Seite 1 von 2
Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 10:07
von justdoit
Meine Freundin und ich hatten vorgestern einen Auffahrunfall mit einem PKW. Sie hat sich einen Mittelhandknochen gebrochen, ich habe nur Prellungen am Knie und Finger. Also es geht uns relativ gut. Die Situation war folgende: Wir sind stadtauswärts hinter einem BMW gefahren, es war auf 60 beschränkt. Ich hatte genug Abstand und dann fängt er ohne Grund zu bremsen an (kein Verkehr vor ihm; keine Kreuzung). Ich bremse zuerst leichter, er wird aber noch viel langsamer und zieht plötzlich nach links (ohne zu blinken). Habe versucht noch stark zu bremsen und auszuweichen, aber es war zu spät. Wir sind ihm hinten links draufgefahren (mit höchstens 30 km/h), mein Motorrad ist nach links weggeknickt und wir sind ein paar Meter gerutscht. Die Polizei hat später Fotos gemacht und Personalien aufgenommen. Weil meine Freundin verletzt wurde bin ich erst mal wegen fahrläßiger Körperverletztung angezeigt. Die haben gesagt alles weitere kommt per Post. Ich habe mit dem Gegner geredet und er hat vor mir zugegeben, dass er nicht geblinkt hat. Er war auf dem Heimweg und wollte quasi in dem Feldweg wenden, weil er was vergessen hatte. Nun meine Frage an euch: wie seht ihr die Schuldfrage, bzw. wie wird das mit der Versicherung ablaufen? Den Schaden am BMW zahlt meine Haftpflicht; und mein Schaden am Motorrad? Die Werkstatt zu der ich mein Motorrad abschleppen ließ macht gerade einen Kostenvoranschlag, die meinten es ist vermutlich ein Totalschaden (ca. 3000 EUR).
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 10:13
von hexxer
justdoit hat geschrieben:...Ich habe mit dem Gegner geredet und er hat vor mir zugegeben, dass er nicht geblinkt hat. ...
Gibts dafür Zeugen?
Somit wäre zumindest Teilschuld möglich.
Geh am besten zum Anwalt

Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 10:42
von Xali
Bei Auffahrunfällen is prinzipiel der Nachfolgende Verkehr schuld.
In deinem Fall könntest du mit etwas Glück allerdings eine Teilschuld für deinen Unfallgegner heraus holen. Vorrausgesetzt er hat nicht geblinkt und stark gebremst ohne erkennbaren Grund. Das ganze muss allerdings von der Polizei so zu Protokoll gebracht worden sein, ansonsten hilft dir im Nachhinein wohl nur noch ein Anwalt.
Wie groß ist denn der Schaden am Mopped ? Eventuell selbst wieder aufbauen? Die Rechnen die 3000 Euro ja für Nagelneue Ersatzteile, gebrauchst bekommste alles um ein vielfaches günstiger.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 13:38
von bax
Schließe mich der Meinung der anderen hier an.
OWi-Verfahren: Geht auf deine Kappe
Aber bei der Quotelung der Versicherung könnte man etwas rausholen. Am besten das ganze mal komplett der Versicherung geben, welche es dann überprüft.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 15:05
von sv-rentner
Xali hat geschrieben:Bei Auffahrunfällen is prinzipiel der Nachfolgende Verkehr schuld.
In deinem Fall könntest du mit etwas Glück allerdings eine Teilschuld für deinen Unfallgegner heraus holen. Vorrausgesetzt er hat nicht geblinkt und stark gebremst ohne erkennbaren Grund. Das ganze muss allerdings von der Polizei so zu Protokoll gebracht worden sein, ansonsten hilft dir im Nachhinein wohl nur noch ein Anwalt.
Wie groß ist denn der Schaden am Mopped ? Eventuell selbst wieder aufbauen? Die Rechnen die 3000 Euro ja für Nagelneue Ersatzteile, gebrauchst bekommste alles um ein vielfaches günstiger.
Hallo justdoit, lese gerade im Forum Deinen Fall.
Ergänzend zu Xali könnte Dir helfen, das man feststellen kann, auch bei einer dekten/zerstörten Birne
im Blinker des BMW, ob er geblinkt hat oder nicht. Das würde die Chancen eine Teilschuld dem PKW-Fahrer
anzulasten erhöhen. Einen Versuch über einen Sachverständigen wäre es wert, auch für Deine Versicherung.
Gruß vom SV-Rentner
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 17:21
von Dingo
er ist links abgebogen und du hast versucht auszuweichen? wohin wolltest du denn ausweichen, das du dem hinten links rein bist???

