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Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 13:55
von El-pusta
Hallo Leute,

Bei unserer ersten gemeinsamen Ausfahrt in dieser Saison hat mich und meine Sozia ein Auto beim Überholen gerammt und fast von der Straße geballert. Ich konnte die Maschine Gott sei Dank irgendwie halten und ein Sturz mit schlimmen Folgen (3 Autos hinter uns) vermeiden!!! *TOI TOI TOI* Bis auf ein paar kratzer und einem gehörigen Schock ist und weiter nix passiert.

Aber an meiner Knubbel N, EZ 2000, ca. 40.00 km diverse Teile kaputt (Bremshebel vorne, Bremshebel hinten, Bremse hinten, Lenkerende verkratz, Tankbeulen, Bugspoiler gerissen, Leuchte vorne verkratzt ).

Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt der den Schaden abwägen soll. Da mein Moto nicht mehr allzu viel wert sein wird (vermute ca. 2000 Flocken max. laut vergleichbaren Angeboten im Netz), habe ich n bissel Muffe dass der Gutachter auf "finanzieller Totalschaden" entscheidet.

Ich habe leider keine Ahnung was dann auf mich zukommt. Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Muss ich das Gutachten einfach so hinnehmen und die Zahlung des Zeitwerts meiner Maschine akzeptieren? Und was passiert dann mit meinem Motorrad ?? Irgendwie fände ich das ziemlich mies da ich für die Kohle die ich dann bekommen werde doch nie ein entsprechendes Moto bekommen würde !! :cry:

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 14:25
von hexxer
Geh zum Anwalt!

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 14:50
von Teo
Hier gibt's (leider) auch gerade Aktuelles zu diesem Thema:

http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?f=1&t=82951

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 17:46
von Big D
So wie ich das jetzt verstanden habe bist du nicht Schuld am Unfall.
Also kann es dir ja nur recht sein wenn dein Motorrad als Totalschaden abgestempelt wird.
Dann bekommst du den Zeitwert -19% erstattet.
Dein Motorrad kannst du dann von dem Geld selber reparieren und dann weiter fahren.

Das Gutachten niemals von der Gegnerischen Versicherung machen lassen, sondern immer von einen selbst ausgewählten Gutachter!
DIe kosten dafür werden vom Unfallverursacher übernommen.

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 17:56
von SV-Daniel
Big D hat geschrieben:Also kann es dir ja nur recht sein wenn dein Motorrad als Totalschaden abgestempelt wird.
Dann bekommst du den Zeitwert -19% erstattet. Dein Motorrad kannst du dann von dem Geld selber reparieren und dann weiter fahren.
Bei einem Totalschaden erhält der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert Unfallfahrzeug). Was man dann mit dem Geld macht, bleibt jedem selbst überlassen.

Richtig ist, daß man den Gutachter der gegn. Versicherung meiden sollte wie der Teufel das Weihwasser...

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 04.05.2012 18:55
von grosSVater
OT:"Das ist jetzt innerhalb kürzester Zeit der 4te Unfallfred.
Hoffentlich geht das nicht so weiter :evil:

Man gut das alles "nur" Materialschaden war :twisted: OT off.

Anwalt, unabhängiger Gutachter und alles wird gut.

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 05.05.2012 18:35
von derAlte
hexxer hat geschrieben:Geh zum Anwalt!
Aber schau dem Juristen auf die Pfoten! 130 %-Regelung, Nutzungsausfall/bzw. Ersatzfahrzeug, falls du nur das Mopped und kein anderes KFZ besitzen solltest usw. Manch ein Anwalt geht mit solchen Dingen sehr lässig um. Abrechnung auf Kostenvoranschlagsbasis ist manchmal auch ein Thema, über das man nachdenken kann. Mein Sohn hatte nach einem nicht selbstverschuldeten Sturz ein paar Kratzer am Auspuff einer GS 500 E. Neupreis des Auspuffs 800 Europataler. Geld abzüglich MWSt eingesteckt, Katzer am Auspuff gelassen.

VG Gerhard

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 07.05.2012 23:57
von El-pusta
Merci für die Antworten ! Das nächste Mal werde ich die Sache anders angehen !!!

Gutachten ist nun eingetroffen!

Habe jetzt die Möglichkeit Die Kohle minus Restwert einzustecken und das Mop selbst zu richten ( Habe aber Basteltechnisch kaum Erfahrung), Das Mop zu verticken und mit der Kohle ca. 1900 Eur ein anderes Mop zu Suchen ( ohje .. das wird was werden) oder die Kiste in der Fachwerkstatt richten zu lassen. Dann müsste ich die Kohle aber vorschießen und würde nach einer weiteren Besichtigung in 1/2 Jahr erst das Geld ausbezahlt bekommen so wie ich das verstanden habe!

ICh bin irgendwie echt angepisst dass ich jetzt so ein Heck-Meck habe obwohl ich ja 0 Schuld habe .. sollte aber vermutlich wirklich froh sein das mir und vor allem meiner Sozia nix passiert ist :D !

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 0:08
von daEde
Das kann ich mir so nicht vorstellen.
Von einem eigenen unverschuldeten Unfall weiß ich, dass der Gutachter doch in der Regel den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert vor Unfall) der Maschine, den Restwert sowie die Reperaturkosten festlegt / schätzt.

