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WICHTIGE FRAGE

Verfasst: 15.11.2003 21:51
von KleinAlki
Moin ich bin neue hier und habe als erstes mal eine Frage!
Bei steht ne SV 650 S sie hat 17.000km gelaufen, Baujahr 01, hat nen Bugspoiler, sowie ne Soziabdeckung, ein modifiziertes Heck, verschleißteile neu! Kostenpunkt 3500€
Jetzt aber der Hacken sie hatten mal nen Unfall und die Gabel wurde gerichtet.
So und jetzt meine Frage dazu, ist das trotz der Gabel nen halbwegs gutes angebot oder nicht und in wie fern kann sich eine grichtete Gabel auf die Fahrphysik auswirken :?: :?: :?: :?:

KleinAlki

Verfasst: 15.11.2003 22:17
von Q996
Hei KleinAlki

Klingt nicht schlecht. Preise checkst Du am besten bei www.mobile.de
Seit die Geld dafür nehmen, sind die Preise recht realistisch...

Eine gerichtete Gabel ist kein Problem, wenn es fachmännisch gemacht wurde. Andernfalls ist sie ein potentieller Sturzfaktor. Wenn die SV vom Fachhändler ist brauchst Du Dir da aber wohl keine Sorgen machen. Wenn von privat, lass Dir die Quittungen von der Richtwerkstatt zeigen, evt. auch Gutachterberichte zu dem Unfall. Liegen keine Belege vor, würde ich bei privat die Finger davon lassen.
Nach dem ersten Vollgastest bist Du schlauer :D

Viele Grüße, Marcus

Verfasst: 15.11.2003 22:24
von KleinAlki
naja das mit dem Vollgas wird schwer da der Händler weit ab von jeder Autobahn ist und ich nur die 25kw version fahren darf!

Verfasst: 15.11.2003 22:48
von svbomber
KleinAlki hat geschrieben:naja das mit dem Vollgas wird schwer da der Händler weit ab von jeder Autobahn ist und ich nur die 25kw version fahren darf!
händler :arrow: garantie

ein seriöser händler wird dich nicht mit einer sturzgefährdeten maschine fahren lassen.

schau mal auf der svrider-karte nach einem techpro in deiner nähe :idea:
vielleicht unterstützen dich jemand vor ort.

Verfasst: 15.11.2003 23:04
von XZOOM
@ svbomber

Bei gebrauchten Motorrädern gibt es vom Händler nur eine Garantie wenn er Diese extra mit anbietet.

Ansonsten gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung - und das ist ein großer Unterschied !!

CIAO
XZOOM

Verfasst: 16.11.2003 10:37
von Q996
Korrekt. Hier noch mal eine Definition:

Garantie / Gewährleistung

Oft verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
Der Begriff “Garantie” steht nicht im BGB. Es ist jedoch erlaubt eine Garantie im Rahmen eines Vertrages (Kaufvertrag, Geschäftsbedingungen) zu gewähren.

Der Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht zu nehmen, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich eindeutig geregelt und ist keine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB).

Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung, Minderung, Rücktritt oder in manchen Fällen sogar den Schadensersatz.

Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.



Viele Grüße, Marcus

Verfasst: 16.11.2003 17:38
von Jojo1960
[quote="XZOOM]Bei gebrauchten Motorrädern gibt es vom Händler nur eine Garantie wenn er Diese extra mit anbietet.

Ansonsten gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung - und das ist ein großer Unterschied !!

CIAO
XZOOM[/quote]

Öhemm....

das ist teils richtig, teils falsch.... :D

Guck'su HIER! 8O

Das wird in der Praxis inzwischen fast vergleichbar zur Garantie eines Neufahrzeuges gehandhabt.

:wink: Jojo

Verfasst: 16.11.2003 17:58
von XZOOM
@ Jojo1960

Das Problem ist ein ganz anderes:

Jeder vermutet, dass alle Mängel bzw. Defekte die in der Zeit der Gewährleistung auftreten, auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden müssen !!

UND DAS IST FALSCH !!!!


In der Gewährleistung wird nur die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe garantiert !! Lediglich die Beweislast ist in den ersten 6 Monaten etwas Kundenfreundlicher geworden.

