TÜV vergessen


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Schafmuhkuh
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Re: TÜV vergessen

#31

Beitrag von Schafmuhkuh » 10.02.2014 21:39

Quelle? Ich hab es damals vorläufig zugelassen um zum TÜV zu fahren.
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"

Mein Hobel --> http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?f=40&t=81302
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Re: TÜV vergessen

#32

Beitrag von Munky » 10.02.2014 21:43

quelle versicherung

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Schafmuhkuh
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Re: TÜV vergessen

#33

Beitrag von Schafmuhkuh » 10.02.2014 21:44

Ruf mal auf dem Amt/Zulassung an, die werden dir was anderes erzählen.
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"

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Re: TÜV vergessen

#34

Beitrag von CrashKid » 10.02.2014 21:54

tüv brauchste nicht um auf direktem weg zum tüv zu fahren.
zugelassen (egal ob regulär, kurzzeit, rote nummer) muß es jedoch sein. hast du ein saisonkennzeichen darfst du auch nur in der saison zum tüv fahren.

man, was für ein fred hier... :roll:
Ich bin heute so motiviert, ich könnte Bäume ansehen!


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Re: AW: TÜV vergessen

#35

Beitrag von Munky » 10.02.2014 22:22

Die waren heut nimmer erreichbar. Öffnungszeiten bis 14:30.....

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Re: TÜV vergessen

#36

Beitrag von PPP » 10.02.2014 23:14

Ich brauchte auch kurzzeitkennzeichen um TÜV zu machen um danach anzumelden!
Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen

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Re: AW: TÜV vergessen

#37

Beitrag von Munky » 10.02.2014 23:24

Ach so n dreck mit kurzzeitkennzeichen fang ich nicht an das kost doch n schweine geld da frag ich zur not lieber bei der werkstatt nach nem roten kz

Edit: heute die zulassungsstelle angerufen und die info bekommen dass ich mit evb nr und altem kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle fahren darf.
Und eben nochmal mit nem anderen tüv telefoniert. Da habe ich die auskunft bekommen, dass ich trotz 03-10 den tüv überzogen habe. Aufpreis von 20% lediglich auf die hu nicht die au. Was ok ist.

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Re: TÜV vergessen

#38

Beitrag von Munky » 11.02.2014 9:55

laut tüv seite kost hu und au dann in BW 40.20 + (8,04=20%) + 21,80 = 70,04 Eur
http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren

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Re: AW: TÜV vergessen

#39

Beitrag von Ghata » 11.02.2014 10:10

Affe, ich versteh den ganzen fred nicht
Fahr hin, mache TÜV und geh anmelden und gut ist. Bezahlen mußt eh den ganzen Krempel
LIEBER NE GESUNDE VERDORBENHEIT ALS NE VERDORBENE GESUNDHEIT

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Re: TÜV vergessen

#40

Beitrag von Munky » 11.02.2014 10:15

uhrsprünglich ging es darum ob ich ohne versicherung und außerhalb des saisonzeitraums zum tüv fahren darf. und überall bekam ich unterschiedliche aussagen^^
das is ja jetzt geklärt

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Re: TÜV vergessen

#41

Beitrag von x-stars » 13.02.2014 7:22

Munky hat geschrieben:uhrsprünglich ging es darum ob ich ohne versicherung und außerhalb des saisonzeitraums zum tüv fahren darf. und überall bekam ich unterschiedliche aussagen^^
das is ja jetzt geklärt
Ohne Versicherung nie-niemals nicht - egal was es für Sonderregelungen bzgl. Zulassungsfahrten und ähnliches gibt: Gültige Versicherung muss immer vorhanden sein.

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Re: AW: TÜV vergessen

#42

Beitrag von Munky » 13.02.2014 7:30

Ist durch das austellen der evb nummer gegeben

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Re: AW: TÜV vergessen

#43

Beitrag von jubelroemer » 13.02.2014 8:53

Munky hat geschrieben:Ist durch das austellen der evb nummer gegeben
.....hast du die dem Landratsamt schon durchgegeben?
"Age is not a question of numbers"

Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

"The lightness is the secret" M.T.

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Re: AW: TÜV vergessen

#44

Beitrag von Munky » 13.02.2014 8:58

Ne muss brauch ich erst bei der ummeldung. Laut deren aussage

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Re: TÜV vergessen

#45

Beitrag von Drachenbruder » 13.02.2014 13:25

Ein Blick in das entsprechende Gesetz bringt Klarheit...

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle sind mit papiermässiger EVB und alten Kennzeichen ohne Stempel erlaubt. Es sollte aber der direkte Weg gewählt werden... bei Saisonkennzeichen nur während der Zeit der Gültigkeit
Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann...

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