das wird wahrscheinlich schon dein "Ding " sein... nicht aufgepasst, zu wenig Abstand, vielleicht doch ein bisschen zu schnell aufgefahren...??
immer schwierig zu entscheiden wenn man nicht selbst dabei war....
schreibe das, weil ich auch mal so was ähnliches erlebt habe... war auch ein BMW...bin dann aber ausgewichen..nach rechts! und habe ihn doch mit dem Lenker einen Kratzer hinten rechts verpasst... war ja klar meine Schuld...

Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 19:35
von mattis
Die Chancen sind denkbar schlecht.
I.d.R. gilt: Wer auffährt, hat Schuld
Sprech da aus Erfahrung

Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 19:56
von K.haos-Prinz
Denke auch, dass Du da nicht rauskommen wirst.
Weil:
Und wenn Du genug Abstand gehabt hättest (wie Du schriebst), dann wäre der Unfall nicht passiert. Ich weiß, klingt blöd und klugscheißerisch, aber es ist so.
Egal warum Du letztendlich aufgefahren bist, es ist auf zu wenig Abstand oder/und überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Letztere ist ja bekanntlich Weg x Zeit ist. Da Du die Zeit nicht verändern kannst, bleibt noch der Weg, welcher in deinem Fall zu kurz war.
Nicht alles, was blinkt wird auch langsamer und umgekehrt, denn der Typ im BMW kann & darf auch mal eine Vollbremsung machen (evtl. sogar ungewollt, schreckhaft) z.B., weil ihm ein Vogel, Ball, Kind oder sonstwas vor die Kiste fliegt.
Das nurmal so dahergesagt.
Am wichtigsten ist erstmal, dass ihr da so gesund wie möglich rauskommt, den Rest kann man schon irgendwie klären.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 20:07
von rennbär
K.haos-Prinz hat geschrieben:Denke auch, dass Du da nicht rauskommen wirst.
Weil:
Und wenn Du genug Abstand gehabt hättest (wie Du schriebst), dann wäre der Unfall nicht passiert. Ich weiß, klingt blöd und klugscheißerisch, aber es ist so.
Egal warum Du letztendlich aufgefahren bist, es ist auf zu wenig Abstand oder/und überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Letztere ist ja bekanntlich Weg x Zeit ist. Da Du die Zeit nicht verändern kannst, bleibt noch der Weg, welcher in deinem Fall zu kurz war.
Nicht alles, was blinkt wird auch langsamer und umgekehrt, denn der Typ im BMW kann & darf auch mal eine Vollbremsung machen (evtl. sogar ungewollt, schreckhaft) z.B., weil ihm ein Vogel, Ball, Kind oder sonstwas vor die Kiste fliegt.
Das nurmal so dahergesagt.
Am wichtigsten ist erstmal, dass ihr da so gesund wie möglich rauskommt, den Rest kann man schon irgendwie klären.
räusper...v=s/t....weitermachen...
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 20:51
von schulta
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 21:22
von Alamo
Habe auch gerade deinen Fall gelesen... Klingt wirklich sehr ärgerlich und das könnte wohl wirklich jedem von uns passieren. Habe gestern in der Stadt das Vorderrad blockiert, weil mein Vordermann sehr abrupt gebremst hat (vor einer Ampel...) und ich abgelenkt war, weil ich einen Käfer von der Verkleidung gewischt habe... Träumerei und so

