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A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 9:20
von Grullo
Moin Leute,
ich hab es endlich geschafft
Ab anfang der Saison darf ich offen fahren!

Nun wollte ich mal fragen, wie man das mit dem Führerschein macht, denn hinten ist ja noch beschränkt drauf.
Muss ich damit einfach zum Amt oder vorher bescheid sagen oder wie läuft das ab, dass ich dann unbeschränkt drauf stehen habe
Außerdem wollte ich mal hören wie das mit der Drossel abläuft.
Hab ne K4, die über Gasanschlag gedrosselt ist. Nehme ich die Drossel raus und fahr damit dann zum TÜV und zeig die Maschine einfach vor?
Wäre super wenn mir jemand mal helfen könnte, der das schon durch hat bzw. einen Plan davon hat.
Gruß Thorge

Re: AW: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 9:38
von Schafmuhkuh
Gute Frage das mit dem Führerschein. Ich hab mal auf meinen geschaut......da steht auch nur beschränkt.....und das seit nun fast 12 Jahren

Hat sich noch nie einer dran gestoßen. Man kann ja durch das Austellungsdatum sehen was Sache ist.
Was das Drossel austragen angeht kommt es auf den TÜV an. Der eine trägt es dir ohne Ausbaubestätigung ein, ein anderer besteht drauf.
Ruf die Blaukittel einfach mal an dann hast du Gewissheit.
Gruß Schaf
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 9:39
von Harry
Moin,
erstma glückwunsch!
Prinzipiell musst du garnix machen... Datum wann du den FS gemacht hast ist eingedruckt - demnach 2 Jahre danach offen.
Ich habe mir ne Bescheinigung von der Zulassungsstelle ausstellen lassen das ich unbeschränkt fahren darf, da ich ma an ein paar völlig ahnunglose Polizisten gekommen bin und ich stundenlang mit denen zugebracht habe das zu klären.
Wenn der FS abläuft einfach beim nächsten mal mit eintragen lassen - bzw. das wird sowieso gemacht.
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 9:59
von frankenbub883
In DE hast du damit keine Probleme. Da die Jungs in grün wie schon erwähnt auf das Ausstellungsdatum schauen. 2 Jahre dazu = darf offen fahren.
Im Ausland sieht das anders aus. Jungs da schauen nur was eingetragen ist. und wenn da beschränkt steht und dein Hobel mehr als 34/48PS hat... heisst das fahren ohne Führerschein. Was je nach Land auch mal teuer werden kann oder sogar mit Gefängnis bestraft wird.
Entweder wie Harry ne Bescheinigung ausstellen lassen oder (so habs ich gemacht) zur Führerscheinstelle gehen und nen neuen beantragen in dem dann die großen Moppes stehen. FERTIG!
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 10:15
von seppelche
also mit dem Führerschein hab ich garnix gemacht da stad schon drauf ( A mit Datum) wann ich "offen" fahren darf. Hab den neuen neuen (also ganz neuen Führerschein)

.
Wegen Drossel
Grullo hat geschrieben: Nehme ich die Drossel raus und fahr damit dann zum TÜV und zeig die Maschine einfach vor?
genau so habs ich gemacht
Gruß
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 07.01.2014 10:42
von Grullo
Danke für die Antworten dann werd ich wohl mal beim TÜV anrufen
Und mit dem Führerschein werde ich wohl so verfahren wie Frankenbub, denn wenn ich mal nach DK fahre habe ich keine Lust auf Streß wegen so einem Kleinkram

Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 16.01.2014 9:24
von 5cyl_freak
frankenbub883 hat geschrieben:In DE hast du damit keine Probleme. Da die Jungs in grün wie schon erwähnt auf das Ausstellungsdatum schauen. 2 Jahre dazu = darf offen fahren.
Im Ausland sieht das anders aus. Jungs da schauen nur was eingetragen ist. und wenn da beschränkt steht und dein Hobel mehr als 34/48PS hat... heisst das fahren ohne Führerschein. Was je nach Land auch mal teuer werden kann oder sogar mit Gefängnis bestraft wird.
Entweder wie Harry ne Bescheinigung ausstellen lassen oder (so habs ich gemacht) zur Führerscheinstelle gehen und nen neuen beantragen in dem dann die großen Moppes stehen. FERTIG!
fahren ohne Führerschein kann es ja fast nicht sein, man ist ja berrechtigt das offene Fahrzeug zu fahren. Also kann es eigentlich maximal fahren ohne gültigen Führerschein oder sowas in der Art sein!
Aber ich fahre auch nur mit dem beschränkten....ich denke ja schließlich an die Umwelt....immer diese Plastikverschendung des Staates

aber hauptsache jedes Jahr neue Abgasvorschriften

Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 17.01.2014 8:48
von Gelöschter Benutzer 20055
Doch das ist dann eventuell (!) Fahren ohne Führerschein, also Fahren ohne Mitführen des gültigen Führerscheins. (Ordnungswidrigkeit -> 15€)
Es ist aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (StVo § 21).
Denke auch nicht, dass da jemand meckern wird. Falls es dich so belastet, einfach einen neuen Führerschein beantragen.
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 13:49
von Grullo
Mir ist grade aufgefallen das die Drossel garnicht im Fahrzeugschein eingetragen ist

Ist das normal

Ich habe ein Gutachten, dass sie eingebaut ist aber im Grunde kann ich sie doch einfach ausbauen oder warum muss ich dann noch zum TÜV und die Autragen?!
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 14:16
von Kolbenrückholfeder
Wenn da nix eingetragen ist, dann brauchst du auch nicht zum Tüv. Nach deinem Schein zu urteilen fährst du mit der offenen Version rum. Ausbauen und freuen.
Schau mal sicherheitshalber im Schein nach, was bei Leistung und Drehzahl steht.
Der Vorbesitzer wird vergessen haben das Ding in den Schein eintragen zu lassen......
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 14:21
von Grullo
PS/kW steht die offene Leistung drin... na das ist doch gut

Spare ich mir den tüv

Re: AW: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 14:21
von Schafmuhkuh
Quinity hat geschrieben:Doch das ist dann eventuell (!) Fahren ohne Führerschein, also Fahren ohne Mitführen des gültigen Führerscheins. (Ordnungswidrigkeit -> 15€)
Es ist aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (StVo § 21).
Denke auch nicht, dass da jemand meckern wird. Falls es dich so belastet, einfach einen neuen Führerschein beantragen.
Das mit der Ordnungswidrigkeit ist Blödsinn! Der Führerschein ist gültig.
Ich war heute, weil ich eh in der Nähe war, bei der Führerscheinstelle um mal zu fragen und meinen neuen zu beantragen. Im Deutschen Inland hast du ohne Umtragung null Komma nix zu befürchten.
Im Ausland hagelt es dafür aber auf jeden Fall.
Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 14:28
von Grullo
ok gut zu wissen

Re: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 17:31
von Rino
Im Deutschen Inland hast du ohne Umtragung null Komma nix zu befürchten.
Im Ausland hagelt es dafür aber auf jeden Fall.
Gilt das auch im umgekehrten Fall? Wenn ich also die Maschine gedrosselt und dafür auch eine TÜV oder Dekra Bescheinigung habe, es aber nicht im Fahrzeugschein steht? Dann könnte ich mir ja den erneuten Weg zur Zulassungsstelle sparen...
Re: AW: A beschränkt auf unbeschränkt
Verfasst: 30.01.2014 18:37
von Schafmuhkuh
Nein den weg kannst du dir nicht sparen. Auf dem Papier vom TÜV/DEKRA steht in etwa "die Fahrzeugpapiere sind umgehend zu berichtigen"
Wer das Geld zum Motorrad fahren hat dem können die paar Taler auch nicht weh tun. Außerdem ist man im Zweifelsfall rechtlich auf der sicheren Seite.