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TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 29.03.2011 20:59
von Wain0r
Nun ist es wohl soweit, meine SV bekommt ihre volle Leistung. Nach 2 Jahren Leistungsreduzierung ist es nun am 8. Juni 2011 soweit. Nun zu meiner eigentlichen Frage ich hab jetz am Freitag 1.04 TÜV. Da ich aber am 8.06 wahrscheinlich wieder neuen TÜV bekomme, weil das Motorrad ja nun offen ist, find ich es einen Schwachsinn 2mal im Jahr für den TÜV zu bezahlen. Ist es zulässig einfach bis Juni zu warten und den TÜV über 2 Monate zu überziehen?
Danke schonmal im Vorraus.
Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 29.03.2011 21:06
von x-stars
Einen Monat darfst du glaub ich überziehen ohne Konsequenzen. Das ganze ist aber egal, weil du zwei Sachen verwechselst: Der Tüv macht nicht "Tüv", er macht Hauptuntersuchungen (die du alle zwei Jahre machen lassen musst) und er macht Abnahmen (Gutachten, "Eintragungen"), die du für die Entdrosselung brauchst. Das sind zwei verschiedene Sachen, die er sich seperat bezahlen lässt, egal ob zusammen gemacht oder getrennt. HU wird etwa 55-60 Euro kommen, die Entdrpsselung ca. 45- egal ob in einem Aufwasch oder HU im April und Entdrosselung im Juni

Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 29.03.2011 21:06
von Tommed
Die Zwei Besuche beim TÜV sind meiner Meinung nach eh unabhängig von einander. D.h. du zahlst extra für die Hauptuntersuchung und extra für die Umtragung auf entdrosselt. Da ist es dann egal ob du das an einem oder an zwei Terminen machst.
EDIT: Da war wohl jemand schneller

Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 29.03.2011 21:14
von Wain0r
aber ist es nicht so, dass sobald das Motorrad entdrosselt wurde ich auch eine neue HU benötige, oder seh ich das falsch? Ich kenne einen TÜV-Prüfer vom TÜV-Süd ziemlich gut und er hat gemeint ich soll einfach 2 Monate überziehen und dan einfach beides also HU und Umschreiben des Motorrads im Juni machen. Ich trau dem ganzen aber nicht so wircklich..
Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 29.03.2011 21:41
von Teo
Wain0r hat geschrieben:...ich auch eine neue HU benötige...
Definitiv brauchst du keine neue HU sondern lediglich die Eintragung bzw. die Bescheinigung für die Entdrosselung.
Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 30.03.2011 6:34
von Raider
Das ist ja ein Hauptgrund für die Abnahmen, damit du keine neue HU brauchst. HU bewertet ja das gesamte Fahrzeug. Bei der Abnahme wird nur geguckt, ob die vorgenommene Änderung sich negativ auf das Fahrzeug auswirkt.
Das austragen der Drossel ist sogar noch einfacher, als das eintragen.
Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 30.03.2011 10:12
von littleBigBike
"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte"
Quelle:
http://bussgeldkataloge.de/
Keine Gewähr, obs noch aktuell ist. Ich meine nämlich auch mal gehört zu haben, dass diese Überschreitungs-Frist abgeschafft wurde und es sofort kostet.
Re: TÜV - rechtliche Frage
Verfasst: 30.03.2011 21:01
von Puffbohne
Nein, ist noch aktuell.
Allerdings bei Polizeikontrolle kann Mängelschein, und Behebung binnen einer kurzen Frist trotzdem kommen
Aber wie nun schon zweimal gesagt!:
HU und Umtragung passiert eh unabhängig voneinander, von daher ist ein Termin schwachsinnig...
Gruß