Seite 1 von 2
Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 18:14
von falscher hase
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problemchen und frage einfach mal in die Runde, vielleicht weiß jemand weiter. =)
Zu meiner Situation:
In Freiburg habe ich meinen Zweitwohnsitz und dort steht auch meine Suzi abgemeldet in der Garage. Meinen Erstwohnsitz habe ich aber seit kurzem im 250 Km entfernten Odenwald. Nun muss ich sie ja im Erstwohnsitz anmelden, also im Odenwald, dann runter fahren und Nummernschild dran schrauben. Sie ist noch gedrosselt. Also fahre ich in Freiburg zu meiner Werkstatt und las die Drossel raus bauen (zwei Jahre Führerschein =). Und nun kommt mein Problem! Ich muss das ja im Fahrzeugschein austragen lassen und das geht laut meiner Information nur beim Verkehrsamt wo das Fahrzeug auch angemeldet ist (also nicht in Freiburg). Dafür müsste ich wieder in den Odenwald tuckern, dort zum Amt alles austragen lassen, dann wieder runter und erst dann kann ich aus der Werkstatt rollen....

....stimmt das oder kann ich auch in Freiburg zum Amt gehen und das austragen lassen???
Danke schon mal und viele Grüße

Re: Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 18:59
von bullit006
Ja theoretisch, darfst du nich vorher fahren, bevor die Austragung vorgenommen wurde, also der leider umständliche Weg. Ich hab das auch hier so machen müssen. Du kannst ja entweder es riskieren die eine Strecke illegal sozusagen zu fahren, oder du suchst die nen Suzi Händler oder ne andere Werke vor Ort und lässt es da machen.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 19:05
von x-stars
Ganz schön verquer
Ja, du musst das Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden und ja, alle Änderungen musst du von der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz machen lassen. Du musst sie aber nicht erst anmelden und dann entdrosseln, für dich der einfachste Weg ist also:
1. Motorrad von der Garage zum Händler bringen und entdrosseln lassen, Tüv-Abnahme machen
2. Motorrad im Odenwald anmelden, und zwar gleich mit offener Leistung
3. Fahren und Spaß haben

Re: Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 19:17
von moselrider
aber dann fährt er ja dauernd in freiburg ohne zulassung also ohne kennzeichen rum oder nich? Oo
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 19:25
von x-stars
Gibts zwei Möglichkeiten:
-Transporter/Hänger (wenn nich haben: manche Werkstätten machen das günstig oder im nahen Umkreis sogar kostenlos)
-Versicherung besorgen (Code ausdrucken) und Termin mit Werkstatt machen, dann direkten Weg nehmen: Fahrten zur Erlangung der Zulassung (auch die zur Werkstatt, nicht nur zur Zulassungsstelle) sind dann erlaubt. Da ohne Kennzeichen die Wahrscheinlichkeit mal angehalten zu werden doch etwas höher ist aber unbedingt für Versicherungsschutz sorgen und den direkten Weg zur Werkstatt nehmen (nicht erst Umweg bei der Omi vorbei)
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 10.02.2011 19:31
von moselrider
x-stars hat geschrieben:
-Versicherung besorgen (Code ausdrucken) und Termin mit Werkstatt machen, dann direkten Weg nehmen: Fahrten zur Erlangung der Zulassung (auch die zur Werkstatt, nicht nur zur Zulassungsstelle) sind dann erlaubt. Da ohne Kennzeichen die Wahrscheinlichkeit mal angehalten zu werden doch etwas höher ist aber unbedingt für Versicherungsschutz sorgen und den direkten Weg zur Werkstatt nehmen (nicht erst Umweg bei der Omi vorbei)
danke, das wollte ich schon immer mal wissen! (KEINE ironie, auch wenns sich so anhört

