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TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 7:37
von markowski
Moin,

ich war gestern beim TÜV. Gott sei dank kam meine Große problemlos durch nur was mir erst zu Hause aufgefallen ist:
Auf dem TÜV-Bericht stehen ja unter anderem Fahrzeugtyp, Kennzeichen u.s.w. Warum auch immer aber der Prüfer hat sich bei mir wohl etwas vertan, Kennzeichen passt, die Fahrzeugident.Nr. passt auch ABER bei Fahrzeughersteller steht HONDA und bei Fahrzeugtyp steht SC35.

Meine Frage jetzt......muss ich das korrigieren lassen oder kann ich damit die 2 Jahre fahren und dem Prüfer das nächste mal darauf hinweisen, dass ich ja doch ne Suzuki fahre :?

TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 7:47
von nepp
Den Wisch hab Ich Zeitlebens no nie aufgehoben/gebraucht.Du hast doch die Plakette un den Stempel im Schein.Mehr brauchste doch nich.

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 8:21
von frankenbub883
Fahr doch einfach nochmal hin und lass das korrigieren, denn immer hin ist es zwar nicht verpflichtend den Zettel AU/HU mit dabei zu haben, ABER er muss auf Verlangen vorgezeigt werden können, d.h. er muss notfalls bei der Dienststelle noch einmal vorgezeigt werden können.
Und Spätestens dann sollte da nicht umbedingt HONDA drin stehen

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 8:43
von MUC_Rider
Naja, solange Kennzeichen und die Fahrzeugident.Nr passen, merkt man eben erst beim erzwungenen Vorzeigen den "Fehler".
Das würde mir jetzt auch keinen Stress machen, dass da HONDA auf dem Prüfbericht steht. :) Angel

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 8:54
von markowski
frankenbub883 hat geschrieben: ABER er muss auf Verlangen vorgezeigt werden können
Das war auch mein Gedanke. Ich ruf da heute mal an und frag nach, ob das nötig ist oder nicht.
Danke schonmal für eure Antworten.

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 9:37
von Roughneck-Alpha
nepp hat geschrieben:Den Wisch hab Ich Zeitlebens no nie aufgehoben/gebraucht.Du hast doch die Plakette un den Stempel im Schein.Mehr brauchste doch nich.
Den benoetigst Du zwingend, wenn Du das Fahrzeug zulassen willst.
Mit anderen Worten, wenn Du beim Verkauf eines Fahrzeugs nicht mitgibst, kann der Kaeufer das Fahrzeug nicht zulassen.

TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 10:00
von nepp
Nö,nur falls das zuzulassende Fahrzeug keinen gültigen Tüv mehr hat.Und für den Fall(mach Ich demnächst) kann man sich n Wisch ausdrucken lassen der einen berechtigt innerhalb von fünf Tagen mit Kennzeichen ohne Plakete zum Tüv zu fahren.
Der macht dir dann die Plakette drauf un alles is gut.Wurde mir letzte Woche am Telefon(Landratsamt) so zugesagt.

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 10:08
von sorpe
§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 10:22
von nepp
Ok,akzeptiert ;-)

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 11:28
von Trobiker64
Mal davon abgesehen, dass man für das gezahlte Geld neben der Prüfung auch eine ordentliche Dokumentation verlangen kann. :wink:

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 18:13
von flo1990
hinfahren dann wirds geändert. hatte auch schon das glück das der tüver mal 100.000 km beim auto drauf gepackt hat und das kurz bevor ich es verkaufen wollte :D

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 10.04.2013 18:31
von hexxer
Ich würde das einfach übersehen. :mrgreen:
Nochmal zum TÜV .... da wär mir die Zeit zu schade :!: :P

Den Wich hat bei mir noch nie jemand sehen wollen. Fahrzeugschein halt schon.
Selbst wenn den jemand sehen will, Kennzeichen und Fahrgestellnummer sind ja richtig. Der Standardbulle merkt da doch sowieso nix ... Hando, Yamaha, Zusuki :) empty

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 19.04.2013 20:49
von utzibbg
Kleine Anekdote zu meiner heutigen Hauptuntersuchung.
Beim Händler meines Vertrauens bin ich in der letzten Woche zweimal nicht durch die HU gekommen. Gründe waren hierfür u.a. nicht eingetragene Anbauteile wie Fussraster, polierte Felgen, angeblich zu lauter Auspuff usw. - Prüfer war vom TÜV.
Habe dann den Auftrag gecanceled - ohne Kosten und Probleme.
Bin dann heute bei der DEKRA vorgefahren. Kein Gefrage nach ABEs oder dem angebauten Zubehör. Habe auch ohne Probleme das Papperl bekommen.
Nur zuhause les ich dann im Prüfbericht: erheblich Mängel, Plakette wurde nicht zugeteilt, ein Wiedervorführen ist erforderlich. ??? 8O
Grund: Abgaswerte haben nicht gepasst. Aber bei der AU war alles in Ordnung.

Ich lass den Prüfbericht in der Schublade verschwinden und denk nicht mehr dran. Der Plakette hab ich ja am Nummernschild, und DAS zählt für mich.
Nur mal so - wie die Prüfer und Herren Ingenieure ticken.

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 19.04.2013 23:00
von Roughneck-Alpha
Ich hatte am Montag und hatte den besten Pruefer ever:

Ich: Hallo
Er: Ja Sie sind der Besitzer der Maschine?
Ich: Ja
Er: Auja schoen schoen, V2 ja ja herrlich. Ich fand die damals auch interessant, die gab es aber nur neu und das war mir zu teuer. Hab stattdessen eine gebrauchte VTR gekauft.
Ich: Ja ich wollte einen V2 fahren, der nicht aus Italien kommt und hatte die VTR auch auf dem Zettel, die verbraucht mir aber zu viel.
Er: Ja geht so, liegt bei etwa 8 Liter .................. Naja mach mal an ( mittlerweile beim Du angekommen ) ich will mal hoeren.

Starter gedrueckt und im Stand laufen lassen.

Er: Auja sehr schoen, sehr schoen ............. gib ma 'n bischen Gas.

Den Motor auf circa 3000 hochdrehen lassen

Er: Ja herrlich herrlich, klingt richtig gut.

Da hatta noch 'nen Gesamtblick ueber das Moped geworfen und meinte immer nur: Ja herrlich, sehr schoen, V2.

Er: Aber eines muessen wir noch machen, Beleuchtungstest.

Dazu musste ich die Hand hinten ans Ruecklicht halten und er hat das Bremslicht auf Funktion ueberprueft.
Dabei kam von hinten aus der Werkstatt eine Stimme: Dit hab ick schon jemacht, sonst haette ick se Dir nicht hinjestellt.

Er: Ja ja .... is ja gut.


Kein wirklichen AU-Test gemacht, nicht mit dem Moped gefahren und mir zu guterletzt noch den Lenkungsdaempfer eingetragen.
So bekam ich TÜV :mrgreen:
Nachher bin ich in die Werkstatt rein und hab natuerlich gefragt, ob der da immer TÜV macht ..... jepp macht er ;) bier

Re: TÜV-Bericht fehlerhaft

Verfasst: 20.04.2013 7:30
von Steffe89
@Roughneck-Alpha. Fährst meine im Mai auch zum TÜV? :mrgreen: