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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 12:31
von LifadxD
Ist jemand von euch fit in Führerscheinrecht? Ich habe eine aus Italien stammende Kommilitonin, die ihren Führerschein der Klasse B dort erworben hat. Der ist vom Format her ja wie unserer, sie hat aber nur beim Auto ein Datum drin. Trotzdem können die dort ja mit B auch ein 125 ccm Moped fahren wie bei uns die Klasse AM, nur dass der deutsche Führerschein extra einen Vermerk dafür hat.
Frage ist jetzt: kann sie hier in Deutschland ein 125er Moped fahren oder ist das fahren ohne Fahrerlaubnis?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 13:43
von superhelmut
LifadxD hat geschrieben:Ist jemand von euch fit in Führerscheinrecht? Ich habe eine aus Italien stammende Kommilitonin, die ihren Führerschein der Klasse B dort erworben hat. Der ist vom Format her ja wie unserer, sie hat aber nur beim Auto ein Datum drin. Trotzdem können die dort ja mit B auch ein 125 ccm Moped fahren wie bei uns die Klasse AM, nur dass der deutsche Führerschein extra einen Vermerk dafür hat.
Frage ist jetzt: kann sie hier in Deutschland ein 125er Moped fahren oder ist das fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich frage einen Kollegen, der ist Fahrlehrer.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 14:06
von Marc
Die mit Datum gekennzeichnete Klasse erklärt sich ja von alleine.
Meines Wissens müssten die im gleichen Zug miterworbenen Fahrerlaubnisklassen dann nur noch mit *) gekennzeichnet sein.
Nicht vorhandene, sollten durchgestrichen sein.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 14:37
von LifadxD
Ich habe nochmal nach einem Foto der Rückseite gefragt, es fehlt halt AM/A1 völlig. Ihrerseits hieß es aber, dass man ihr gesagt habe mit Klasse B im Schein passt das schon. (Mich hat nur mit Klasse B/AM im Schein in Italienurlaub ja auch niemand gefragt, als ich einen 125er Roller ausgeliehen habe).

Vielleicht kann ja jemand helfen, falls nicht auch nicht so schlimm.
Marc hat geschrieben:
06.05.2021 14:06

Meines Wissens müssten die im gleichen Zug miterworbenen Fahrerlaubnisklassen dann nur noch mit *) gekennzeichnet sein.
Das dachte ich auch. Oder mit dem Datum des Erwerbs der entsprechenden höheren Fahrerlaubnisklasse.
Ist bei ihr aber nicht der Fall.
20210506_143434.jpg

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 14:48
von SnakeZz
Mit AM darf man aber auch nur 50ccm und 45km/h fahren. Du bist da also quasi schwarz gefahren.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 16:12
von superhelmut
Hi, die Antwort vom Fahrlehrer ist eine 6 minütige Audioantwort.

Es ist komplizierter als gedacht.
Die Fphrerscheinrückseite habe ich weitergeleitet.

Sende mit deine Handynummer, dann sende ich dir die Nachricht.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 06.05.2021 16:28
von superhelmut
LifadxD hat geschrieben:Ich habe nochmal nach einem Foto der Rückseite gefragt, es fehlt halt AM/A1 völlig. Ihrerseits hieß es aber, dass man ihr gesagt habe mit Klasse B im Schein passt das schon. (Mich hat nur mit Klasse B/AM im Schein in Italienurlaub ja auch niemand gefragt, als ich einen 125er Roller ausgeliehen habe).

Vielleicht kann ja jemand helfen, falls nicht auch nicht so schlimm.
Marc hat geschrieben:
06.05.2021 14:06

Meines Wissens müssten die im gleichen Zug miterworbenen Fahrerlaubnisklassen dann nur noch mit *) gekennzeichnet sein.
Das dachte ich auch. Oder mit dem Datum des Erwerbs der entsprechenden höheren Fahrerlaubnisklasse.
Ist bei ihr aber nicht der Fall.
20210506_143434.jpg
Antwort vom Fahrlehrer:
Kein Eintrag bei A1 = keine Fahrerlaubniss. Werder national, noch international.