)
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 11.02.2011 22:47
von bax
Ja nicht ohne Kennzeichen zum Tüv fahren, auch wenn du eine Versicherungsbestätigung hast !!!!!!
Damit hast du an der Backe:
- Steuerhinterziehung
- Fahren ohne gültige Zulassung/Betriebserlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch (da du keins drann hast)
Jungs, bitte nicht einfach in den Raum werfen das Fahrten zum TÜV immer legal sind. Das sind sie nur wenn ein Kennzeichen bereits zugeteilt und angebracht ist. Und das kann nicht der Fall sein, da bei einer Neuanmeldung des Motorrades ein Kennzeichen meist erst nach Vorlage aller Papiere zugeteilt wird.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 11.02.2011 22:59
von bullit006
bax hat geschrieben:Ja nicht ohne Kennzeichen zum Tüv fahren, auch wenn du eine Versicherungsbestätigung hast !!!!!!
Damit hast du an der Backe:
- Steuerhinterziehung
- Fahren ohne gültige Zulassung/Betriebserlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch (da du keins drann hast)
Jungs, bitte nicht einfach in den Raum werfen das Fahrten zum TÜV immer legal sind. Das sind sie nur wenn ein Kennzeichen bereits zugeteilt und angebracht ist. Und das kann nicht der Fall sein, da bei einer Neuanmeldung des Motorrades ein Kennzeichen meist erst nach Vorlage aller Papiere zugeteilt wird.
Ähm ich wär aber der Meinung, es gehabt zu habend, dass die Fahrt zur Anmeldung durch die Versicherung abgedeckt ist, auch wenn noch kein Nummernschild ausgestellt wurde. Jedenfalls war mein Kollege sich sehr Sicher, könnte natürlich auch von der Versicherung abängen.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 12.02.2011 9:18
von Teo
Die Fahrt zur Anmeldung ist durch die Versicherung abgedeckt, nicht aber die Fahrt zum TÜV.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 12.02.2011 9:28
von bullit006
Teo hat geschrieben:Die Fahrt zur Anmeldung ist durch die Versicherung abgedeckt, nicht aber die Fahrt zum TÜV.
Gut okay dann war das so

Re: Drossel austragen?
Verfasst: 12.02.2011 10:33
von x-stars
Teo hat geschrieben:Die Fahrt zur Anmeldung ist durch die Versicherung abgedeckt, nicht aber die Fahrt zum TÜV.
Nein, stimmt so nicht. Fahrten zum Tüv fallen auch darunter. Was aber stimmt (und das war mein Fehler): Es gilt nur bei erloschener Betriebserlaubnis, d.h. du nimmst an einem angemeldeten Fahrzeug Änderungen vor, die eine Abnahme+Änderung der Papiere notwendig machen (oder meldest das Fahrzug für die Fahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen an).
Und damit wirs vollständig haben hier auch der entsprechende Gesetzestext:
5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
(§19 Abs. 5 StVZO)
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 12.02.2011 20:02
von Puffbohne
Sehe ich ganz genau so!
Somit darf er nach dem Werkstattbesuch zum Tüv fahren und mit dem Gutachten auf direktem Wege zur Zulassungsstelle.
Allerdings wird es dir in einer Kontrolle schwer fallen den 250km Umweg zu erklären.
Fraglich ist jetzt ob er unbedingt eine nahegelegene Werkstatt und TÜV/Dekra Station nehmen muss, oder aber eine im Zulassungsbezirk.
Weiß ich nicht ob das noch näher geregelt ist, aber ich würde die Abnahme einfach auch sofort nach dem Werkstatttermin in der Nähe machen und somit ist es wenigstens Abgenommen.
Die Austragung ist dann das geringste Problem.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 12.02.2011 20:46
von x-stars
Abnahme wird ja vermutlich nicht das Prob sein: Wenns eh in der Werkstatt gemacht wird, wird die bestimmt auch ein oder zweimal die Woche Besuch von einem mobilen Tüv/Dekra-Menschen haben.
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 13.02.2011 18:20
von bax
Das darf er jedoch nur wenn bereits ein Kennzeichen
a.) zugeteilt ist
b.) am Fahrzeug angebracht ist
Und das dürfte bei einem abgemeldetem Fahrzeug schlicht unmöglich sein. Wenn doch....klär mich auf !
Re: Drossel austragen?
Verfasst: 13.02.2011 18:57
von Puffbohne
Servus,
siehste so isses wenn man nicht richtig liest...
Habe gedacht das wär nur Saisontechnisch abgemeldet, bin frecherweise von mir ausgegangen
So isses natürlich was anderes!
Also entweder von deiner Werkstatt rotes Kennzeichen ausborgen und damit zum TÜV und Zulassungsstelle fahren oder die umständliche Variante erst normal anmelden, dann entdrosseln lassen und umtragen...