Kurze Frage - Kurze Antwort
- Nippon-Krad
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Hast doch noch lange Garantie, also Händler besuchen
Gruß
Dieter
Gruß
Dieter
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Klemmende Beläge bei 5500 km auf der Uhr?
Was meinst du mit Bremsscheiben pudern?
Rein vom Gefühl her würde ich das Geräusch in den Bereich der Achse verorten, aber das ist wirklich nur Vermutung, ich habe noch nicht versucht das genau zu orten.
Dann werde ich mal zum Händler tingeln. Ich hoffe dass da mehr bei rumkommt als "nimm halt n troppen Öl!"
Was meinst du mit Bremsscheiben pudern?
Rein vom Gefühl her würde ich das Geräusch in den Bereich der Achse verorten, aber das ist wirklich nur Vermutung, ich habe noch nicht versucht das genau zu orten.
Dann werde ich mal zum Händler tingeln. Ich hoffe dass da mehr bei rumkommt als "nimm halt n troppen Öl!"
Ich habe das Recht mich zu beschweren,
ich kenn' alle Gesetzeszeilen.
Außer das Recht zu schweigen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Die Beläge liegen nicht press an der Scheibe an, wenn die Bremse offen ist.
Da sollte ein Luftspalt sein um ein Schleifen zu verhindern.
Manchmal liegt das an den Führungen der Bremsklötze im Sattel.
Aber das sollte bei Dir auf Grund der Laufleistung und Baujahr nicht sein.
Allerdings sollte auch kein Queitschgeräusch beim Schieben sein.
Wenn Du eh noch Gewährleistung hast, nerv den Freundlichen mit dem Problem.
Ist ja seine Baustelle.
Andernfalls, Moped vorn hoch, Klötze raus, bzw. Bremssättel abbauen und Rad drehen.
1.
Verschwindet das Geräusch?
Einen Sattel wieder dran, wieder drehen. Geräusch wieder da, Schuldigen untersuchen, wenn nicht.
Zweiten Sattel dran, drehen.
Geräusch bleibt weg, wundern.
Sonst zweiten Sattel untersuchen.
2.
Verschwindet das Geräusch nicht?
Radlager und Achse untersuchen.
Vorderrad raus, Sichtkontrolle der Achse und Beilagscheiben.
Radlager von Hand drehen,.
Ruckelt oder winselt da was?
Da sollte ein Luftspalt sein um ein Schleifen zu verhindern.
Manchmal liegt das an den Führungen der Bremsklötze im Sattel.
Aber das sollte bei Dir auf Grund der Laufleistung und Baujahr nicht sein.
Allerdings sollte auch kein Queitschgeräusch beim Schieben sein.
Wenn Du eh noch Gewährleistung hast, nerv den Freundlichen mit dem Problem.
Ist ja seine Baustelle.
Andernfalls, Moped vorn hoch, Klötze raus, bzw. Bremssättel abbauen und Rad drehen.
1.
Verschwindet das Geräusch?
Einen Sattel wieder dran, wieder drehen. Geräusch wieder da, Schuldigen untersuchen, wenn nicht.
Zweiten Sattel dran, drehen.
Geräusch bleibt weg, wundern.
Sonst zweiten Sattel untersuchen.
2.
Verschwindet das Geräusch nicht?
Radlager und Achse untersuchen.
Vorderrad raus, Sichtkontrolle der Achse und Beilagscheiben.
Radlager von Hand drehen,.
Ruckelt oder winselt da was?
Lack oben, Gummi unten.
- Black Jack
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Ich hatte mal nach einem Reifenwechsel ein Quietschen an der Achse.
Der Grund waren trockene Dichtringe. Seitdem bekommen die Dichtringe bei jeder Montage reichlich Vaseline.
Der Grund waren trockene Dichtringe. Seitdem bekommen die Dichtringe bei jeder Montage reichlich Vaseline.
Gruß Jürgen
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Mal noch was anderes: kann man "den Freundlichen" einfach wechseln? Meine Freundin und ich sind innerhalb Berlins umgezogen und unsere beiden Händler (sie Honda, ich Suzuki) sind nun recht weit entfernt (nicht Streckenmäßig, aber Zeitmäßig, "mal schnell zum Händler fahren" kann man fast als Tagestour planen.)
