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Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 19.01.2010 22:52
von schnapser
Hey,
Ich hatte am Montag einen mehr oder weniger kleinen Unfall. Ich bin in einem Kreisverkehr gefahren, Autofahrerin bog in den Kreisverkehr ein ohne mich zu sehen, ich ne Vollbremsung hingelegt, doch da es nass war bin ich weggerutscht und das Möpi in das Auto reingerasselt. Mir ist außer einer anscheinend geprellten Schulter (war nicht beim Arzt) nix passiert.
Die Maschine sieht nicht ganz so gut aus, linke Seite sehz stark zerkratzt, VVK am stärksten, Kanzel auch und die Halterung für die Vollverkleidung sit verbogen, fast abgebrochen, sowie der Schalthebel auch. Gabel,Felge und Rad kann ich nicht beurteilen, sie ist aber mit ca. 20km/h ins auto reingerutscht und stecken geblieben.
Polizei wurde gerufen, Schuldfrage war eigentlich gleich klar, da ich Vorfahrt hatte und die Dosenfahrerin sie mir genommen hat.
Daraufhin Unfallzettel mit Anschrift usw ausgetrauscht, sie hat es gleich am Tag noch ihrer Versicherung gemeldet und ich mein Motorrad zur Werkstatt gebracht.
Jetzt meine Frage wie ich vorgehen muss:
Eigentlich muss die Werkstatt doch einen Kostenvoranschlag machen und diesen der gegnerischen Versicherung melden, woraufhin diese entweder einen eigenen Gutachter lsoschickt oder akzeptiert. Meine Versicherung jedoch muss aber nicht informiert werden oder?
Den übrigen Schaden (Helm, Kleidung) sowie die evtl. merkantile Wertminderung muss ich dann bei der gegnerischen Versicherung geltend machen oder ?
Hatte noch nie einen UNfall doer ähnliches, deshalb bin ich mit dem ganzen papier und versicherungskram stark überfordert !
Wäre für Hilfe sehr dankbar,
MfG
Schnapser

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 19.01.2010 23:07
von Philipp
Hallo Schnapser,

hört sich nicht gut an - aber zum Glück scheint bei dir alles heile zu sein :-)

Das einfachste ist sicherlich der Fall, wenn du 'ne Rechtsschutzversicherung hast. Dann würde ich das komplett der übergeben. Ein Anwalt weiß da am besten, wie du am meisten Geld rausbekommen kannst. Sonst ggf. auch die kostenlose Erstberatung für ADAC-Mitglieder nutzen.
Vom Vorgehen her: Die Frage ist, wie hoch der Schaden ist. Erst mal zur Werkstatt und grob abschätzen. Wenn > 700 Euro, dann direkt einen Gutachter beauftragen (ganz wichtig - nicht durch die gegnerische Versicherung) - vermutlich kann der Händler deines Vertrauens dir auch einen geeigneten Sachverständigen nennen. Siehe auch http://www.bvsk.de/unfall/fragen.php
Ansonsten die Versicherung fragen, ob die das ohne Gutachten akzeptieren. Der stellt übrigens auch die Wertminderung fest.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Philipp

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 19.01.2010 23:18
von schnapser
danke für die erste Antwort, ne Rechtsschutzversicherung hab ich leider nicht... Also sollte ich nach dem Kostenvoranschlag, falls dieser ne höhere Summe beträgt, noch einen anderen Gutachter hinzuziehen ? habe gedacht es reicht wenn die gegnerische Versicherung diesen Voranschlag akzeptiert, und wenn nciht, dass dann erst der Gutachter hinzugezogen wird. Da ja die Schuld kanz klar auf Seiten der Autofahrerin lag, müssen die Kosten für den Gutachter doch von der gegnerischen Versicherung getragen werden ?
MfG
Schnapser

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 19.01.2010 23:22
von x-stars
Du brauchst keine Rechtschutz, nimm dir einfach einen Anwalt und lass den alles regeln: Die Kosten übernimmt bei Schuld der Unfallgegnerin die gegnerische Versicherung. Der Anwalt regelt alles für dich, von Gutachterkoordinierung bis Briefwechsel, usw.
Deine Versicherung musst du glaub ich trotzdem informieren, da die gegnerische Versicherung ja immer noch auf die Idee kommen könnte, dass wegen einem umgekippten Sack Reis in Neuguinea du eine Teilschuld haben könntest - was nebenbei auch wieder ein Grund ist einen Anwalt alles regeln zu lassen.