Verfasst: 17.11.2003 17:45
von Jan Zoellner
> Jetzt aber der Hacken

*Auf Zunge beiß* Nein, da sag ich jetzt nix zu.

> und die Gabel wurde gerichtet

Wie gehts dem Rahmen? Insgesamt ist das Angebot nicht *übertrieben* günstig.

Ciao
Jan
(Insider: Gut, daß die Funktion "wichtiger Beitrag" nicht mehr freigeschaltet ist...)

Verfasst: 17.11.2003 19:38
von Jojo1960
XZOOM hat geschrieben: Jeder vermutet, dass alle Mängel bzw. Defekte die in der Zeit der Gewährleistung auftreten, auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden müssen !!

UND DAS IST FALSCH !!!!
Hi XZoom,

nö, genau das ist richtig. :P

Hier mal der Text von dem obigen Link:
Die bei Verkäufern beliebte Freibrief-Klausel "Gekauft wie gesehen" greift nicht mehr unbeschränkt. Zumindest gewerbsmäßige Autohändler müssen seit dem 1. Januar 2002 eine Gewährleistungspflicht für ihre Wagen übernehmen.
Im Klartext: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens - aber auch beim Kauf anderer gebrauchter Gegenstände - von gewerbsmäßigen Händlern tritt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren - nach besonderer Vereinbarung auch nur von einem Jahr in Kraft. Bisher waren es nur sechs Monate gewesen. Die Europäische Union (EU) will mit dieser neuen Regelung das Kaufrecht in Europa vereinheitlichen und die Verbraucherrechte stärken.

Stichwort Gewährleistung
Die Gewährleistung stellt für den Käufer sicher, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Mängel aufweist. Werden innerhalb einer Frist von zwei Jahren doch noch Mängel entdeckt, muss der Händler die Kosten für deren Beseitigung übernehmen. Doch Vorsicht: Entschließt sich ein Interessent zum Kauf einer Gebrauchtware, obwohl ihm beim Kauf Mängel bekannt waren und auch vertraglich festgehalten wurden, so kann er natürlich nicht mehr nachträglich reklamieren. Die Gewährleistung darf übrigens nicht mit einer Garantie verwechselt werden, denn bei Verschleißfällen greift die Gewährleistung nicht.

Beweislast-Umkehr
Eine Änderung gab es auch im Bereich der Beweislast: Bisher musste der Verbraucher dem Händler nachweisen, dass das Auto den Schaden beim Kauf bereits hatte. Gemäß der neuen Regelung steht nun aber der Händler in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf in der Beweispflicht.

Regeln greifen nicht für "privat an privat"
Die erweitereten Gewährleistungspflichten des Händlers und die Beweisumkehr gelten auch nicht beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat an Privat. Hier gilt immer noch: "Gekauft wie gesehen." Ein kleiner Tipp: Es ist in jedem Fall für beide Parteien hilfreich, wenn der Zustand des Autos bzw. der gebrauchten Ware zum Zeitpunkt des Kaufes per Gutachten festgelegt wird. Das kostet zwar leicht 100 EUR und mehr, aber bei einem Autokauf lohnt sich diese Investition fast immer.

Quelle: www.sr-online.de


Was sagt die Praxis?

Früher:
Früher hat der Verkäufer "Gekauft wie besehen" oder "...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" in den Kaufvertrag gepinnt und er war fein raus.
Reklamiert werden konnte quasi nur bei arglistiger Täuschung, oder erheblichen Mängeln die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müßten.
Der Verkäufer garantierte keineswegs für die Übergabe einer mangelfreien Ware!
Und vor allem, die Beweislast lag beim Käufer!!

Heute:
Ist jegliche Ausschlußklausel im Kaufvertrag unzulässig, bzw. ungültig.
Der professionelle Kfz-Verkäufer ist min. 1 Jahr in der Gewährleistung, denn er garantiert für die Übergabe einer mangelfreien Ware.
Geht jetzt was kaputt, dann reklamiert Kunde und der Händler ist in der Beweispflicht nachzuweisen das der Mangel am Tag der Übergabe nicht vorlag.