Nationale Einträge 3 Ziffern, intern. 2 Ziffern.

Keine Ziffer, keine Fahrerlaubniss.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 07.05.2021 19:02
von LifadxD
superhelmut hat geschrieben:
06.05.2021 16:28


Keine Ziffer, keine Fahrerlaubniss.
Danke für deine Auskunft!
Nochmal für mich zum Verständnis, heißt das im Umkehrschluss, dass sie mit dem Schein außer Auto gar nix fahren darf? Bei AM steht ja auch nix drin.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 6:56
von superhelmut
Kein Eintrag, keine Fahrerlaubniss!!!

Das ist amtlich.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 14:58
von Trobiker64
LifadxD hat geschrieben:
07.05.2021 19:02
Nochmal für mich zum Verständnis, heißt das im Umkehrschluss, dass sie mit dem Schein außer Auto gar nix fahren darf? Bei AM steht ja auch nix drin.
Die Klasse B beinhaltet nicht AM und schon gar nicht A1. Bei den älteren Führerscheinen war das anders und mit einem Führerscheinerwerb vor 04/1980 ist sogar A1 mit drin. :wink:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 15:51
von tesechs
Dazu auch noch mal von mir:
seit wann ist denn der AM nicht mehr in B enthalten?

Ich habe das garnicht mitbekommen, laut BMVI ist die Sache klar, andere Quellen behaupten weiterhin, dass AM und L mit drin sind.
Das wäre schon irgendwie ne merkwürdige Regelung.
125er darf man nach oberflächlicher Prüfung mit dem B196 fahren, so einen kleine 45 kmh Roller aber nicht?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 17:24
von motus
Soweit ich das verstanden habe, ist es so, dass die einzelnen Klassen immer für sich gelten und nie einander beinhalten. Aber je nach Land in dem man den Führerschein macht, erwirbt man mit bestimmten
Klassen andere Klassen mit. Die werden dann mit eingetragen. Aber was nicht eintragen ist, hat man auch nicht.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 19:49
von superhelmut
tesechs hat geschrieben:Dazu auch noch mal von mir:
seit wann ist denn der AM nicht mehr in B enthalten?

Ich habe das garnicht mitbekommen, laut BMVI ist die Sache klar, andere Quellen behaupten weiterhin, dass AM und L mit drin sind.
Das wäre schon irgendwie ne merkwürdige Regelung.
125er darf man nach oberflächlicher Prüfung mit dem B196 fahren, so einen kleine 45 kmh Roller aber nicht?
In Italien wird das wohl anders gehandhabt.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 08.05.2021 20:37
von LifadxD
Nicht an meiner Formulierung aufhängen bitte. Ich hab mich ungenau ausgerdrückt. Ich hab zum Erwerb der Klasse B 2015 noch den AM und L als Gratisgeschenk oben drauf bekommen.

Darum sollte es aber eingangs gar nicht gehen. Es war halt die Frage, ob sie, wie in Italien, legal nen 125er Roller fahren darf. Offensichtlich aber nicht. Und ebenfalls keinen 50er Roller, da beides keinen Eintrag in ihrem Schein hat. Das werde ich dann so mitteilen und gut is dat. :D

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Verfasst: 09.05.2021 6:52
von superhelmut
LifadxD hat geschrieben:Nicht an meiner Formulierung aufhängen bitte. Ich hab mich ungenau ausgerdrückt. Ich hab zum Erwerb der Klasse B 2015 noch den AM und L als Gratisgeschenk oben drauf bekommen.

Darum sollte es aber eingangs gar nicht gehen. Es war halt die Frage, ob sie, wie in Italien, legal nen 125er Roller fahren darf. Offensichtlich aber nicht. Und ebenfalls keinen 50er Roller, da beides keinen Eintrag in ihrem Schein hat. Das werde ich dann so mitteilen und gut is dat. :D
AM haben nach wie vor alle die B machen in DE eingetragen.

Aber mit ihrem Führerschein dürfte Sie in Italien auch keinen 50er, bzw. 125er fahren.