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 19.01.2010 23:48
von Philipp
x-stars hat geschrieben:Du brauchst keine Rechtschutz, nimm dir einfach einen Anwalt und lass den alles regeln: Die Kosten übernimmt bei Schuld der Unfallgegnerin die gegnerische Versicherung. Der Anwalt regelt alles für dich, von Gutachterkoordinierung bis Briefwechsel, usw.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Denn der Geschädigte hat zum einen eine Schadensminderungspflicht, zum anderen muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Es besteht insbesondere dann, wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist, durchaus die Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die Erstattung der Anwaltskosten ablehnt. Siehe z. B. http://www.verkehrslexikon.de/Module/RAKErsatz.php
In dem Fall sollte es wohl darauf rauslaufen, dass die Anwaltskosten übernommen werden. Aber ich würde das erst mal in einem Erstgespräch mit einem Anwalt klären. Nochmal der Hinweis: zumindest beim ADAC gibt es eine solche Erstberatung für Mitglieder (auch ohen Rechtschutzversicherung) kostenlos.

Gruß, Philipp

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 11:05
von jubelroemer
Ich denke die Vorredner haben schon fast alles gesagt!!
Ich würde jetzt erst einmal den Kostenvoranschlag des Händlers abwarten und dann mit der gegnerischen Versicherung klären wer u.U. das Motorrad begutachten soll. Da merkst du dann schon ob die Versicherung kooperativ ist oder nicht. Wenn nicht würde ich dann einen Anwalt hinzuziehen. Da wird dir dann keiner mehr ernsthaft unterstellen können du würdest die Schadenssumme mutwillig in die Höhe treiben.
Auf jeden Fall "Good luck on your mission" !!!

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 12:12
von Raw
Auf jeden Fall Kostenvoranschlag erstellen und ggf. ein Gutachten anfertigen lassen - als Geschädigter eines Haftpflichtschadens besteht freie Gutachterwahl. Sobald 1. Schreiben der gegnerischen Versicherung vorliegt, unter Angabe der Schadennummer den Kostenvoranschlag + Gutachten einschicken und um Angebotsfreigabe bitten. Außerdem vermerken, unter welchem Aspekt ausgezahlt werden soll (Kostenvoranschlag = nur Abrechnung der Nettosumme möglich, Rechnung = volle Erstattung, oder eben nach Gutachten)

Gleich alles einem Anwalt zu übergeben halte ich für mehr als übertrieben - wenn die gegnerische Versicherung den Schaden zu 100 % anerkennt gibt es auch keine Probleme bei der Schadenregulierung.

Ist jedenfalls meine regelmäßige Erfahrung mit der Schadenabwicklung - kommt natürlich auch immer auf die Versicherungsgesellschaft an, da gibt es natürlich auch immer schwarze Schafe.

Habe zu diesem Thema Erfahrungswerte, bin vom Fach...! 8)

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 12:39
von schnapser
Raw hat geschrieben:Habe zu diesem Thema Erfahrungswerte, bin vom Fach...! 8)
OK danke soweit mal für die Infos, bin jetzt denke ich mal schlauer, Versicherung hat schon Briefkontakt aufgenommen.
Nur nochmal die Frage an "die vom Fach":
Wann kann ich die merkantile Wertminderung geltend machen und vorallendingen wie ?
MfG
Schnapser

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 15:46
von Roughneck-Alpha
x-stars hat geschrieben:da die gegnerische Versicherung ja immer noch auf die Idee kommen könnte, dass wegen einem umgekippten Sack Reis in Neuguinea du eine Teilschuld haben könntest -
Vergiss eines nicht.Wir haben Winter und die Verkehrsverhältnisse in Deutschland sind derzeit nicht die einfachsten.Nicht das die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt dir eine Teilschuld zuzusprechen, da dein Fahrzeug schließlich keine Winterreifen hat.Denn in der StVO ist nicht die Rede davon, daß nur Autos selbige nutzen müßen, sondern gemeinhin heißt es da, daß das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet sein muss.

