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Auspuff ohne ABE

Verfasst: 18.04.2010 22:32
von monaro
Hallo,
ich habe von 2 Leute gehört, das seit 1.April das fahren ohne ABE 25,-€ ohne Punkte bei der Schupo verrechnet wird. Kann das so jemand bestätigen? Oder ist das nen Bluff

Gruß

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 19.04.2010 15:50
von Puffbohne
Leider stimmt das.
Bleibt aber trotzdem beim Erlöschen der BE, d.h. wenn du an den richtigen Schutzmann kommst, ist weiterhin ein neuer TÜV-Termin fällig und ein Besuch auf der Zulassungsstelle zum Erlangen der BE.
Lediglich der Ahndungssatz seitens der Polizei hat sich geändert.

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 20.04.2010 9:29
von m4Dze
Puffbohne hat geschrieben:Leider stimmt das.
Bleibt aber trotzdem beim Erlöschen der BE, d.h. wenn du an den richtigen Schutzmann kommst, ist weiterhin ein neuer TÜV-Termin fällig und ein Besuch auf der Zulassungsstelle zum Erlangen der BE.
Lediglich der Ahndungssatz seitens der Polizei hat sich geändert.
Quelle?

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 20.04.2010 10:03
von bax
Für Bayern:

ochmal zusammenfassend:
Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.

Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.

Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit

50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren

ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.

Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich über die Unwissenheit der Beamten schätzen !! Bei "vorsätzlicher" begehung können die 50€ natürlich auch auf 100€ verdoppelt werden :)

Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 20.04.2010 11:03
von m4Dze
bax hat geschrieben:Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Habt ihr dafür auch Quellen? Ich such mir gerade in Google nen Wolf aber finde nichts (vermutlich such ich nach den Falschen Formulierungen). Denn gerade der Zitierte Teil würde mich stark insteressieren!

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 20.04.2010 21:23
von bax
Da würde ich die 130100 in den Raum werfen.

Gab da irgednwo mal im Internet einen Zeitungsartikel mit Verweis auf ein älteres Urteil. Find das leider gerade nicht, surfen auf dem Handy ist etwas...bescheiden :(

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 23.04.2010 9:00
von Puffbohne
m4Dze hat geschrieben:
bax hat geschrieben:Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Habt ihr dafür auch Quellen? Ich such mir gerade in Google nen Wolf aber finde nichts (vermutlich such ich nach den Falschen Formulierungen). Denn gerade der Zitierte Teil würde mich stark insteressieren!
Das von uns gesagte wirst du nirgends im Internet finden, da dies Erlasse der jeweiligen Innenministerien sind und nicht veröffentlicht werden. Obwohl sie in dem Sinne auch keine Verschlussache sind, darf ja jeder wissen was ihn erwartet ;)

Beim ausbrennen durch Fahrbetrieb erlischt die BE nicht, weil fürs Erlöschen der BE immer ein vorsätzliches Tun Vorraussetzung ist, genau so wie bei den abgefahrenen Reifen, dafür gibts andere Normen, wie z.B.Bax geschrieben hat.

Re: Auspuff ohne ABE

Verfasst: 23.04.2010 9:34
von Geue
http://www.motorrad-recht.de

Auf der Seite gibt es einen recht erschöpfenden Beitrag zum Thema (Sprichwort db-Eater). Dürfte der selbe Verstoß sein wie die Nutzung eines Auspuff ohne ABE.