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E Zeichen = E Zeichen?
Verfasst: 27.08.2003 16:54
von David
Hola,
hab mir neue Blinker gekauft... und zwar welche mit weißem Glas. Die sehen wirklich top aus, Problem ist nur, sie haben tatsächlcih eine weiße Birne drin. Oder zumindest eine ganz helle! Hab mir die Dinger im Motorradladen gekauft. Eigentlich ein recht gut besuchter Motorradladen. Der Verkäufer bestand regelrecht da drauf das die Blinker in der STVO erlaubt sind. Auf den Blinkern selbst sind zwei E Zeichen drauf abgebildet, E11 und einmal E4. Auf den Originalblinkern ist das E Zeichen aber E13. Von daher kommt mir die Sache recht komisch vor. Obwohl der Verkäufer sogar recht überzeugend rüberkam! Von daher meine Frage, E Zeichen = E Zeichen oder gibts da wohl Unterschiede und ich wurde beschissen?
Verfasst: 27.08.2003 17:14
von Herr Hase
jetzt wird´s hart:
welche E-Nummer da drauf steht, ist vollkommen uninteressant.
Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Grossbritannien
E12 Oesterreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Daenemark
E19 Rumaenien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russland
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slovakei
E28 Weissrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Litauen
E34 Bulgarien
E37 Türkei
E40 Mazedonien
E42 Europäische Gemeinschaft
E43 Japan
E45 Australien
E46 Ukraine
E47 Süd Afrika
E48 Neu Seeland
50R -> als FRA für Bikes zugelassen
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA
und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer
Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"

Verfasst: 27.08.2003 17:54
von David
kapier ich net..

was müsste bei mir den alles draufstehen?
Verfasst: 27.08.2003 18:06
von Herr Hase
was steht denn alles drauf ??? es müsste sein: das e-zeichen mit länderzahl, eine 50R und eine 11 bzw. eine 12.
weiße "blinker" gibt´s zugelassen als positionsleuchte - vorsicht !!! und die rennleitung weiß bescheid !!!
Verfasst: 27.08.2003 19:29
von SV650Girl
hein bloed hat geschrieben:jetzt wird´s hart:
welche E-Nummer da drauf steht, ist vollkommen uninteressant.
Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
...
Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"

was man hier so alles lernt...
dafür liebe ich dieses forum...
danke für die info´s
gruss girlie
Verfasst: 27.08.2003 20:56
von David
es steht drauf: großes E11
50R-000012
ein bißchen versetzt 11 12
dann ein großes E4
da drunter wieder 50R - 000473
Jute 9918 - W H21W
Jute - 9810 W5W
--> also sind sie tatsächliche rlaubt, unvorstellbar
dankesehr... *überraschtiss*
Verfasst: 27.08.2003 23:44
von SVJoker
hein bloed hat geschrieben:jetzt wird´s hart:
welche E-Nummer da drauf steht, ist vollkommen uninteressant.
Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"

Mein Gott Hein,
woher hast Du das bloss alles ? Du bist doch nicht etwa vom TÜV ?

Verfasst: 28.08.2003 8:54
von Herr Hase
SV Joker hat geschrieben:
Mein Gott Hein,
woher hast Du das bloss alles ? Du bist doch nicht etwa vom TÜV ?

hmmm, fragen über fragen

Verfasst: 28.08.2003 9:30
von Gixxer
hein bloed hat geschrieben:SV Joker hat geschrieben:
Mein Gott Hein,
woher hast Du das bloss alles ? Du bist doch nicht etwa vom TÜV ?

hmmm, fragen über fragen

Los,erzähl`s schon und lass Dich net so feiern
Viele Grüße
GIXXER
Verfasst: 30.08.2003 17:55
von Topper
hein bloed hat geschrieben:Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E,
Wichtig ist laut TÜV in AIC, dass der Kreis wirklich rund

ist, da sehr oft Fälschungen verkauft werden. Er hast mir solche dann auch gezeigt

...
Verfasst: 04.03.2004 11:42
von Da Säääß
Zum Thema e-Prüfzeichen hab was wichtiges. Dürfte auch Dich interessant sein Topper. Denk mal an die Anreise zum Treffen letztes Jahr!
Es geht hier zwar um Klarglasscheinwerfer für Autos, ist aber für alle "E"-Teile im Straßenverkehr zutreffend.
http://www.opel-problemforum.de/showthread.php?t=44301
Ich denk da grad ganz spontan an meine Little Dukes

Verfasst: 04.03.2004 16:23
von Topper
Also, hatte da heute längere Telefongespräche:
1. Das auch in der BRD zulässige E- Zeichen ist in einem runden Kreis. Ist dies vorhanden, braucht keine ABE mitgeführt zu werden, egal, was die Bullen auch immer behaupten!
2. Es gibt nachgemachte E-Zeichen, die sind in ovalen Kreisen...nicht zulässig, meistens bei ebay und spottbillig...
3. Es gibt vom Herstellungsland Spanien auch ein E Zeichen für Espana, dies ist inzwischen auch zulässig da EU...
4 Für die Mini und Little Duke Blinker bekomme ich den Wisch vom Kraftfahrtbundesamt zugesandt (ist ja eigentlich nicht nötig), aber wers braucht, kann mir eine pn/ email schreiben...
So, alles klar? Herzlichen Dank für die Infos auch an
http://www.excell-promotorbikefashion.de
Verfasst: 04.03.2004 16:44
von Michael
Topper Harley hat geschrieben:1. Das auch in der BRD zulässige E- Zeichen ist in einem runden Kreis. Ist dies vorhanden, braucht keine ABE mitgeführt zu werden, egal, was die Bullen auch immer behaupten!
Ich bezweifel das. Der Auspuff an meiner R6 hat auch so ein E-Zeichen. Trotzdem musste für den TÜV noch ein Fax vom Hersteller (BOS) angefordert werden.
Und den DB-Eater musste ich auch extra reinschrauben.
Das E-Zeichen bedeutet wohl soviel, dass zwar für ein bestimmtes Motorrad eine ABE besteht aber nicht für alle.
Z. B. ein ABE-Auspuff mit E-Zeichen für eine 125er ist an der SV im Regelfall wohl eher illegal.
Oder geht's hier bei Euch nur um Blinker?
Verfasst: 04.03.2004 18:04
von Topper
Beim Auspuff ist doch sogar noch die Nummer eingestanzt. Die brauchen Bullen nur in ihren PC einzugeben und haben schwuppdiwupp ne ZuLa...außerdem war dort bei mir ne ABE mit ZuLa für SV... dabei
Verfasst: 04.03.2004 18:12
von Choubat
Hi Ihr,
was ist z.B. mit 'ner e-Nummer in einem "Viereck"???
Habe hier so'n Endpott rumliegen mit "E4" in einem Kasten. Dieses Teil soll auch voll zulässig OHNE ABE sein.
Und?
Ist's?????
Grüssle Choubi