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Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 12:19
von svbluek6
Hallo,
da die Wegelagerer mich letzte Saison blöderweise erwischt haben, war ich mein Führerschein für 4 Wochen los. Nun ist es so, dass mein Führerschein nach 4 Wochen immer noch nicht da ist. Es wurde in einem Schreiben angekündigt, dass rechtzeitig vor Ablauf der Verbotsfrist der Führerschein zurückkommt. Leider ist dem nicht so

.
1. Darf man trotzdem wieder fahren?
2. Was habe ich für Möglichkeiten gegenüber der Bußgeldstelle?
Ich finde es ist eine Frechheit!!!
Vielen Dank für eure Ratschläge/Infos
Grüße
svbluek6
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 12:30
von x-stars
1. Wenn das Fahrverbot um ist, darfst du wieder fahren. Könnte dich im Falle einer Kontrolle allerdings nen 10er Verwarnung kosten, weil du das Ding nicht vorweisen kann. Ist aber eben nur Fahren ohne Führerschein und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Hast du die einfachste Lösung: Anrufen und Nachfragen schon mal ausprobiert?
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 13:07
von svbluek6
Hallo,
Anrufen und Nachfragen war bis jetzt erfolglos da Feiertag, am Freitag Büro nicht besetzt und eben nun Wochenende! Also frühesten Montag wieder möglich.
Zu 2. meine ich natürlich wenn die es verpennt haben!
Gruß
svbluek6
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 13:25
von fastline
machen kannst dagegen gar nicht auser anrufen und nachfragen und wenn die sagen das dauert noch bis der kommt dann gehst ins landratsamt und lässt dir einen vorläufigen schein ausstellen bis deiner da ist
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 14:50
von utzibbg
x-stars hat geschrieben:1. Wenn das Fahrverbot um ist, darfst du wieder fahren. Könnte dich im Falle einer Kontrolle allerdings nen 10er Verwarnung kosten, weil du das Ding nicht vorweisen kann. Ist aber eben nur Fahren ohne Führerschein und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Hast du die einfachste Lösung: Anrufen und Nachfragen schon mal ausprobiert?
Dem ist nicht so!!!
Wenn jemand zur PI seiner Stadt geordert wird, um seinen Lappen wieder in Empfang zu nehmen, darf er selbst nicht zur Dienststelle fahren.
Selbiger Fall ist bei uns in BA mal aufgetreten. Da wollte jemand seinen Schein, der ihm wegen eines Vergehens abgenommen wurde, wieder abholen. Das entsprechende Schreiben der Dienststelle lag vor.
Die Beamten fragten nach seinem Begehr und er meinte, daß er hergefahren ist, um sein Führerschein wieder abzuholen.
Da sagten sie nur, daß er das für die nächste Zeit erstmal vergessen kann, weil er sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Also lass Dich bloß auf kein Risiko ein und warte, bis Du den Lappen wieder bei Dir hast.
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 15:05
von x-stars
Ja? Fahrerlaubnis ist aber doch das, was interessiert, und das ist das, was im Computer steht. Wenn du einen Fahrverbot auferlegt bekommen hast und es versäumst deinen Schein abzugeben und kontrolliert wirst, hilft er dir doch auch nicht, weil die Kollegas bei der Überprüfung am Computer direkt sehen, das gerad ein Fahrverbot läuft. Und nicht-mitführen ohne Fahrverbot ist doch nur ne Owi, keine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wurd das wirklich so in der Gerichtsverhandlung (muss es dann ja ohnehin gegeben haben, wenn se Fahren ohne Fahrerlaubnis anhängen wollen) wirklich so festgestellt? Weil was ein Polizist manchmal für Meinungen zu "das ist eine Straftat" hat, muss nicht immer die Realität sein...

Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 18:41
von Roughneck-Alpha
utzibbg hat geschrieben:Dem ist nicht so!!!
Wenn jemand zur PI seiner Stadt geordert wird, um seinen Lappen wieder in Empfang zu nehmen, darf er selbst nicht zur Dienststelle fahren.
Selbiger Fall ist bei uns in BA mal aufgetreten. Da wollte jemand seinen Schein, der ihm wegen eines Vergehens abgenommen wurde, wieder abholen. Das entsprechende Schreiben der Dienststelle lag vor.
Die Beamten fragten nach seinem Begehr und er meinte, daß er hergefahren ist, um sein Führerschein wieder abzuholen.
Da sagten sie nur, daß er das für die nächste Zeit erstmal vergessen kann, weil er sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Also lass Dich bloß auf kein Risiko ein und warte, bis Du den Lappen wieder bei Dir hast.
Kann ich so nicht glauben, denn erstens hat laut Deiner Aussage der Mensch ja nicht angegeben, womit er gefahren ist ( hätte ja auch Öffis sein können ) und zweitens kann man ja nach entzogener Fahrerlaubnis, aber bereits abgesessener Strafe bei einer Kontrolle auch angeben, daß der Führerschein zu Hause liegt. Die Beamten sehen doch nur, ob die Fahrerlaubnis erteilt bzw. entzogen worden ist.
Oder irre ich mich da und sie haben wesentlich tiefgreifendere Einsicht vom Einsatzwagen aus?
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 20:35
von Laurent
Bitte auch daran denken dass ein Fahrverbot immer in Monaten ausgesprochen wird, nicht nur 4 Wochen!
Nach meinem Kenntnisstand darf man erst nach Aushändigung des Führerscheins wieder fahren.
Re: Führerschein
Verfasst: 09.01.2011 20:44
von purzel7505
Roughneck-Alpha hat geschrieben:utzibbg hat geschrieben:Dem ist nicht so!!!
Wenn jemand zur PI seiner Stadt geordert wird, um seinen Lappen wieder in Empfang zu nehmen, darf er selbst nicht zur Dienststelle fahren.
Selbiger Fall ist bei uns in BA mal aufgetreten. Da wollte jemand seinen Schein, der ihm wegen eines Vergehens abgenommen wurde, wieder abholen. Das entsprechende Schreiben der Dienststelle lag vor.
Die Beamten fragten nach seinem Begehr und er meinte, daß er hergefahren ist, um sein Führerschein wieder abzuholen.
Da sagten sie nur, daß er das für die nächste Zeit erstmal vergessen kann, weil er sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Also lass Dich bloß auf kein Risiko ein und warte, bis Du den Lappen wieder bei Dir hast.
Kann ich so nicht glauben, denn erstens hat laut Deiner Aussage der Mensch ja nicht angegeben, womit er gefahren ist ( hätte ja auch Öffis sein können ) und zweitens kann man ja nach entzogener Fahrerlaubnis, aber bereits abgesessener Strafe bei einer Kontrolle auch angeben, daß der Führerschein zu Hause liegt. Die Beamten sehen doch nur, ob die Fahrerlaubnis erteilt bzw. entzogen worden ist.
Oder irre ich mich da und sie haben wesentlich tiefgreifendere Einsicht vom Einsatzwagen aus?
Wenn man keinen Führerschein und nur den Perso dabei hat, prüfen die Sheriffs in 95% der Fälle per Funkanfrage ob gegen den "Halter" oder "Führer" des Kraftfahrzeuges etwas vorliegt. Spätestens dann dürfte bemerkt werden, das der Führerschein noch "in Gewahrsam" ist.....
Und das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ich würde mich da nicht annähernd auf irgendwelche Experimente einlassen sondern einfach mal höflich telefonisch nachfragen......Deutsche Beamtenmühlen mahlen sehr langsam, wenn sie etwas leisten sollen.
Re: Führerschein
Verfasst: 10.01.2011 0:37
von bax
So ein Quatsch Jungs !!
In dem Moment in dem du den Führerschein abgibst beginnt die Frist zu laufen. Normalerweise bekommt man auch ein Schreiben in welchem die Fristen aufgeführt sind.
Wenn ich aber nun nach 1,5 Monaten den Führerschein abhole, habe ich KEIN (!!) bestehendes Fahrverbot. Ich habe eine Fahrerlaubnis welche ich durch den Führerschein nachweise. Auch wenn ich ihn nicht abgeholt habe, die Frist ist abgelaufen !!
Es gibt zwei Methoden den Führerschein wiederzubekommen:
1.) Wieder auf dem Polizeirevier abholen
2.) Per Nachnahme zuschicken lassen. Wenn du natürlich zweimal vom Postboten nicht angetroffen wirst geht der FS wieder an den Absender zurück.
Re: Führerschein
Verfasst: 10.01.2011 0:40
von felix2k6
legst du dafür deine hand ins feuer? ich nicht. hab schon gegenteiliges gehört!
Re: Führerschein
Verfasst: 10.01.2011 18:24
von svbluek6
Auflösung:
nach einer telefonischen und einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail kann ich sagen, dass man mit Ablauf der Verbotsfrist wieder fahren darf.
Das Ende der Verbotsfrist wurde schriftlich samt der Empfangsbestätigung mitgeteilt.
Da aber bei einer Kontrolle kein Führerschein vorgelegt werden kann, droht je nach Beamtenlaune eine OWI!
Falls das bei mir zutreffen sollte, soll ich den Bescheid der Bußgeldstelle mit der Verbotsfrist vorlegen und im falle einer OWI regelt es die Bußgeldstelle, da diese es verdummbeutelt hat. Begründung der Führeschein wurde an die falsche Adresse geschickt.
Gruß
svbluek6
Re: Führerschein
Verfasst: 10.01.2011 23:35
von Roughneck-Alpha
Dann bestätigt sich ja meine anfängliche Vermutung

Re: Führerschein
Verfasst: 11.01.2011 10:20
von utzibbg
So - wieder was gelernt. Danke für die Info
Re: Führerschein
Verfasst: 14.01.2011 0:12
von Puffbohne
Na nun hats sichs aufgelöst.
Aber nur mal zur Info: im KBA-Bestand, den der Beamte jederzeit über Funk anfragen kann, ist das Fahrverbotsende genau datiert.
Sollte man den FS NACH diesem Datum halt noch nicht abgeholt haben und trotzdem fahren.... siehe 3 Posts weiter oben
