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ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 03.07.2014 20:27
von TL-Andy
Ich weiß, es heißt, man braucht keine solange der Behälter ein bestimmtes Volumen und ein Schauglas besitzt.
Dieses Wissen wollte aber der Bulle, der mich bzw. meinen Hobel vorher kontrollierte (Meine Fahrzeugpapiere hatte ich natürloch für eine halbstündige Feierabendrunde daheim gelassen

), nicht bestätigen und verlangt nun neben dem Nachweis der ganzen Eintragungen und ABEs eben auch eine meines Eveotech-Bremsflüssigkeitsbehälters (der als eintragungsfrei verkauft wird!).
Hat mir mal jemand evtl einen offiziellen Link bzgl. der geltenden Bestimmungen, den ich diesem Herrn mit einer Aufklärungs-E-Mail zuschicken kann? Ich finde irgendwie nichts offizielles...
Gut, Morgen muß ich eh auf die Zulassung noch mein Heck eintragen lassen, das der TÜV schon vor nem Jahr abgenommen hatte, da kann ich ja auch nochmal den TÜV-Heini phragen.
Zum kotzen....da fährste einmal ordentlich, und dann sowas. Naja....immerhin hat der nette Herr Oberwachtmeister mir abgenommen, das ich die Ohrenstöpsel wegen dem lauten Shoei-Helm und eben nicht wegen der Zubehör-Pötte trage, nachdem er die Eater und die E-Nr gesehen hatte. Bei ner DB-Messung wäre ich wohl trotzdem der Arsch gewesen

!
Egal immer noch besser als die arme Sau, die se neben mir wegen abgefutschelten Reifen gefickt haben

.
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 03.07.2014 20:53
von Schafmuhkuh
Ganz kurz:
ABE brauchst du für alles was die bremse angeht. Bei der Kupplung interessiert es keine Sau ob ABE oder nicht da sicherheitstechnisch Rille.
Und selbst wenn der TÜV nix sagt.....nen erfolgsgeilen Cop findet man immer.
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 03.07.2014 21:04
von Roughneck-Alpha
Bei LOUIS steht auf der Homepage was anderes:
KLICK
Vielleicht gibt es hier ein paar Informationen --->
KLICK
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 03.07.2014 21:13
von Schafmuhkuh
Den Link bei Louis kannste knicken. Der LSL hat eine ABE. Daher ist der Hinweis relativ sinnfrei.
Alle Teile einer sicherheitstechnischen Vorrichtungen an einem Fahrzeug bedürfen einer Prüfung.
Fragt mal bei den Herstellern warum sie keine ABE brauchen. Auf die Antwort bin ich gespannt

Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 4:24
von TL-Andy
Bei Evotech steht auch zulassungsfrei.
http://www.atc-racingparts.de/de/Evotec ... radbremse-
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Vertreiber leichtfertig diesen Kommentar auf ihre Seite schreiben. Das wäre doch im Grunde Betrug am Kunden!?
Alles was ich bis jetzt im Internet finden und lesen konnte bestätigt, das neben Mindestvolumen und Sichtfenster sonst keine Auflagen bestehen.
Da ich jetzt momentan etwas angenervt bin, habe ich dem Händler eine Mail mit dem Sachverhalt geschrieben. Des weiteren werde ich, wie schon geschrieben, heute zum TÜV fahren und dort mal fragen, was die bezgl der Regelung meinen, oder besser gesagt
WISSEN. Alles andere ist imho unbelegtes Halbwissen und das bringt mich gerade nicht weiter

.
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 7:03
von Schafmuhkuh
Das Problem an der Sache ist dass es in der STVO keine Regelung diesbezüglich gibt. Aber nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es nicht gleich erlaubt.
Ich kann mir vorstellen dass man im Streitfall den kürzeren zieht. Spätestens wenn das Argument der sicherheitstechnischen Einrichtung fällt.
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 10:11
von Gelöschter Benutzer 20055
Was ist denn so sicherheitstechnisch relevant an einem Zylinder?
Er soll dicht sein und man muss reinschauen können, zwecks Alter, Zustand etc. der Bremsflüssigkeit.
Aber kann schon sein, dass man eine ABE braucht... Deutschland halt.
Aber im Zweifelsfall wird er dir nachweisen müssen, dass es illegal ist. Dann braucht er ja einen Paragraphen und den wird er wohl nicht finden.
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 12:47
von Drachenbruder
Nun, es ist eine Veränderung an der Bremsanlage, und da gibt es im Prinzip keinen Raum für Interpretationen...
Die Behälter von Rizoma und LSL haben eine ABE, insofern ist die Aussage auf der Louis-Seite schlicht falsch. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller die Prozedur zur Erlangung einer ABE auf sich nimmt, wenn sie nicht notwendig ist.
Hier steht ein wenig was dazu, auch
der Baurat hat eine Meinung dazu, einschliesslich der Rechtsvorschriften...
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 19:46
von TL-Andy
War heute beim TÜV und habe Antwort vom EVOTECH-Vertreiber erhalten. Langsam kotzt mich das hier an.
Der Vertreiber sagt lapidar, der Beamte hat unrecht damit, das das Ding eingetragen werden muß, meint aber im gleichen Satz, es sei eine Auslegungssache. Wattn nu?
Der TÜV-Heini sagt, das Ding muß lediglich dicht sein, von ausreichender Dimension, und ein Schauglas besitzen. Im Mo-Artikel steht wiedrum das Ding als eintragungspflichtig. Wer hat jetzt wirklich Ahnung?????
Ich glaube, ich werde dann mal direkt bei EVOTECH anrufen die sowie noch eine andere TÜV-Stelle befragen.
Wattn Affentanz wegen so nem Pissbecher hier

!
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 20:10
von Schafmuhkuh
Dann kannste dann mit den nächsten zwei Aussagen rechnen die mit keiner der vorherigen konform gehen

Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 20:21
von janaldo
Irgendwann bekommst du hoffentlich eine passende, die den Polizist überzeugt

Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 20:54
von TL-Andy
Andererseits kann ich auch den Bullen anrufen und auffordern, das er mir den Bestimmungstext unterbreitet, da ich glaube, das er irrt. Wieso soll ich denn in der Beweispflicht stehen und mir die Hacken abrennen, wenn der mich anfurzt?

Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 04.07.2014 21:23
von Schafmuhkuh
Genau, dreh den spieß um!
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 05.07.2014 12:00
von CuoreSportivo
Moin!
Ich hatte mal beim TÜV per Mail nachgefragt und hab folgende Antwort bekommen:
Hallo Herr XXX,
ein Bremsflüssigkeitsbehälter muss nicht eingetragen und keine ABE haben.
Der Behälter muss für Bremsflüssigkeit vorgesehen sein und ein entsprechendes und ausreichendes Bremsflüssigkeitsvolumen haben. Er muss eine Belüftung zum Druckausgleich vorhanden sein. Es darf aber kein Schlauch sein.
Gruß XXX
Mit freundlichem Gruß
XXX
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Region Hannover
amtl.anerk.Sachverst.
Marggrafstr. 23 Ÿ 31137 Hildesheim
Tel.: +49 5121 XXX
Fax: +49 5121 XXX
XXX@tuev-nord.de
http://www.tuev-nord.de
Die Namen hab ich wegge-X-t weil TÜV-Prüfer ja meist n bißchen eigen sind wenn ihr Name im Netz auftaucht. Wenn Du willst kannst Du mir deine EMail-Addi geben, dann leite ich das an Dich weiter und Du kannst es Dir ausdrucken.
MfG
Volker
Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter
Verfasst: 05.07.2014 14:26
von TL-Andy
Moin Volker,
hast PN

!
EDIT...und irgendwie kome ich mir langsam verarscht vor!
Gerade gefunden-
Rizoma z.b. hat eine ABE für seinen Bremsflüssigkeitsbehälter. Warum nimmt der Hersteller die Genehmigungskosten auf sich, wenn man scheinbar gar keine Zulassung braucht?
http://www.ambi-bike.de/shop/pdf/ABE_CT.pdf