Betragen die Reperaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts, so steht dir das Geld für die Reperatur zu.
Wenn du eine Reperaturrechnung vorlegst, bekommst du den vollen Betrag, andererseits werden vom Betrag auf dem Kostenvoranschalg 19% MwSt abgezogen.

Mir wäre es neu, dass du in Vorleistung gehen musst.

Besteht nicht die Möglichkeit, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet?
Vielleicht solltest du da nochmal nachfragen.

Reine Vermutung: Ggf. ist mit dem halben Jahr evtl. gemeint, dass du max so lange Zeit hast, um deine Maschine reparieren zu lassen. :?:

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 20:15
von derAlte
daEde hat geschrieben:Besteht nicht die Möglichkeit, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet?
Vielleicht solltest du da nochmal nachfragen.
Versuch macht kluch. Bei PKW-Werkstätten ist die "Abtretungserklärung" üblich. Du unterschreibst, dass du damit einverstanden bist, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet. Sollte sich eigentlich dein Suzuki-Fachhändler auch drauf einlassen. Wenn ja, stellst du dein Mopped bei denen auf den Hof, unterschreibst die Erklärung, holst dein repariertes Mopped ab und hast mit nichts mehr etwas am Hut.
daEde hat geschrieben: Reine Vermutung: Ggf. ist mit dem halben Jahr evtl. gemeint, dass du max. so lange Zeit hast, um deine Maschine reparieren zu lassen. :?:
Die Versicherung hat überhaupt keine Berechtigung, die Auszahlung zu verzögern, da du dann Anspruch auf eine Verzinsung hättest. Klar ist, solange du keine Reparaturrechnung vorlegen kannst, hast du nur Anspruch auf den vom Gutachter festgestellten Schaden abzüglich MWSt. Ich vermute auch, dass sich diese Halbjahresfrist darauf bezieht, dass du innerhalb eines halben Jahres die Möglichkeit hast, die Reparaturrechnung nachzureichen, um die Erstattung der MWSt. einzufordern. (Wenn der Händler sich nicht auf das Verfahren mit der Abtretungserklärung einlässt.)

VG Gerhard

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 20:23
von Goldie
Ich würd die 1900,- nehmen.
Damit die hier kaufen, das abbauen was ich brauche und den Rest in der Bucht wieder verscheuern.
Damit kriegste am meisten plus und kannst dir dann noch einen ordentlichen Scheinwerfer kaufen.

Wobei ich das mit dem "verscheuern oder richten und neue Besichtigung" nicht verstehe.
Ist sie nun ein wirtschaftlicher Totalschaden oder nicht?

Edit:
derAlte hat geschrieben:...hast du nur Anspruch auf den vom Gutachter festgestellten Schaden abzüglich MWSt.
Das zählt doch nur, wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, oder?

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 20:41
von derAlte
Goldie hat geschrieben:Edit:
derAlte hat geschrieben:...hast du nur Anspruch auf den vom Gutachter festgestellten Schaden abzüglich MWSt.
Das zählt doch nur, wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, oder?
Richtig. Deshalb sollte er sich die Geschichte mit der 130-Regelung überlegen:

Zeitwert: 2000 € - Schaden: 2200 € - Wert des Trümmerhaufens: 500 € -->Wirtschaftlicher Totalschaden: Du bekommst 1500 €

130% - Regelung:
Zeitwert: 2000 € - Schaden: 2200 € - 130% = 2600 € --> Du bekommst den Schaden ersetzt, wenn du das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren läßt. Abrechnung auf Kostenvoranschlagsbasis ist nicht möglich.

VG Gerhard

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 21:05
von Goldie
Ah jetzt ja...
Alles klar, danke.

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 08.05.2012 21:08
von Koschi
El-pusta hat geschrieben:Merci für die Antworten ! Das nächste Mal werde ich die Sache anders angehen !!!

...anderes Mop zu Suchen ( ohje .. das wird was werden) oder die Kiste in der Fachwerkstatt richten zu lassen. Dann müsste ich die Kohle aber vorschießen und würde nach einer weiteren Besichtigung in 1/2 Jahr erst das Geld ausbezahlt bekommen so wie ich das verstanden habe!

!
Steht das so in dem Gutachten? Ich glaube kaum, denn der Gutachter stellt lediglich den Zeitwert und die Reparaturkosten fest. Und basta! Mit den finanziellen Modalitäten (wer zahlt was, wann und wofür) hat er überhaupt nichts am Hut. Telefoniere mit der Versicherung und lasse dir eine Reparaturkostenfreigabeerklärung geben, natürlich schriftlich. Und dann hat sich das Thema erledigt.

Ein Gruß von Koschi, in seiner Eigenschaft als Versicherungsmakler.

Re: Unfall .. finanzieller Totalschaden ??

Verfasst: 10.05.2012 14:05
von x-stars
Zeitwert: 2000 € - Schaden: 2200 € - 130% = 2600 € --> Du bekommst den Schaden ersetzt, wenn du das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren läßt.
Wie ist das, wenn der Schaden doch größer ausfällt? Gutachter schätzt 2200, Reparatur über 130%-Regel wird begonnen, Werkstatt stellt noch mehr Schäden fest, am Ende stehen 3000 auf der Rechnung - zahlt die Versicherung trotzdem alles? Zahlt sie bis 2600 Euro?