Seite 1 von 1

rechtliche frage

Verfasst: 23.07.2003 20:35
von sch4k
moin !

"Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. "

Kann mir jemand evtl. sagen, ob es sich bei dem einen Jahr um 12 Monate oder das aktuelle Jahr , z.B. 2003, handelt ?

Verfasst: 23.07.2003 21:23
von Hellangel
ich schätze mal ziemlich sicher um 12 monate.

Verfasst: 23.07.2003 21:25
von Aldo
kein kalenderjahr, sondern ein individuelles, sprich 12 Monate!

das wäre schön! kurz vor Silvester noch mal zu schnell über ne rote Ampel! :wink:

Verfasst: 23.07.2003 21:26
von SVblue
sicherlich 12 Monate - wäre recht unfähr wenn einer die Strafe am 01.01. bekommt und ein anderer am 31.12. :wink:

Verfasst: 23.07.2003 21:35
von sch4k
jo dachte ich mir auch, wollt mir nur nochma sicher gehen, dass ich keine chance verpasse...

bus fahren macht spass !


P.S. : NICHT !

Verfasst: 23.07.2003 23:08
von PommeSV
jaja - geniesse das Leben in "vollen Zügen" ;-)

Sei froh das keine Grippe-Saison is :lol: