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TÜV abgelaufen und über 1 Jahr abgemeldet, was nun?

Verfasst: 22.10.2003 10:57
von JustQt
Hi,

ja, also bei meinem Wintermoped ist der TÜV abgelaufen, als sie abgemeldet war.
Im schlimmsten Fall ist der Abmeldetermin schon über ein Jahr her, was passiert denn dann?
Ich habe da so ein Schauermärchen gehört, daß ich dann eine Vollabnahme brauche *grusel* , die wahrscheinlich sinnlos stressig und teuer wäre. Kann mir bitte, bitte, bitte jemand sagen, daß das nicht stimmt!! :) mist

ciao,
Jennifer

Verfasst: 22.10.2003 11:17
von Mike the Bike
Tja,
ich glaub´ auch, dass eine Vollabnahme fällig ist. Soweit ich aber weiss, ist das nur eine etwas genauere Hauptuntersuchung - besonders wenn das Mopped original ist. Und Du brauchst einen neuen Kfz-Brief. Alles in allem ein bißchen hin-und-her-Gelaufe und ein paar Kröten zusätzlich.

Ich glaub, halb so wild.

Gruß
Mike

Re: TÜV abgelaufen und über 1 Jahr abgemeldet, was nun?

Verfasst: 22.10.2003 11:36
von SVHellRider
JustQt hat geschrieben:...Kann mir bitte, bitte, bitte jemand sagen, daß das nicht stimmt!! :) mist...
Nein, das stimmt nicht :lol: :D

...

Verfasst: 22.10.2003 11:38
von JustQt
Das heißt, ich muß nur ganz normal zum TÜV, derwird dann zurück datiert und ich kann sie anmelden?? :) love

ciao,
Jennifer

Verfasst: 22.10.2003 11:40
von Jan Zoellner
Meines Wissens ist eine Vollabnahme nach einer Stilllegungszeit von mehr als 18 Monaten notwendig.

Z.B. die Zulassungsstelle Oldenburg (und diverse ander im Netz auch) meint:
> 3) Wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, ist eine
> Vollabnahme des Fahrzeuges durch den TÜV erforderlich. Die Zulassung ist
> NUR beim Landkreis Oldenburg in Wildeshausen möglich.

Ciao
Jan

Re: ...

Verfasst: 22.10.2003 11:45
von SVHellRider
JustQt hat geschrieben:Das heißt, ich muß nur ganz normal zum TÜV, derwird dann zurück datiert und ich kann sie anmelden?? :) love ...
Wie JZ geschrieben hat, ist die Vollabnahme erst nach 18 Monaten Stilllegung fälliig.
Ob du erst zum TÜV und dann zur Anmeldung musst, weiss ich nich, aber ich schätze mal umgekehrt :roll:

Alles weitere, teilt dir aber sicher deine zuständige Zulassungstelle mit :arrow: ruf doch mal an :wink:

Verfasst: 22.10.2003 12:54
von Pinky
wenn du vor ablauf der 12monate anrufst kannst du um 6monate verlängern...
12monate nach ablauf der abmeldung ist eine vollabnhame nötig - ich denke du musst zum baurat :?

Verfasst: 22.10.2003 13:02
von jensel
Und jetzt bist du immer noch so schlau wie vorher.
So ein Forum hilft bei so Fragen nie. Wirklich nie.

Das einzige was hilft: auf´m Amt anrufen. Am Besten zwei Mal. Weil sich auch da viele nicht auskennen. Und wenn Du dort zwei unterschiedliche Antworten bekommst, noch ein drittes Mal. Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die zweimal erhaltene Auskunft stimmt :)

Verfasst: 22.10.2003 14:22
von Fighterbaby
also ich hab im juli meine olle kawa oma verkauft, die seit februar letzten jahres stillgelegt in der gerage stand....

tüv wäre im august fällig gewesen....

keine vollabnahme notwendig, da er vor ablauf der 18 monate zugelassen und neu getüvt hat......

also ich denke du hast gute karten....erst tüv, dann zulassung! viel glück....das war übrigens hier in PF!

Verfasst: 22.10.2003 14:33
von abbutze3002
Ich war erst auf der Zulassung, hab dort nen Wisch bekommen, mit dem ich ohne Nummernschild zum TÜV fahren durfte, dort haben sie ne Hauptuntersuchung gemacht, wieder zurück zur Zulassung und fäddisch.
Das Teil war 15 monate abgemeldet, zurück datiert wurde da nichts. Allerdings ist die ganze Aktion auch schon 3 Jahre her. :roll:

vollabnahme

Verfasst: 22.10.2003 14:40
von eagle
Es ist genau so wie fighterbaby beschrieben hat, und zwar nicht nur in PF.

Die Geschichte mit den 12 Monaten und der Verlängerung um weitere 6 Monate ist seit diesem Jahr passé. Man kann ein Fahrzeug 18 Monate stilllegen, danach wird es von Amts wegen abgemeldet, und es ist bei Wiederinbetriebnahme eine Neuausstellung eines Fahrzeugbriefes inkl. Vollabnahme beim Techniker fällig. Und man muss zuerst zum TÜV, wenn während der 18 Monate die HU abgelaufen ist. Kostet halt alles wieder Geld.

Ist nämlich bei Pkw nicht anders, da kommt noch AU dazu.

Grüße,
armin

Verfasst: 22.10.2003 15:01
von IQ1000
@JustQt also wenn du ganz sicher gehen möchtetst dann ruf doch einfach bei der zuständigen KFZ Zulassungstelle an und dann weißt du ganz genau bescheid :wink:

...

Verfasst: 22.10.2003 16:56
von JustQt
Hi Leude,

ok, erstmal vielen Dank für die Tips.
Ich werde wohl morgen mal bei der Zulassungsstelle anrufen und Euch das Ergebinis mitteilen. Aber bevor ich die Kleine tüven kann, muß ich sie eh erstmal wieder zusammen schrauben... Aber das wird schon...

ciao,
Jennifer

Re: ...

Verfasst: 22.10.2003 17:06
von Philipp
JustQt hat geschrieben:Aber bevor ich die Kleine tüven kann, muß ich sie eh erstmal wieder zusammen schrauben...
Da hst du ja jetzt noch rund sechs Monate Zeit zu ;-)

Gruß, Philipp

Verfasst: 22.10.2003 17:25
von Lorbas
ich bin damals sogar mit dem wagen ohne tüv und kennzeichen hingefahren. wenn der nich länger als 18 monate abgemeldet ist sollte das so klappen. beim tüv anrufen da nachfragen und dann bei der zulassungsstelle.