Auspuff ohne ABE
Auspuff ohne ABE
Hallo,
ich habe von 2 Leute gehört, das seit 1.April das fahren ohne ABE 25,-€ ohne Punkte bei der Schupo verrechnet wird. Kann das so jemand bestätigen? Oder ist das nen Bluff
Gruß
ich habe von 2 Leute gehört, das seit 1.April das fahren ohne ABE 25,-€ ohne Punkte bei der Schupo verrechnet wird. Kann das so jemand bestätigen? Oder ist das nen Bluff
Gruß
Re: Auspuff ohne ABE
Leider stimmt das.
Bleibt aber trotzdem beim Erlöschen der BE, d.h. wenn du an den richtigen Schutzmann kommst, ist weiterhin ein neuer TÜV-Termin fällig und ein Besuch auf der Zulassungsstelle zum Erlangen der BE.
Lediglich der Ahndungssatz seitens der Polizei hat sich geändert.
Bleibt aber trotzdem beim Erlöschen der BE, d.h. wenn du an den richtigen Schutzmann kommst, ist weiterhin ein neuer TÜV-Termin fällig und ein Besuch auf der Zulassungsstelle zum Erlangen der BE.
Lediglich der Ahndungssatz seitens der Polizei hat sich geändert.
Re: Auspuff ohne ABE
Quelle?Puffbohne hat geschrieben:Leider stimmt das.
Bleibt aber trotzdem beim Erlöschen der BE, d.h. wenn du an den richtigen Schutzmann kommst, ist weiterhin ein neuer TÜV-Termin fällig und ein Besuch auf der Zulassungsstelle zum Erlangen der BE.
Lediglich der Ahndungssatz seitens der Polizei hat sich geändert.
Gruß Mathias
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Re: Auspuff ohne ABE
Für Bayern:
ochmal zusammenfassend:
Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.
Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.
Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit
50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren
ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.
Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich über die Unwissenheit der Beamten schätzen !! Bei "vorsätzlicher" begehung können die 50€ natürlich auch auf 100€ verdoppelt werden
Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
ochmal zusammenfassend:
Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.
Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.
Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit
50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren
ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.
Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich über die Unwissenheit der Beamten schätzen !! Bei "vorsätzlicher" begehung können die 50€ natürlich auch auf 100€ verdoppelt werden

Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Re: Auspuff ohne ABE
Habt ihr dafür auch Quellen? Ich such mir gerade in Google nen Wolf aber finde nichts (vermutlich such ich nach den Falschen Formulierungen). Denn gerade der Zitierte Teil würde mich stark insteressieren!bax hat geschrieben:Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Gruß Mathias
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Re: Auspuff ohne ABE
Da würde ich die 130100 in den Raum werfen.
Gab da irgednwo mal im Internet einen Zeitungsartikel mit Verweis auf ein älteres Urteil. Find das leider gerade nicht, surfen auf dem Handy ist etwas...bescheiden
Gab da irgednwo mal im Internet einen Zeitungsartikel mit Verweis auf ein älteres Urteil. Find das leider gerade nicht, surfen auf dem Handy ist etwas...bescheiden

Re: Auspuff ohne ABE
Das von uns gesagte wirst du nirgends im Internet finden, da dies Erlasse der jeweiligen Innenministerien sind und nicht veröffentlicht werden. Obwohl sie in dem Sinne auch keine Verschlussache sind, darf ja jeder wissen was ihn erwartetm4Dze hat geschrieben:Habt ihr dafür auch Quellen? Ich such mir gerade in Google nen Wolf aber finde nichts (vermutlich such ich nach den Falschen Formulierungen). Denn gerade der Zitierte Teil würde mich stark insteressieren!bax hat geschrieben:Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.

Beim ausbrennen durch Fahrbetrieb erlischt die BE nicht, weil fürs Erlöschen der BE immer ein vorsätzliches Tun Vorraussetzung ist, genau so wie bei den abgefahrenen Reifen, dafür gibts andere Normen, wie z.B.Bax geschrieben hat.
Re: Auspuff ohne ABE
http://www.motorrad-recht.de
Auf der Seite gibt es einen recht erschöpfenden Beitrag zum Thema (Sprichwort db-Eater). Dürfte der selbe Verstoß sein wie die Nutzung eines Auspuff ohne ABE.
Auf der Seite gibt es einen recht erschöpfenden Beitrag zum Thema (Sprichwort db-Eater). Dürfte der selbe Verstoß sein wie die Nutzung eines Auspuff ohne ABE.