x-stars hat geschrieben:1. Wenn das Fahrverbot um ist, darfst du wieder fahren. Könnte dich im Falle einer Kontrolle allerdings nen 10er Verwarnung kosten, weil du das Ding nicht vorweisen kann. Ist aber eben nur Fahren ohne Führerschein und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Hast du die einfachste Lösung: Anrufen und Nachfragen schon mal ausprobiert?
Dem ist nicht so!!!
Wenn jemand zur PI seiner Stadt geordert wird, um seinen Lappen wieder in Empfang zu nehmen, darf er selbst nicht zur Dienststelle fahren.
Selbiger Fall ist bei uns in BA mal aufgetreten. Da wollte jemand seinen Schein, der ihm wegen eines Vergehens abgenommen wurde, wieder abholen. Das entsprechende Schreiben der Dienststelle lag vor.
Die Beamten fragten nach seinem Begehr und er meinte, daß er hergefahren ist, um sein Führerschein wieder abzuholen.
Da sagten sie nur, daß er das für die nächste Zeit erstmal vergessen kann, weil er sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Also lass Dich bloß auf kein Risiko ein und warte, bis Du den Lappen wieder bei Dir hast.