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zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 15:29
von Swissrider
Hallo SV-ler

Ich möchte euch an dieser Stelle eine kurze Story erzählen welche mir kürzlich passiert ist. Mich würde eure persönliche Meinung und wenn jemand auch etwas ähnliches erlebt hat natürlich auch was das Gesetz dazu sagt.

Folgende Vorgeschichte: Im April wurde ich nach rund 12000 KM zum ersten mal geblitzt. Ortsausfahrt, statt 50 warens schon 77, kurz vor der 80er Tafel... ärgerlich, aber selbst schuld.
Nun musste ich Eine Busse von 665 Schweitzer Franken bezahlen (ca 400 Euronen), wobei der Rechtssschutz die knapp 200 Sfr verfahrenskosten übernimmt, bleiben noch 460 aus der eigenen Tasche. Was mich jetzt erwartet ist ein Monat Ausweis-Entzug und 1 Jahr Bewährungsstrafe, da ich noch Lernfahrer bin... :cry:

Ich habe mir aufgrund der Bewährung vorgenommen innerorts nur noch zu "Cruisen" sprich die Vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr zu überschreiten. Nach dem Motto Tendenziel lieber 5 zu wenig als 5 zu viel. Das lief Hervorragend bis eines Tages...

So nun kommts: kürzlich bin ich innerorts unterwegs „Cruising“-Tempo, vierter Gang eingelegt, die Sonne scheint und alles ist bestens. Plötzlich nähert sich ein Van von hinten und fährt dicht auf mit anschliessendem einmaligem Hupen. Darin Platz genommen hat ein älteres Pärchen ca 60Jährig, er sitzt am Steuer.
Offensichtlich hat es ihm nicht gepasst, dass die erlaubten 50 nicht auf seinem Tacho standen. Kurz den Kopf geschüttelt und weitergecruist dachte ich mir, der Spinner beruhigt sich bestimmt gleich wieder. Doch irgendwie scheinen ihm meine Kante-LED-Rücklichter nicht gefallen zu haben... Er versuchte tatsächlich bei Gegenverkehr innerorts sich links an mir vorbeizudrücken, sofern ich weiss braucht es einen seitlichen Abstand von 1,5 metern um auf der selben Spur zu überholenzu dürfen, sprich ich hätte mich auf dem Rad-Streifen befinden müssen damit er korrekt überholen kann.
Nun kommt das beste: was macht der Herr wenn er nicht links vorbei kann? Er versucht tatsächlich sein Glück rechts! Auch dies gelang ihm nicht. danach fuhr er dauernd auf die hupe drückend nur noch hinter mir her.
Das war mir zu viel: Beim nächsten Kreisel ca 300 meter weiter hab ich den Zug angehalten und er ist ausgesteiegen. Bevor ich den Helm abziehen konnte um ihm zu sagen was ich von seinem Einfall halte, sagt er mir lauthals, er hätte meine nummer notiert und ich würde meinen Führerschein abgeben, er werde mich Anzeigen. Mit der Begründung ich hätte ihn „ausgebremst“.

Ich gebe mir Mühe mich an die Vorschriften zu halten und muss nun mit dem Zorn eines "Terror-Rentners" leben...
Meine Erklärung ist, der Typ hat was gegen Motorradfahrer oder er hatte nen echt besch... Tag, oder beides zusammen.
Das Problem ist das ich alleine auf dem Moped sitze und sie zu zweit in der Blechkiste, sie können mir also alles vorwerfen und ich werde nie recht kriegen.
Was noch zu erwähnen ist, ist das ich Lernfahrer bin, also ein Grosses blau-weisses „L „ neben dem Nummernschild habe, was darauf hinweist das man mich nicht bedrängen sollte, weder mit hupen noch mit dichtem Auffahren.

Was soll ich davon halten? Wie sieht die Rechtslage aus? Soll ich meinen Anwalt informieren? Oder soll ich darüber lachen weil er nie damit durchkommt und eh alles leere Drohungen waren?

Bin froh um jeden Tipp!

Grüsse aus der Schweiz

Swissrider

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 15:36
von green650
Hallo Swissrider,

erstmal mein Beileid zur Bewährung von einem Jahr.


Zu deiner Frage und meine Meinung dazu.

Einfach weiterfahren.
Nicht anhalten. Hast ja nichts falsch gemacht.

Lass Dich doch durch solche Leute nicht verrückt machen, da muss Du drüber stehen.
Leider gibt es solche Idioten überall auf der Straße (hier in Berlin kann man ein Lied davon singen).
Denk Dir deinen Teil und gut ist.
Solange er Dich nicht gefährdet, ist alles gut.

Hupen muss man gekonnt ignorieren. Drängeln sowie so und man sieht sich immer zweimal im Leben.
:mrgreen:


Bleib gelassen und fahr dein Tempo. Wer vorbei möchte, wird das bei Gelegenheit auch tun.


Gruß green

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 15:41
von purzel7505
Mach Dir mal keinen Kopf drum. Du bist Anfänger und kannst Deine "angemessene Fahrweise" begründen, da Du aus dem Verstoß ja gelernt hast und daher nicht nochmal negativ auffallen möchtest.
Im Gegenteil, der Herr im Van hat ja eine Nötigung begangen und ist ausserdem noch verkehrsgefährdend hinter Dir her mit den Versuchen links und rechts innerorts zu überholen.

Gibts in der Schweiz grundlegend andere Verkehrsregeln wie in Deutschland ? Ich glaub nicht.
Entspanne Dich, da kommt nichts nach. Hake das Erlebnis unter "Spacken im Straßenverkehr" ab

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 15:48
von frankenbub883
Also für mich liest sich das so als wärst du da völlig im Recht. Laut deutschem Recht (das Schweizer kenn ich leider nicht) MUSS 1,5m Abstand gehalten werden beim überholen das is also soweit korrekt. Wenn er das nicht kann ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden dann muss er eben hinter dir bleiben.
Wenn du jetzt mit 20 statt 50 fährst, dann würdest du damit den Verkehr behindern was eine OWI (Ordnungswidrigkeit) darstellt. Heisst, ein Polizist könnte dir dafür ein Ticket geben... eine Anzeige von einem Privat-Mann kannst du dafür aber nicht bekommen. Wenn du aber nur 45 statt 50 gefahren bist dann ist das eben so.

Wegen deiner Angst das die zu zweit waren und du nur alleine. Du hast ja geschrieben das es ein Renterpärchen war.. also ist davon auszugehen das sie verheiratet sind und seine Frau natürlich die Geschichte ihres Mannes unterstützen wird. Aus diesem Grund zählt das bei sowas auch nur als eine Stimme da die Zeugen als voreingenommen gilt. Somit steht Aussage gegen Aussage. Und da du ja "nur" etwas langsamer Unterwegs warst aus Gründen wie Einhaltung der STVO und Verkehrssicherheit wird dir sicher kein Richter was aufs Auge drücken. Hingegen ist Drängeln, Hupen und Nötigen schon etwas anderes, gerade da du ja dieses L an deinem Nummernschild hast und somit den Verkehrsteilnehmer drauf hinweist das du Anfänger bist. Es hätte ja genauso gut sein können das du Aufgrund fehlender Praxis einfach noch nicht so sicher auf dem Motorrad bist und eben deshalb langsamer fährst. Genau dafür scheint das "L" ja da zu sein... um den anderen Verkehrsteilnehmer zu sagen... "der Fahrer vor Ihnen kanns noch nicht so gut, seien sie nachsichtig und achten sie auf eventuell auftretende Fahrfehler".

Aufgrund dessen seh ich das Recht auf deiner Seite. Mach dir keine Sorgen, meist tönen derartige Rentner nur dumm rum und bringen sowas eh nie zur Polizei - geschweige denn vor Gericht.

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 15:58
von Insanity
Ich hatte auch schonmal so einen vollpfosten hinter mir. okay ich war nicht zu langsam unterwegs, aber ihm zu langsam. Nicht das ich vorurteile gegen 3er bmw, tiefergelegt und immer mit den neblern an hätte *hust*
Der hat mir auch angeblökt er zeigt mich an wegen verkehrsbehinderung und gefährdung und hastenichgesehn. Er war wohl nie bei der Polizei, hab nie irgendetwas bekommen.. also entspannt rangehn.
Rumgemeckert ist schnell.. aber dann wirklich zur Polizei ? Ich mein nicht das man sich noch verplappert das man bei 50 gedrängelt hat.. und rechts überholen wollte ;)

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 16:01
von Munky
das mit der anzeige sagen die meisten eifnach im afekkt...

mach dir keine sorgen du bist im recht und hast alles richtig gemacht. das wird auch die polizei so sehen.
Insanity hat geschrieben:Ich hatte auch schonmal so einen vollpfosten hinter mir. okay ich war nicht zu langsam unterwegs, aber ihm zu langsam. Nicht das ich vorurteile gegen 3er bmw, tiefergelegt und immer mit den neblern an hätte *hust*
Der hat mir auch angeblökt er zeigt mich an wegen verkehrsbehinderung und gefährdung und hastenichgesehn. Er war wohl nie bei der Polizei, hab nie irgendetwas bekommen.. also entspannt rangehn.
Rumgemeckert ist schnell.. aber dann wirklich zur Polizei ? Ich mein nicht das man sich noch verplappert das man bei 50 gedrängelt hat.. und rechts überholen wollte ;)
wie insanity schon schrieb, wenn wirklich einer mit dem gedanken spielen würde eine anzeige zu machen würde ihm spätestens dann einfallen das er bei der ganzen sache schlimmer wegkommt...

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 16:03
von -Hurricane-
hast du sein kennzeichen ? wenn ja, komm ihm zuvor und zeig ihn an wegen nötigung :wink:
mal im ernst...wenn der oppa wieder einen kühlen kopf hat, wird der schon merken, dass er bei ner klage mehr zu befürchten hätte als du. also keine sorgen machen ;) bier

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 16:04
von CA_AC
Insanity hat geschrieben:...aber dann wirklich zur Polizei ? Ich mein nicht das man sich noch verplappert das man bei 50 gedrängelt hat.. und rechts überholen wollte ;)
Sowas hab ich mir auch schon gedacht...
wäre zu komisch! :mrgreen:

Ich würde auch sagen, das da nix kommen wird, Du hast keinen Fehler gemacht!

Gute Fahrt weiterhin! ;) bier

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 16:05
von LazyJoe
Swissrider hat geschrieben:Soll ich meinen Anwalt informieren? Oder soll ich darüber lachen weil er nie damit durchkommt und eh alles leere Drohungen waren?
Das kann im Zweifelsfall nicht schaden, der kennt sich mit der Situation bei euch besser aus, als wir.
Eventuell bietet sich ja auch 'ne Gegenanzeige wegen Nötigung an? Weiß nicht, frag doch mal nach.
Hast du das Kennzeichen des Rentners auch? Vermutlich nicht, oder?

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 16:18
von Swissrider
Phu, eure Worte sind Balsam für mein Gewissen... :D

Die nummer hab ich, hab sogar ein Foto von ihm und dem Van gemacht, zwischenzeitlich weis ich sogar wo er wohnt und arbeitet... was man mit Google nicht alles rauskriegt :mrgreen:
Werde morgen mal mit meinem Rechtsschutz sprechen.