Ich würde mir dann einfach einen Suzuki- (bzw. Honda-)Partner in der Nähe suchen, geht das, oder gibt es da Probleme wenn die Maschine ursprünglich woanders gekauft/finanziert wurde?
Ich würde mir dann einfach einen Suzuki- (bzw. Honda-)Partner in der Nähe suchen, geht das, oder gibt es da Probleme wenn die Maschine ursprünglich woanders gekauft/finanziert wurde?
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- Echte_Liebe
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
@LifadxD:
Nee -null Probleme, sofern du wegen eventuell möglicher Kulanz- oder Garantieanträge einen Suzuki bzw. Hondahändler aufsuchst.
Wegen möglicher Gewährleistungsansprüchen reicht auch ein sonstiger Meisterbetrieb.
Nee -null Probleme, sofern du wegen eventuell möglicher Kulanz- oder Garantieanträge einen Suzuki bzw. Hondahändler aufsuchst.
Wegen möglicher Gewährleistungsansprüchen reicht auch ein sonstiger Meisterbetrieb.
Zuletzt geändert von Echte_Liebe am 03.11.2020 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß vom Niederrhein
Matthias
Wenn du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam - (Mario Andretti)
Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!
Matthias
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Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Echte_Liebe hat geschrieben: ↑03.11.2020 23:23Wegen der Garantie reicht auch ein sonstiger Meisterbetrieb.
Äh, nö.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, schreiben nahezu alle Hersteller vor daß es die nur in Vertragswerkstätten gibt.
- Echte_Liebe
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Oh, sorry - ich hatte mich tatsächlich "vertippert" - Gewährleistung meinte ich auch - Garantieansprüche tatsächlich bei den meisten, wie du schon erwähntest, nur in Vertragswerkstätten. Habe es oben geändert.
Gruß vom Niederrhein
Matthias
Wenn du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam - (Mario Andretti)
Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!
Matthias
Wenn du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam - (Mario Andretti)
Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Das ist, theoretisch, richtig.
Nur mit Kulanzleistungen seitens des Herstellers solltest du danach natürlich nicht mehr rechnen.
Ich würde die 1.000 KM Inspektion aber immer beim Vertragshändler machen lassen.
Und danach dann gucken. Wenns Mopped die ersten paar tausend KM keine Mucken macht, macht es die innerhalb der Garantiezeit meist auch nicht mehr.
Sprich, dann kann man ruhig selber Hand anlegen.
Beim Auto hab ichs auch so gemacht.
Hab den Suzuki in Bremerhaven gekauft, die erste Inspektion aber beim nächstgelegenen Suzuki Händler machen lassen.
Einmal gabs neue Bremsbeläge auf Garantie.
Und seit dem sieht der Swift die Werkstatt nur zur den Kimaanlagenservice.
Nur mit Kulanzleistungen seitens des Herstellers solltest du danach natürlich nicht mehr rechnen.
Ich würde die 1.000 KM Inspektion aber immer beim Vertragshändler machen lassen.
Und danach dann gucken. Wenns Mopped die ersten paar tausend KM keine Mucken macht, macht es die innerhalb der Garantiezeit meist auch nicht mehr.
Sprich, dann kann man ruhig selber Hand anlegen.
Beim Auto hab ichs auch so gemacht.
Hab den Suzuki in Bremerhaven gekauft, die erste Inspektion aber beim nächstgelegenen Suzuki Händler machen lassen.
Einmal gabs neue Bremsbeläge auf Garantie.
Und seit dem sieht der Swift die Werkstatt nur zur den Kimaanlagenservice.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Mit geht es auch um einen offiziellen Suzuki Händler. Zumindest die ersten zwei Jahre, wo noch die Garantie läuft, würde ich alles bei dem machen lassen. Ich will halt nur von dem Händler wo ich gekauft habe zu einem anderen Vertragshändler in meiner neuen Nähe wechseln.
Demnächst steht auch die 6000er Inspektion an, die lass ich dann auch gleich in meiner Nähe machen.
Ich wollte nur wissen ob es irgendwelche Probleme geben kann, wenn ich die Maschine ursprünglich bei einem anderen Händler gekauft habe, aber euren Aussagen nach sollte das ja alles glatt gehen.
Demnächst steht auch die 6000er Inspektion an, die lass ich dann auch gleich in meiner Nähe machen.
Ich wollte nur wissen ob es irgendwelche Probleme geben kann, wenn ich die Maschine ursprünglich bei einem anderen Händler gekauft habe, aber euren Aussagen nach sollte das ja alles glatt gehen.
Ich habe das Recht mich zu beschweren,
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Ratsam aber nicht vorgeschrieben.Keiler hat geschrieben: ↑03.11.2020 23:33Echte_Liebe hat geschrieben: ↑03.11.2020 23:23Wegen der Garantie reicht auch ein sonstiger Meisterbetrieb.
Äh, nö.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, schreiben nahezu alle Hersteller vor daß es die nur in Vertragswerkstätten gibt.
Manchmal besteht eben das Problem das Elektronik wirklich nur in einer Vertragswerkstatt repariert werden kann, wegen der speziellen Werkzeuge und Diagnosegeräte, die sich eben freie Werkstätten nicht beschaffen wollen.
Ansonsten habe ich so gut wie alle Wartungen und Reparaturen vom ersten Tag an immer in freien Werkstätten durchführen lassen.
das findet Google:
"Der ADAC gibt Entwarnung: Der Hersteller darf nicht vorschreiben, dass Wartungen nur in den Vertragswerkstätten gemacht werden müssen. Um aber Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie nicht zu gefährden, sollten Neuwagenkäufer die Wartungen nach Herstellervorgaben durchführen lassen, rät der Autoclub. Das könne auch in einer freien Werkstatt erfolgen, solange diese die Herstellervorgaben einhält.
Führen Autohersteller Rückrufe durch, müssen Autobesitzer dafür in die Vertragswerkstatt, um die Arbeiten durchführen zu lassen. Auch beim Leasing kann eine Vertragswerkstatt Pflicht sein. Das Auto gehört dem sogenannten Leasinggeber. Und der darf auch vertraglich festlegen, dass Kunden das Auto ausschließlich in die Vertragswerkstatt bringen dürfen."
Tritt bei einem Neuwagen ein Mangel auf, können Käufer laut den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) sich entweder an den verkaufenden Händler oder einen anderen Vertragshändler respektive eine andere Vertragswerkstatt wenden, erläutert der ADAC. Wenn aber Kunden diese Reparatur selbst in einer freien Werkstatt veranlassen, muss der Verkäufer nicht bezahlen. Ausnahme: Der Verkäufer hat die Nachbesserung verweigert oder diese ist gescheitert.
Der ADAC gibt bei der Werkstattwahl zu bedenken, dass viele Hersteller auch nach Ablauf der eigentlichen Ansprüche eine gewisse Zeit lang auf Kulanzbasis die Reparatur von Mängeln teilweise oder sogar ganz übernehmen. Der Haken: Bedingung ist oft ein lückenlos bei der Vertragswerkstatt geführtes Serviceheft. Das dürften Hersteller in der Neuwagengarantie zwar nicht vorschreiben. „Kulanzleistungen darf er aber genau mit der Begründung ablehnen, dass nicht sämtliche Arbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden“, erläutert der Autoclub."
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt ... 876af.html
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona werde ich sicherlich auch überleben
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona werde ich sicherlich auch überleben
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Für die Garantie darf der Hersteller das sehr wohl vorschreiben.
Denn die ist, wie bereit geschrieben, eine freiwillige Leistung seinerseits.
Deswegen muss man strickt zwischen Garantie und Gewährleistung trennen.
Denn die ist, wie bereit geschrieben, eine freiwillige Leistung seinerseits.
Deswegen muss man strickt zwischen Garantie und Gewährleistung trennen.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir schon bewusst!
Die Werkstattwahl bleibt auch hier frei
Die Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu ist klar und eindeutig: Der Kunde bezahlt schließlich für die Garantie, deshalb kann dieser auch entscheiden, in welche Werkstatt er geht.
Auch anderslautende Formulierungen im Kleingedruckten der Garantie können daran nichts ändern, denn: Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit zusätzlich erworbener Garantie kann die Werkstatt trotz anderslautender Angaben in den Garantiebedingungen frei wählen.
Damit entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (schon 2013), das Klauseln, die Garantieansprüche an Vertragswerkstätten des Herstellers binden, den Käufer benachteiligen und unwirksam sind (BGH - Urteil Az: VIII ZR 206/12).
nicht von Händlern oder Herstellern einschüchtern lassen.
hier nachzulesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
mir hat das Urteil schon einmal geholfen!
Auch nach der EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dies sollte selbstverständlich sein. Der Hersteller darf somit Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Ich möchte aber ausdrücklich betonen!: Es geht nicht darum ob das sinnvoll ist, sondern nur darum, dass es eben von Herstellern nicht VORGESCHRIEBEN werden darf!
Ich werd `nen Teufel tun und zu teuren Fachwerkstätten gehen, wenn die kleine freie um die Ecke die Arbeiten auch erledigen kann und das für ein Drittel des Preises. Auf Kulanz im Anschluß an Gewährleistung und Garantie habe ich noch nie gehofft. Kulanz wird mit Sicherheit abgelehnt, aber dafür habe ich vorher bei Inspektionen und Reparaturen gespart. Und wie oft bittet man um Kulanz? Ist wie eine Hochwasserversicherung in der Sahara abzuschließen. naja, nicht ganz. Entweder sind die Fahrzeuge in den ersten 2 Jahren mangelbehaftet oder halten dann wirklich ewig.
Bei Leasingfahrzeugen ist das natürlich anders! Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber der KFZ-Eigentümer. Er darf deshalb vorschreiben, wo das Auto zur Wartung oder Reparatur hin muss.
Nein!
Die Werkstattwahl bleibt auch hier frei
Die Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu ist klar und eindeutig: Der Kunde bezahlt schließlich für die Garantie, deshalb kann dieser auch entscheiden, in welche Werkstatt er geht.
Auch anderslautende Formulierungen im Kleingedruckten der Garantie können daran nichts ändern, denn: Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit zusätzlich erworbener Garantie kann die Werkstatt trotz anderslautender Angaben in den Garantiebedingungen frei wählen.
Damit entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (schon 2013), das Klauseln, die Garantieansprüche an Vertragswerkstätten des Herstellers binden, den Käufer benachteiligen und unwirksam sind (BGH - Urteil Az: VIII ZR 206/12).
nicht von Händlern oder Herstellern einschüchtern lassen.
hier nachzulesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
mir hat das Urteil schon einmal geholfen!
Auch nach der EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dies sollte selbstverständlich sein. Der Hersteller darf somit Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Ich möchte aber ausdrücklich betonen!: Es geht nicht darum ob das sinnvoll ist, sondern nur darum, dass es eben von Herstellern nicht VORGESCHRIEBEN werden darf!
Ich werd `nen Teufel tun und zu teuren Fachwerkstätten gehen, wenn die kleine freie um die Ecke die Arbeiten auch erledigen kann und das für ein Drittel des Preises. Auf Kulanz im Anschluß an Gewährleistung und Garantie habe ich noch nie gehofft. Kulanz wird mit Sicherheit abgelehnt, aber dafür habe ich vorher bei Inspektionen und Reparaturen gespart. Und wie oft bittet man um Kulanz? Ist wie eine Hochwasserversicherung in der Sahara abzuschließen. naja, nicht ganz. Entweder sind die Fahrzeuge in den ersten 2 Jahren mangelbehaftet oder halten dann wirklich ewig.
Bei Leasingfahrzeugen ist das natürlich anders! Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber der KFZ-Eigentümer. Er darf deshalb vorschreiben, wo das Auto zur Wartung oder Reparatur hin muss.
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona werde ich sicherlich auch überleben
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona werde ich sicherlich auch überleben
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Passen die "Tank-Dreiecke" der 650er an die Kilo ? Und sind die an der Kilo zwischen den Baujahren ebefalls unterschiedlich ? Soweit ich weiss, sind bei der 650er die K3 Dreicecke anders als bei den K4-K6 (welche identisch sind)
Konkret geht es darum, dass jemand die Teile der Unfall-K3 für seine Kilo K5 angefragt hat.... Ich meine, die passen nicht - richtig ?
Konkret geht es darum, dass jemand die Teile der Unfall-K3 für seine Kilo K5 angefragt hat.... Ich meine, die passen nicht - richtig ?
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Richtig.
Edit: außer es sind beides "N" Modelle
Edit: außer es sind beides "N" Modelle
Zuletzt geändert von IMSword am 30.11.2020 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's