Ist nichts passiert, hätte aber auch gut mit Auffahrunfall und/oder Sturz enden können... Ich hoffe deiner Sozia geht es schnell wieder besser und sie trägt keine bleibenden Schäden davon - Hand ist ja immer so eine Sache...
Aber zu deiner Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Bin ich da jetzt etwas naiv, oder ist das rechtens, dass man eine Anzeige dafür bekommt, dass sich der Sozius verletzt? Ich bin Fahranfänger, nehme aber schon hin und wieder mal jemanden mit. Sollte ich nun stürzen und mein Sozia/us verletzt sich - bin ich da in der Haftung? Vielleicht versteht ja jemand, was ich meine und kennt sich da etwas aus. Letztendlich hab ich sie dann ja nicht gezwungen mitzufahren.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 21.04.2011 21:49
von justdoit
Dingo hat geschrieben:
er ist links abgebogen und du hast versucht auszuweichen? wohin wolltest du denn ausweichen, das du dem hinten links rein bist???

das wird wahrscheinlich schon dein "Ding " sein... nicht aufgepasst, zu wenig Abstand, vielleicht doch ein bisschen zu schnell aufgefahren...??
immer schwierig zu entscheiden wenn man nicht selbst dabei war....
schreibe das, weil ich auch mal so was ähnliches erlebt habe... war auch ein BMW...bin dann aber ausgewichen..nach rechts! und habe ihn doch mit dem Lenker einen Kratzer hinten rechts verpasst... war ja klar meine Schuld...

er ist ja noch nicht abgebogen, er war noch komplett auf der rechten spur. er stand zum schluss nur minimal links geneigt, mit eingeschlagenen vorderreifen. er hat halt so krass abgebremst, dass ich auch erst hinterher - also nach dem sturz - gemerkt habe, dass er da umdrehen wollte.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 22.04.2011 9:13
von utzibbg
Grundsätzlich wird man erstmal angezeigt, wenn man 3. Verletzungen zufügt.
Wenn Deine Freundin ihrerseits aber keine Ansprüche gegen Dich erhebt, wird das Verfahren vielleicht wieder eingestellt.
Grundsätzlich wundert mich die Vorgehensweise. Normalerweise wird von der Staatsanwaltschaft nur dann Anzeige erhoben, wenn der Geschädigte dazu selbst nicht in der Lage ist. Deine Freundin wird zu der Sache mit Sicherheit nochmal als Zeugin aussagen müssen. Da sollte sie dann expliziet zu Protokoll geben, daß sie keine Schadensersatzforderungen gegen Dich stellt.
Ich hatte auch schon mal ein Verfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung laufen. Als die Geschädigte dann wieder zu einer Aussage fähig war, hat sie selbst keine Anzeige gegen mich erhoben - das Verfahren wurde daher eingestellt.
Ich wurde damals wegen der sogenannten Betriebshaftpflicht zur Rechenschaft gezogen.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 22.04.2011 9:48
von neumie
Eine fahrlässige Körperverletzung wird stets von Amts wegen verfolgt . Deswegen haben die Polizeibeamten diese auch erstmal angezeigt.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich jedoch um ein relatives Antragsdelikt, d.h. die Straftat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn die Stfrafverfolgungsbehörde( Staatsanwaltschaft) bekennt öffentliches interesse( nachzulesen in § 230 StGB).
Dass heißt, das die Freundin von justdoit bei der Zeugenvernehmung gefragt wird,ob sie Strafantrag stellen möchte. Sollte sie dies nicht tun und die Staatsanwaltschaft kein öffentliches interesse bekunden( sehr wahrscheinlich) wird das Verfahren ohne weitere Folgen eingestellt.
Re: Schuldfrage bei Auffahrunfall
Verfasst: 22.04.2011 12:16
von Alamo
Gut, das relativiert das Ganze ja schon wieder... Aber dass sie überhaupt Strafanzeige stellen dürfte? Sie ist ja freiwillig aufgestiegen und wenn sie nicht mehr mag, kann sie einem ja zu verstehen geben, dass man anhalten soll. Wenn man dann nicht anhält, könnte ich's ja verstehen... Dann mache ich mir jetzt Bögen, die Mitfahrende mir unterschreiben müssen, dass sie auf eigenes Risiko mitfahren

Wenn das bei monetären Forderungen bleibt - würde das die Privathaftplicht/KFZ-Haftpflicht zahlen? Wäre das eine Vorstrafe...?
Sorry, dass ich jetzt deinen Thread hier so gehijackt habe justdoit... Hoffe deine Sozia ist vernünftig

Und mich erinnert es daran, dass ich nicht so dicht auffahren soll... Hat mein Fahrlehrer schon immer gesagt...