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 17:05
von Lorn
Swissrider hat geschrieben:Phu, eure Worte sind Balsam für mein Gewissen... :D

Die nummer hab ich, hab sogar ein Foto von ihm und dem Van gemacht, zwischenzeitlich weis ich sogar wo er wohnt und arbeitet... was man mit Google nicht alles rauskriegt :mrgreen:
Werde morgen mal mit meinem Rechtsschutz sprechen.
Na komm, besser gehts doch gar nicht. Ab und zu mal schön spazieren gehen, an seinem Haus vorbei laufen, und unbemerkt eine Hand voll "Unkrautsamen" in Garten werfen. Was man nicht alles lernt durch Beichthaus lesen :mrgreen:

Gruß ;) bier

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 18:02
von Suckxes
Lass die Sache erst mal auf dich zukommen. In der Regel kommt nach solchen "ICH-HABE-DEIN-NUMMERNSCHILD"-Drohungen nichts nach. Hatte erst letzten das Problem, dass ich beim Linksabbiegen in eine zweispurige Straße jemanden hatte der beim Rechtsabbiegen beide Spuren braucht. Hat mir dann an der nächsten Ampel auch mit ner Anzeige gedroht. Ich war auch alleine und er mit Frau.
Rate was draus geworden ist....


Genau: NICHTS

Mal davon ab bist du ja mehr als im Recht. Wenn du ihm zu langsam fährst (und es wird sich ja irgendwo bei 40-50 km/h abspielen) hat der doch nie ne Chance dich wegen Behinderung dran zu bekommen. Und strich 50 ist der Lerneffekt aus deiner Strafe.
Und als notorischen Bremser können sie dich mit einem Jahr Bewährung wegen :twisted: RASEN :evil: ja auch nicht bezeichnen :wink:

Also mit sochen Problemen beschäftigt man sich am besten erst, wenn 's auch welche sind ;) bier

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 18:22
von x-stars
Du könntest auch 20 gefahren sein, und er könnte dir nichts. Die 50km/h innerorts stellen die Höchstgeschwindigkeit da, wenn die Bedingungen erfordern, ist es deine Pflicht langsamer zu fahren. Falls da also jemand ankommt, kannst du immer sagen: "Das sah da vorne nach Ölfleck aus, daher habe ich miene Geschwindigkeit angepasst" und die Sache is erledigt.

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 18:24
von fabi65
Lorn hat geschrieben:
Swissrider hat geschrieben:. Was man nicht alles lernt durch Beichthaus lesen :mrgreen:
Jaja z.b. das mann auch ins Waschbecken.... :roll:

Re: zu schnell? zu langsam?

Verfasst: 15.06.2010 19:18
von shaddow
hatte gestern eine ähnliche situation!

ich im golf kombi unterwegs nachm einkauf wieder heim über die landstraße

vor mir am rand nen roller mit 45 kmh also runtergebremst und gegenverkehr durchgelassen, geblinkt und vorbei gezogen da seh ich hinter mir plötzlich einen mercedes ml irgend was im kofferraum und maulte saumäßig rum! ich hatte natürlich auch in den spiegel geschaut

dann gings weiter er hinter mir am toben
im gegenverkehr dann nen bus mit warnblink sprich theoretisch schrittgeschwindigkeit hab also auch nen bissl runter gebremst auf ca 50 er hinter mir wieder am toben und schimpfen

paar meter weiter abgebogen auf ne bundesstraße er weiter hintermir, gleich wieder runter auf ne kleinere bundesstraße und wieder gas gegeben
bis 90 konnte ich beschleunigen dann war da nen lkw mit 70 unterwegs! er wieder am schimpfen dann gegenverkehr abgewartet geschaut und !geblinkt! rübergezogen und gas gegeben er hing mir wild gestikulierend im kofferraum und zeigte mir den finger wie ich es jetzt wagen konnte zu überholen! er hatte natürlich nicht geblinkt!! für ihn wurde es sogar fast noch eng da wieder gegenverkehr kam!

ich war dann schon bei 130 und er drängelte er weiter wie bekloppt und zeigte wieder den finger
ein paar hundert meter weiter überholte er mich dann mit der brechstange ich übrigens noch bei ca 130
er wurde dann noch von nem anderen aufgehalten daher konnte ich mir das kennzeichen aufschreiben

:( hell :( hell :) devil

jetzt war ich dann gestern auf dem standpunkt den zeig ich an! habs mir aber jetzt doch verkniffen! oder soll ich doch?