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Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 19:43
von DonKatzone
moin,
ich hab mir eine sv 650 k3 gekauft und muss sie noch um melden und drosseln, jetzt wollte ich mich ma nach der richtigen vorgehensweise erkundigen.
Die Drossel habe ich schon zuhause liegen und würde sie morgen einbauen. Kann ich denn mit dem gedroseltem Motorrad zum TÜV oder DEKRA fahren und mir das eintragen lassen ??? und denn zum Verkehrsamt und sie auf mich ummelden lassen ???
Ich würd mich über eine schnelle antwort sehr freuen
Vielen dank
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 19:55
von Puffbohne
Ja, genau so rum.
Erst drosseln und dir das bei der Prüforganisation abnehmen lassen.
Dann mit dem Schreiben davon und dem restlichen Papierkram zur Zulassungsstelle gehen.
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 20:01
von DonKatzone
Puffbohne hat geschrieben:Ja, genau so rum.
Erst drosseln und dir das bei der Prüforganisation abnehmen lassen.
Dann mit dem Schreiben davon und dem restlichen Papierkram zur Zulassungsstelle gehen.
wieviel kostet das denn c.a bei der prüfstelle ? und was kostet das ummelden ?
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 20:10
von Puffbohne
Mein Entdrosseln von der CB hat 32,50 € gekostet (Dekra).
Allerdings ist das auch unkomplizierter, ich weiß nicht ob er das alles nachschaut oder dir einfach glaubt.
Wie drosselst du sie denn?
Das Ummelden kostet ca. 25 € plus neues Nummernschild.
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 20:27
von x-stars
Lass dich auf dem Weg zum Tüv nicht anhalten, rechtlich gilt die Maschine als ungedrosselt bis die Drossel eingetragen ist, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Maschine

Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 20:50
von Puffbohne
Richtig

hab ich gar nicht dran gedacht

Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 21:02
von andi20
drossel eintragen hat knappe 40 eurp gekostet bei mir...
war vor nen monat also dürfte des noch der aktuelle preis sein.
viel spass mit der SV...
gruß andi
PS: und lass dich wirklich nicht erwischen, sonst is der spass erstmal vorbei...
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 21:57
von Andi-J
Warum sollte der direkte Weg zum Tüv nicht erlaubt sein?
Beim Auto darf man auch mit z.B. eintragungspflichtigen Felgen oder Fahrwerk zur Abnahme fahren.
Oder habe ich jetzt irgendwas übersehen?
Gruß,
Andi
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 28.03.2010 22:33
von x-stars
Frag mich nicht, wie sich das gesetzlich begründet, bin kein Anwalt. Hab mal bissl in der FZV und der StVZO gesucht und auch keinen passenden Paragraphen gefunden (konkret haben wir ja eigentlich den Fall, dass die Leistung geändert wurde, damit ist die BE erloschen. Fahrten zur Erlangung der BE sind aber erlaubt, wie bei deinem Felgenbeispiel. Vielleicht ist die Fahrzeugklasse ja nicht an die BE gekoppelt oder so, kA - oder ich hab nur eine weitere urban legend des Internets am Leben gehalten mit meinem Halbwissen

). Einfach nicht erwischen lassen - und fallste doch angehalten wirst, können die Herren Polizisten ja mit zum TÜV kommen und das Urteil des Prüfers abwarten - ist ja sowieso seine Verantwortung die korrekte Drpsselung festzustellen und abzunehmen

Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 7:51
von Sandi012
Darf man nicht!!!
Hab ich erst am Freitag in meiner Werkstatt nachgefragt!
Man muss das veränderte Fahrzeug auf einem Ahnhänger zum TÜV bringen.
Es ist verändert und somit die zulassung zerfallen!
Das gillt für alle Fahrzeuge, auch wenn du andere Felgen drauf machst, Fahrwerk einbaust etc.
Also wenn dann würde ich spät Abends fahren, so haben wirs gemacht!
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 8:40
von Jonny
Also mir hat die Zulassungsstelle damals im Voraus nen Kennzeichen zugestellt und gesagt, dass ich Fahrten, die mit der Inbetriebnahme des Fahrzeugs zusammenhängen, ausführen darf. Das heißt, Zulassung hatte ich bereits, aber TÜV noch net. Das hab ich dann noch nachgereicht und durfte dann "offiziell" fahren
MFG Jonny
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 8:52
von Raider
Ich bin letztes Jahr sogar ohne Zulassung aber mit Doppelkarte zum TÜV gefahren um HU und ein paar Eintragungen zu machen. Musste sogar 2 Mal so hinfahren, weil beim ersten Mal was nicht stimmte.
Die beim TÜV haben mit keiner Silbe was von "verboten" oder "So dürfen sie eigentlich nicht fahren" oder so etwas in der Art gesagt.
Mir war nämlich auch so, dass ich bei Änderungen am Fahrzeug, der direkte Weg zum TÜV erlaubt ist.
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 9:09
von x-stars
Also spät abends ist sinnlos, da fällst du mehr auf als tagsüber - außerdem hat bei meiner Definition von spät abends der Tüv auch schon zu

Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 9:20
von Sandi012
ja aber die Werkstatt wo der Tüv am nächsten Tag stattfinden sollte noch nicht.
wie gesagt, ich dachte auch immer zum TÜV darf man.
Aber da ich das auch gerade durch habe mit meiner Maschine, hab ich extra nachgefragt und da hieß es nein, verboten.
Zur Zulassungsstelle darf gefahren werden, aber nicht zum TÜV.
Aber wie es aussieht legt das wohl jeder anders aus.
Also versuch dein Glück und lass dich besser nicht erwischen ^^
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Verfasst: 29.03.2010 10:22
von Puffbohne
Ich glaube ihr habt das Problem nicht erkannt.
Das hat nichts mit Änderung an Bauteilen vom Fahrzeug zu tun im Sinne von FZV und StVZO.
Das Problem liegt bei der FEV, er darf kein Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung fahren, weil der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht bestitzt, Vergehen gemäß § 21 StVG --> Straftat!
Ich darf auch nicht z.B. mit nem LKW zGG 4,o t fahren, wenn ich nur ne B hab...