A beschränkt auf unbeschränkt


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x-stars
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Re: A beschränkt auf unbeschränkt

#16

Beitrag von x-stars » 30.01.2014 20:37

Kolbenrückholfeder hat geschrieben:Wenn da nix eingetragen ist, dann brauchst du auch nicht zum Tüv. Nach deinem Schein zu urteilen fährst du mit der offenen Version rum. Ausbauen und freuen.
Schau mal sicherheitshalber im Schein nach, was bei Leistung und Drehzahl steht.
Der Vorbesitzer wird vergessen haben das Ding in den Schein eintragen zu lassen......
Vorbesitzer? Das Vorlegen des Tüv-Berichts hat Grullo versäumt, in dem Moment wo er die Karre auf sich umgemeldet lassen hat. Das Straßenverkehrsamt macht nur das, was man ihm sagt: Zur Anmeldung eines gedrosselten Motorrads hätte bie der Anmeldung der Tüv-Wisch mit vorglegt werden müssen.

Der Wald- und Wiesenbulle richtet sich übrigens auch nur nach dem, was im Schein steht: Wenn du mit einer dem Schein nach offenen Maschine rumfährst, du aber nur den A/b hast, dann wird der erstmal eine "Fahren ohne Fahrerlaubnis"-Anzeige erstellen. Du hast in dem Moment den vollen Ärger an der Backe, zumindest bis ein Gutachter festgestellt hat, ob die Maschine wirklich gedrosselt war und es eben "nur" versäumt wurde die Papiere zu berichtigen. Aber bis dahin kanns sehr unangenehm werden...

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Grullo
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Re: A beschränkt auf unbeschränkt

#17

Beitrag von Grullo » 30.01.2014 21:05

Jo schon klar das ich das hätte machen müssen... habe ich damals aber nicht dran gedacht bzw gewusst. Und da ihn nun sobald die Saison los geht offen fahren darf ist es auch wumpe. Da ich nie angehalten wurde gab es auch keine Probleme :D

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