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Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 24.10.2011 11:01
von Trobiker64
Der Gesetzgeber
plant für April 2012 die Rückdatierung für abgelaufene Prüftermine (Hauptuntersuchung) zu streichen. Endlich !

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 24.10.2011 11:20
von IMSword
In vielen Bundesländern schon lange Standart & von Fall zu Fall auch in Einzelfällen nach Gutem Willen des Prüfers
Findsch Gut.
Gilt das nicht allerdings nur für Mängelfreie Fahrzeuge ? Also Mängelfrei beim 1. Prüftermin ?
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 24.10.2011 11:25
von Trobiker64
IMSword hat geschrieben:In vielen Bundesländern schon lange Standart
Nur Saarland und Hessen.
IMSword hat geschrieben:Gilt das nicht allerdings nur für Mängelfreie Fahrzeuge
Kann sein. Aber wer weiß das schon vorher.

Übrigens, Info kommt u.a. vom ADAC.
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 24.10.2011 23:41
von jubelroemer
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im- ... ageId=6729
Was ich gestern allerdings auch schon gelesen hatte war der nächste Schildbürgerstreich. Wenn man mehr als 2 Monate überzieht darf der TÜV 20% Aufschlag wegen erhöhtem Prüfaufwand verlangen. Damit muss man mind. 5 Monate überziehen damit es sich lohnt

. So etwas kann nur ganz klugen Köpfen einfallen!!
http://www.focus.de/auto/ratgeber/koste ... 76869.html
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 8:25
von Trobiker64
jubelroemer hat geschrieben:Wenn man mehr als 2 Monate überzieht darf der TÜV 20% Aufschlag wegen erhöhtem Prüfaufwand verlangen.
Im Moment weiß niemand , was wirklich kommt, aber 2 Monate wären doch O.K. Innerhalb der ertsten zwei Monate gibt es auch keine Buß- oder Verwarnungsgelder.

Ich muss im März zum TÜV, da warte ich noch ab. Viel interessanter wäre , wo steckt der höhere Prüfaufwand? Schauen die Prüfer dann zweimal auf Lenkkopf- und Schwingenlager? Letztlich will man nur Einnahmeausfälle kompensieren.

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 8:31
von jubelroemer
Trobiker64 hat geschrieben: Letztlich will man nur Einnahmeausfälle kompensieren.

Klar, und unter dem Strich noch mehr kassieren als vorher. Das ist echt unverfroren!!
War vor kurzem mit einem Firmenwagen beim TÜV. € 81,90 bezahlt und mit AU nach 15 Minuten abgefertigt gewesen. Das ergibt einen Stundensatz von € 327,60. Ist klar dass das nicht reicht wenn man mehr als 2 Monate den TÜV überzieht!!
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 8:44
von x-stars
Das ergibt einen Stundensatz von € 327,60. Ist klar dass das nicht reicht wenn man mehr als 2 Monate den TÜV überzieht!!
Jaja, aber die Auslastung...was ist, wenn mal einmal nich die Leute Schlange stehen (ich durft bei der letzten HU 20 Min warten)

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 9:11
von jubelroemer
Gewartet hab ich natürlich auch 15 Min, trotz Termin !?
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 21:47
von grosSVater
Wird mich auch betreffen, aber da ich jetzt im November dran bin, nehme ich das in Kauf
Mache dann nächstes Jahr im März oder April den TÜV, erspare mir also die Gefahr im Schnee dahin zu müssen.
Und wenn Sie ein halbes Jahr mit TÜV in der Garage steht, habe ich die 12,-€ Mehrkosten (einmalig) auch nicht gespart

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 25.10.2011 22:00
von kl.Monster
Wahh, gerade gelesen.
Irgendwie hab ich da wohl ein Problem. TÜV seit April abgelaufen, war die ganze Saison angemeldet (saisonkennzeichen).
Nicht gefahren zwecks Diplomarebit und Umbau nicht fertig bekommen.
bis jetzt 6 Monate drüber. Wollte eigentlich nicht mehr zum TÜV weil ich noch einiges machen wollte.
Aber 40 € und 2 Punkte
So ein kack. Kann man das ni "umgehen"?
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 26.10.2011 7:28
von x-stars
Hast du Angst auf dem Weg dorthin angehalten zu werden? Dann Hänger, ansonsten Augen zu und durch. Der Tüv selbst gehört doch nicht zur Exekutive, der zieht keine Bußgelder ein

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 26.10.2011 7:32
von Trobiker64
kl.Monster hat geschrieben:So ein kack. Kann man das ni "umgehen"?
Doch, nicht fahren bzw. in der Garage verstecken oder zum TÜV und rücksdatieren lassen

oder nach Hessen oder Saarland zum TÜV und nicht rückdatieren lassen.

Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 27.10.2011 13:18
von Pecos
Hi
Hatte im Sommer bemerkt, dass der TÜ-Termin für meinen PKW-Anhänger seit Okt. 2010 überfällig war.
Bin in diesem Monat, also Okt. 2011 zum örtlichen TÜ in Kassel (Hessen) zwecks HU gefahren. Keinerlei Probleme, selbst auf meine Frage nach Rückdatierung wurde geantwortet: wird nicht mehr gemacht!
Nun muß ich erst wieder im Okt. 2013 zur HU.
Gruß Pecos
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 11.11.2011 10:31
von SV-Daniel
Ich finde nicht gut, wenn die bislang (überwiegend) praktizierte Rückdatierung gesetzlich unterbunden würde, denn damit schaffte man einen ganz erheblichen Anreiz für eine Überziehung der HU, wie es auch aus einigen Beiträgen deutlich wird.
Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Überziehung im Rahmen einer Routinekontrolle aufzufallen, ist doch in der Praxis recht gering. Selbst bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sind die Verwarnungsgelder moderat, Punkte kommen erst nach Monaten der Überfälligkeit hinzu (erst 1, dann 2 Punkte). Daher überwiegt im Moment zumindest nur die Erkenntnis, daß es faktisch ohnehin nichts bringt. Dabei sollte es bleiben.
Re: Rückdatierung 2012 (TÜV)
Verfasst: 11.11.2011 13:21
von x-stars
Naja, die Rückdatierung macht technisch aber keinen Sinn: Entweder ist das Fahrzeug in Ordnung, warum solls dann nur 1,5 statt 2 volle Jahre so bleiben? Oder es ist nicht in Ordnung, dann muss der Besitzer den Mangel eh beseitigen. Der Aufwand für die Prüforganisationen bleibt für die Prüfung auch der gleiche.
Um den "Reiz" für das Überziehen zu vermindern, kann man auch die Strafen erhöhen. Oder man führt eine "Meldepflicht" für die Prüforganisationen an das Ordnungsamt oder die Zulassungsstelle ein, wenn ein Mindestzeitraum überschritten wurde (in dem Owi-Verfahren könnt man dann immer noch plausible Gründe geltend machen, so man welche vorweisen kann). Ein Bußgeld für eine Überziehung wär aber allemal gerechtfertigter, als irgendwelchen (privaten) Prüforganisationen das "in den Rachen zu werfen".