gibt?

SV-Fightersau


Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#14

Beitrag von SV-Fightersau » 11.01.2010 9:53

x-stars hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben:
Twinkie hat geschrieben:...hatte sich vor ca. 4 monaten eine SV650S gekauft...
Beweislage dürfte bei dir liegen, denn mitlerweile könnte deine Freundin den Schaden selbst verursacht haben.
Wenn ich jetzt nichts übersehen hab: Nope, sofern die Sachmängelhaftung nicht, da Privatverkauf, ausgeschlossen wurde, gilt die Sachmängelhaftung von 2 Jahren mit Beweislastumgkehr nach erst 6 Monaten.
Sachmangelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen ist nur ein Jahr !

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Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?

#15

Beitrag von x-stars » 11.01.2010 10:03

SV-Fightersau hat geschrieben:
x-stars hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben:
Twinkie hat geschrieben:...hatte sich vor ca. 4 monaten eine SV650S gekauft...
Beweislage dürfte bei dir liegen, denn mitlerweile könnte deine Freundin den Schaden selbst verursacht haben.
Wenn ich jetzt nichts übersehen hab: Nope, sofern die Sachmängelhaftung nicht, da Privatverkauf, ausgeschlossen wurde, gilt die Sachmängelhaftung von 2 Jahren mit Beweislastumgkehr nach erst 6 Monaten.
Sachmangelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen ist nur ein Jahr !
Nö, zwei Jahre. Gewerbliche Händler können sie auf 1 Jahr verkürzen und private ganz aussschließen - nur tun müssen sies halt ;)

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