Letzteres ist einem Händler heutzutage genau so kaum möglich, wie es vorher der Kunde kaum beweisen konnte. :lol:

Beispiel:
Der Kupplungskorb an Deiner SV fliegt auseinander.
Wie sollte der Händler beweisen, daß der vor 3.000 Kilometer fehlerfrei gewesen ist? :D
Er hätte die Karre da schon grad mit nem nagelneuen ausgeliefert haben müssen, aber da würde dann ja auch die Teilegarantie greifen....

Frag mal bei den umliegenden Händlern nach und frag sie auch, warum die Gebrauchten im Showroom max. 4 Jahre alt sind. :)
Bei der Gelegenheit frag auch gleich, was er mit den älteren Ankäufen macht?
Ich sag's Dir. :twisted:
Die werden von nem fliegenden Händler aufgekauft, der die ollen Moppeds nach Kasachstan, oder Warschau verschiebt. 8)

Genau diese Auskunft hab ich nämlich von meinem Suzi-Händler bekommen, als er meine 5 Jahre alte Zephyr im Ankauf bekam. :lol:

:wink: Jojo

Verfasst: 17.11.2003 21:20
von XZOOM
@ Jojo 1960

Nein, leider ist das nicht korrekt. 8)

Es wird die Mangelfreiheit beim Tag der Übergabe gewährleistet - nicht mehr und nicht weniger !!

Wenn plötzlich 4 Monate nach dem Kauf Deine Gabelsimmeringe undicht werden ist das definitv kein Gewährleistungsfall weil zum Zeitpunkt der Übergabe dieser Mangel nicht vorhanden war.


Das Aufgrund der aktuellen Beweispflicht der Kunde einen Vorteil gegenüber der "alten Regelung" hat, will ich garnicht abstreiten. :)

Somit sind wir beiden ja fast einer Meinung - ein Freibrief ist die Händlergewährleistung aber ganz bestimmt nicht.

CIAO
XZOOM

Verfasst: 18.11.2003 0:08
von KleinAlki
Das problem an der gewährleistung ist aber erstmal einen Beweis bringen, dass der Mängel schon beim kauf war! D.h. das du ja beweisen muss das es nicht dein verschulden ist bzw. war und das könnte teilweise nicht ganz einfach werden, wenn der Händler nicht kooperativ ist.

KleinAlki

@Jan Zoellner: Der Rahmen ist in Ordnung nur die Gabelstört mich!

Verfasst: 18.11.2003 11:00
von Jojo1960
KleinAlki hat geschrieben:Das problem an der gewährleistung ist aber erstmal einen Beweis bringen, dass der Mängel schon beim kauf war! D.h. das du ja beweisen muss das es nicht dein verschulden ist bzw. war
Hi,

es ist genau umgekehrt. Dem Händler obliegt jetzt die Beweispflicht!

:wink: Jojo

Verfasst: 18.11.2003 11:08
von Jojo1960
XZOOME hat geschrieben: Wenn plötzlich 4 Monate nach dem Kauf Deine Gabelsimmeringe undicht werden ist das definitv kein Gewährleistungsfall weil zum Zeitpunkt der Übergabe dieser Mangel nicht vorhanden war.
Mit den Gabelsimmerringen hast Du sicherlich einen Grenzfall erwischt, zumal die unter Umständen auch als Verschleißteile betrachtet werden und darauf gibt es eh keinerlei Garantie. :)

Anders sieht es aus, wenn Dir ein anderer Händler z.B. einen Kostenvoranschlag unterbreitet in dem steht, daß die Standrohre poliert werden müssen und deren Rauigkeit zur Undichtigkeit geführt hat.
In dem Fall darfst Du darauf vertrauen eine Klage zu gewinnen, denn da wird's für den Händler ganz schön eng. :twisted:

:wink: Jojo

Verfasst: 18.11.2003 15:47
von Jan Zoellner
> Der Rahmen ist in Ordnung nur die Gabelstört mich!

Wird Dir das schriftlich zugesichert, am Besten noch mit Meßprotokoll?

Ciao
Jan