Hab erst in der letzten Motorrad einen Artikel darüber gelesen.

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 16:10
von Raw
Die Wertminderung muss im Gutachten festgelegt/festgehalten werden!!
Roughneck-Alpha hat geschrieben:
x-stars hat geschrieben:da die gegnerische Versicherung ja immer noch auf die Idee kommen könnte, dass wegen einem umgekippten Sack Reis in Neuguinea du eine Teilschuld haben könntest -
Vergiss eines nicht.Wir haben Winter und die Verkehrsverhältnisse in Deutschland sind derzeit nicht die einfachsten.Nicht das die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt dir eine Teilschuld zuzusprechen, da dein Fahrzeug schließlich keine Winterreifen hat.Denn in der StVO ist nicht die Rede davon, daß nur Autos selbige nutzen müßen, sondern gemeinhin heißt es da, daß das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet sein muss.

Hab erst in der letzten Motorrad einen Artikel darüber gelesen.

Gutes Argument! Wenn die Versicherung sich querstellt und es auf einen Vergleich ankommen lässt, kann schlimmstenfalls ein Teilungsabkommen in Kraft treten und jeder Geschädigte muss seinen Eigenschaden selbst übernehmen! In diesem Fall hilt wohl auch nur ein Rechtsstreit mit Anwaltsunterstützung!

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist - speziell für Motorradfahrer - UNBEDINGT zu empfehlen!!! Kostet nicht die Welt und ists im Schadenfall allemal wert. Gerade als Kradfahrer zieht man den Ärger gleich nochmal mehr an, ihr wisst ja selber, wie vorurteilsbehaftet dieses Genre ist. Da werden - nur um dem "bösen Raser" eins reinzudrücken, auch schnell mal Falschaussagen von sogenannten Zeugen getätigt! Bevor man sich also wieder mal das eine oder andere (unnötige) Tuningteil holt, investiert man lieber läppische 80 - 100 €/Jahr in genannte Versicherung - mit Gratis-Rechtsbeistand fährt sichs nämlich gleich nochmal entspannter... ! ! ! :!: :!: :!:

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 16:58
von x-stars
Roughneck-Alpha hat geschrieben:
x-stars hat geschrieben:da die gegnerische Versicherung ja immer noch auf die Idee kommen könnte, dass wegen einem umgekippten Sack Reis in Neuguinea du eine Teilschuld haben könntest -
Vergiss eines nicht.Wir haben Winter und die Verkehrsverhältnisse in Deutschland sind derzeit nicht die einfachsten.Nicht das die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt dir eine Teilschuld zuzusprechen, da dein Fahrzeug schließlich keine Winterreifen hat.
Gar nicht so abwegig: Das Problem ist dabei nicht nur, dass es keine Winterreifen gibt, sondern auch, dass ausnahmslos alle hier erhältlichen Motorradreifen bei Temperaturen unter 7 Grad nicht zu gebrauchen sind (Aussage stammt so 1:1 von einem Metzler-Pirelli-Fuzzi). Also immer auf der Hut sein, wenn die gegnerrische Versicherung rumeiert.

