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Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 14:08
von jubelroemer
Hallo SV-Gemeinde im Saarland und in Hessen,
ich habe gehört, dass das Saarland seit 1.1.2010 jetzt auch zurückdatiert dafür aber Hessen nicht mehr
Kann da irgendjemand Licht ins Dunkel bringen??
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 14:33
von stevenluet
hallo
wenn du dein bike im januar zum tüv hättest bringen müssen und gehst aber erst im juni zum prüfer wird er dir die plakette für januar drauf kleben.
falls du das mit zurückdatieren meintest.
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 14:46
von jubelroemer
..genau das meine ich!! Ich warte jetzt nur noch auf die statements der lokalen Experten (am besten von denen, die dieses Jahr schon Erfahrungen gesammelt haben)?
btw: auch in B.-W. und Bayern sind sich die Prüfer nicht einig wie in bestimmten Fällen (z.B. mehr als ein Jahr bzw. mehr als zwei Jahre überzogen) verfahren werden soll!?
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 15:09
von stevenluet
bei mehr als 2 jahren wird ne komplettabnahme fällig oder war das was anderes??
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 16:15
von Maaaaaax
Also ich hätte im April da sein müssen und war im Mai da, bei mir haben die nicht vordatiert. Komme aus Hessen.
Gruß Max
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 16:39
von sorpe
stevenluet hat geschrieben:hallo
wenn du dein bike im januar zum tüv hättest bringen müssen und gehst aber erst im juni zum prüfer wird er dir die plakette für januar drauf kleben.
falls du das mit zurückdatieren meintest.
Ist in NRW genau so

Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 18:59
von Rap_superstar
Quatsch, das zurückdatieren steht in der StVZO (Anlage VIII) und ist nicht Länder abhängig, sondern in ganz Deutschland gleich. Es ist auch keine Vollabnahme nötig, wenn man den Hauptuntersuchungstermin 2 Jahre überzieht, egal ob angemeldet oder nicht. Man braucht nur ne Vollabnahme nach 84 Monaten bei einem abgemeldeten Fahrzeug. Das ist aber auch von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt unterschiedlich.
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 19:33
von SV650Chris
Also bei mir wurde vor 2 Jahren nicht zurück datiert das war in Hessen.
Habe Saison 4-10 und hätte im März immer hin gemußt da hat ter Kollege vom TÜV selbsständig auf 4 getüvt ohne das ich was gesagt habe.
Vieleicht hat er das gemacht da es sich ja nur um einen Monat handelt und er ja auch gesehen hat das ich wegen Saison immer erst im April zum TÜV auf eigener Achse fahren kann.
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 21:19
von Lion666
Rap_superstar hat geschrieben:Quatsch, das zurückdatieren steht in der StVZO (Anlage VIII) und ist nicht Länder abhängig, sondern in ganz Deutschland gleich.
Im Saarland wird immernoch NICHT zurück datiert!
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 30.05.2010 22:40
von Rap_superstar
SV650Chris hat geschrieben:Also bei mir wurde vor 2 Jahren nicht zurück datiert das war in Hessen.
Habe Saison 4-10 und hätte im März immer hin gemußt da hat ter Kollege vom TÜV selbsständig auf 4 getüvt ohne das ich was gesagt habe.
Vieleicht hat er das gemacht da es sich ja nur um einen Monat handelt und er ja auch gesehen hat das ich wegen Saison immer erst im April zum TÜV auf eigener Achse fahren kann.
Ja das stimmt. Bei Saison-Kennzeichen wird auf den jeweiligen Monat datiert, wo es möglich ist, selber mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu kommen. Sprich in deinem Fall, der April. Wenn du jetzt nächstes Mal aber erst im Mai fährst, wird auf April zurückdatiert.
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 31.05.2010 7:36
von jubelroemer
Maaaaaax hat geschrieben:Also ich hätte im April da sein müssen und war im Mai da, bei mir haben die nicht vordatiert. Komme aus Hessen.
Ähmmmmm, was meinst du jetzt mit vordatiert??? Was klebt auf deinem Kennzeichen jetzt oben??
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 31.05.2010 7:50
von jubelroemer
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
siehe unter
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
IIa.
(weggefallen)
§§ 29a bis 29h
Ich finde da nichts von zurückdatieren wenn man später als aufgedruckt kommt!!??
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 31.05.2010 8:33
von purzel7505
In jedem Bundesland ausser dem Saarland gilt die Regelung der Rückdatierung. Dies gilt allerdings nicht für abgemeldete Fahrzeuge.
Weiter Infos gibts im Internet bei den zuständigen Prüfbehörden (TÜV-Nord, TÜV Rheinland, TÜV Süd, usw., usw.).
Es ist also fast überall gleich.
Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 31.05.2010 19:23
von Rap_superstar
jubelroemer hat geschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
siehe unter
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
IIa.
(weggefallen)
§§ 29a bis 29h
Ich finde da nichts von zurückdatieren wenn man später als aufgedruckt kommt!!??
Steht auch nicht unter §29, sondern in der Anlage VIII zur StVZO unter 2.3 . Ja, aber das mit dem Saarland scheint wirklich so zu sein. Ich frag mich welche rechtliche Grundlage die haben. Denn meines Wissens bricht Bundesrecht Landesrecht. Und die StVZO ist ja eine Verordnung, die auf dem StVG basiert und das ist ja wohl Bundesrecht.
Irgendwie Crazy....

Re: Zurückdatieren von HU
Verfasst: 31.05.2010 21:31
von SV Taz
Es IST im Saarland wirklich so

Ich wohne dort
Aber bitte fragt mich jetzt nicht wieso... Ich habe keine Ahnung
