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Ist das legal?
Verfasst: 07.08.2003 22:07
von Prox_Vh
Hoi,
Hab mir ne blaue Neonröhre über das Hinterrad meiner SV gebastelt wat echt nit schlecht aus sieht im dunkeln. Nun weiß ich aber nicht was passiert wenn da mal Bullen dad sehen. Kann ich dad einfach so ran schrauben oder muß ich dad irgent wo durch checken lassen für ne Zulassung oda so?!?
Verfasst: 07.08.2003 22:08
von Aldo
gibts dafür ein E-zeichen auf der Lampe?
wenn nein! dann Problem!!
ich kann mir das nicht vorstellen- hast du ein Bild davon?
Verfasst: 07.08.2003 22:10
von Gelöschter Benutzer 431
Hi
Sowas ist doch wohl eindeutig verboten ...hab da schonmal was bei den Autofreaks gelesen !(Polo Club)
Aber geil schaut das bestimmt aus
Gruß
MO
Verfasst: 07.08.2003 22:12
von Prox_Vh
Hmm E Zeichen weiß ick jetzt nich muß ich morgen ma schauen, is ziemlich klein (12 cm lang und ca 5 mm dick, 12 volt). Foto kann ich erst posten wenn die Bilder entwickelt sind. Die Leuchtkraft ist ziemlich stark weswegen im prinzip das ganze Hinterteil ausgeleuchtet wird und beim schnellen fahren hat man schon so ne art blaue Spur auf der Strasse

Verfasst: 07.08.2003 22:16
von Wörsty
Verboten.
Wollte ich mal am Auto machen...
Verfasst: 07.08.2003 22:19
von ATZE
Zitat Holger Aue: "Das Leben ist zu kurz um TÜV geprüfte Motorräder zu fahren"!!!!!
Verfasst: 07.08.2003 22:19
von Urgestein
Wörsty hat geschrieben:Verboten.
egal, will trotzdem mal nen bild sehen wie des bei nacht aussieht

Verfasst: 07.08.2003 22:21
von Prox_Vh
Wiso is dad eigentlich verboten? In wie fern gefährtet dad die Sicherheit?
Verfasst: 07.08.2003 22:39
von Supastar
Moin,
verboten ist grundsätzlich alles was StVO und StVZO nicht ausdrücklich erlauben!!!
Beim Licht ist nach vorne nur weißes und nach hinten nur rotes erlaubt, Blinker und Rückfahrleuchten sind gesondert erwähnt, ebenso gelbe Nebelscheinwerfer.
Blaues Licht ist generell nicht zulässig, da dieses für die Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen vorgesehen ist.
Festhalten lässt sich das,
1. die StVZO Farbe, Anzahl und Anbringungsort der Lichteinrichtung bestimmt und
2. das die Anbringung zusätzlicher Leuchten, die nicht durch die StVZO genannt werden und damit auch nicht Verkehrssicherheitsrelevant sind, VERBOTEN ist
PS: Steht alles in der StVZO, ich glaube in der Gegend von §50 - §60
Verfasst: 07.08.2003 22:44
von SVS-Kyb
@Supastar
Genau. Deswegen werden in absehbarer Zukunft auch diese beleuchteten Michelinmännchen, weihnachtlichen Lichterorgeln und
Erwin-,
Horst- oder
Manni-Leuchtschilder hinter den LKW-Windschutzscheiben verschwinden.

Verfasst: 07.08.2003 22:55
von Supastar
Moin,
ich habe ja nur mal die StVZO zitiert, bzw. versucht die rechtliche Seite aufzuzeigen...
Da es die Rennleitung nicht immer so genau nimmt, geht halt schon einiges durch.
Obwohl der Innenraum und dessen Beleuchtung von der StVZO gar nicht reglementiert ist, d.h. das da wohl der künstlerischen Gestalltung keine Grenzen gesetzt sind... zumindest wenn es im Rahmen bleibt
Da Unterbodenbeleuchtung ziemlich auffällt ist davon auszugehen das die Rennleitung nicht gewillt ist dieses zu tolerieren...
Verfasst: 07.08.2003 23:01
von Prox_Vh
Arg dad is doch schrecklich wo dad soch so Zukunftsmäßig genialo aussieht.
Was wäre denn wenn ich damit erwischt werde?!?!

Verfasst: 07.08.2003 23:04
von Lorbas
beim auto isses im stand legal.
weiss nich wie das bei moppeds ist.
Verfasst: 07.08.2003 23:07
von Supastar
Moin,
im Idealfall: Mängelkarte -> umgehend Zurückbauen -> Vorführung bei der Rennleitung
wenn`s ganz hart kommt: Stilllegung -> Ordnungsgeld -> Tüvabnahme
Verfasst: 07.08.2003 23:07
von Prox_Vh
Naja im stehen is dad auch kacke bzw wenn man den Motor aus macht da did dann ja uf die Batterie geht. Ausserdem hat man im Stand ja nich so ne geile Spur hinten dran
Arg un Tüvabnahme dad wäre ja echt kacke...
Kann man da nit sagen naja habs ran gemacht dad man dad Motorrad auch ja nich übersieht

.... sonst heisst es doch immer das die Motorradfahrer übersehen werden lol