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 17:14
von utzibbg
Und geb Dir den Tipp aus eigener Erfahrung einen Unfall nur noch durch einen eigenen Anwalt regeln zu lassen.
Warte seit Sept. auf immernoch 1200,- EUR. Beide Unfallgegner bei der gleichen Versicherung und die eigene Vers. will mich bescheissen. Angeblich Totalschaden, obwohl der Gutachter was anderes sagt. Das kann Dir genauso blühen.
Ohne Anwalt hätte ich niemals eine Chance auf einen höheren Schadensausgleich bekommen.
Also - erster Schritt zum Anwalt und den gesamten Sachstand darlegen. Danach regelt ALLES der Anwalt für Dich. Du musst Dich um keinen Schriftverkehr und Gutachten mehr kümmern.
Die gegnerische Versicherung wird Dir einen Gutachter vorschlagen. Akzeptiere nur freie Gutachter von TÜV, DEKRA oder dergleichen. Ein Gutachter von der Versicherung wird Dir keinen Gefallen erweisen.
Als nächstes musst Du zusehen, daß Du zum Arzt kommst, weil Dir nach einer Woche immernoch die Schulter weh tut. :D
Schmerzensgeld steht Dir nämlich auch zu.
Dann die kaputten Klamotten einreichen. Fotografieren, Rechnungen raussuchen oder Preise für gleichwertige Kleidung einholen.
Wenn Du kein weiteres Fahrzeug besitzt, steht Dir noch eine Entschädigung für Nutzungsausfall zu.
Wertminderung durch Unfallschäden gibt es beim Motorrad leider nicht.
Dann kannst Du Dir noch überlegen, ob Du selbst reparierst oder das Möppi in die Werkstatt gibst.
Die Werkstatt regelt die Kostenübernahme direkt mit der Versicherung ab. Dadurch hast Du keinen Schaden, aber auch keinen Vorteil. Bei Selbstreperatur zieht Dir die Versicherung die Mwst. ab. Meistens hat man dadurch Profit. Wenn Du Ersatzteile beim Händler kaufst, kannst Du die Mwst. allerdings für diesen Betrag geltend machen.
Noch Fragen? Stehe gern per PN oder hier zur Verfügung.
edit: habe vergessen, mein Bedauern zu äußern und Dir gute Besserung und Glück bei der Abwicklung zu wünschen ;) bier

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 18:54
von AnRo96
Hi,

wollt mich auch nochmal melden.

Also Wertminderung gibt es nicht bei nem Motorrad? Dann war mein Anwalt damals aber extrem gut das ich doch welchen bekommen hab (Mir fällt kein Argument ein warum das bei nem Motorrad nich so sein soll und auf googeln hab ich kein bock)

Zweitens, falls du es doch (ich rate davon ab) ohne Anwalt machen solltest. Schutzkleidung fürs Motorrad wird NICHT mit dem Zeitwert angerechnet, sondern mit dem Neuwert (evtl muss der Gutachter bei älteren Teilen schätzen)

Ich hab damals bei 100% schuld für den anderen auch nen Anwalt genommen (damals noch ohne Rechtschutz).
Heute hab ich gleich ne Mehrfahrzeug Rechtschutz bei 0€ selbstbeteiligung und 6€ im Monat oder so. Übrigens bei der Arag.

MfG Andi

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 19:07
von foobar423
Roughneck-Alpha hat geschrieben:
x-stars hat geschrieben:da die gegnerische Versicherung ja immer noch auf die Idee kommen könnte, dass wegen einem umgekippten Sack Reis in Neuguinea du eine Teilschuld haben könntest -
Vergiss eines nicht.Wir haben Winter und die Verkehrsverhältnisse in Deutschland sind derzeit nicht die einfachsten.Nicht das die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt dir eine Teilschuld zuzusprechen, da dein Fahrzeug schließlich keine Winterreifen hat.Denn in der StVO ist nicht die Rede davon, daß nur Autos selbige nutzen müßen, sondern gemeinhin heißt es da, daß das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet sein muss.

Hab erst in der letzten Motorrad einen Artikel darüber gelesen.
Das ist richtig, allerdings sind keine Winterreifen vorgeschrieben! Der Text lautet: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Wenn die Straße also Eis- und Schneefrei war, dann musstest du auch keine Winterreifen aufgezogen haben.

Re: Unfall, rechtliche Fragen

Verfasst: 20.01.2010 19:57
von schnapser
Danke für die vielen Infos ich denke ich warte erst mal bis der Kostenvoranschlag gemacht ist, schalte dann einen Gutachter ein und lass feststellen ob die Wertminderung geltend gemacht werden kann ( auch bei Motorräder so, hab mal gegoogelt).
Bis dahin werden erstmal die Kleidung und der Ausfall des Mopeds geltend gemacht, sowie morgen mal zum Arzt gegangen. Sollte die Versicherung stressen wird halt der Anwalt eingschaltet, verarschen lass ich mcih nicht...
Vielen, vielen Dank !
MfG
Schnapser