wie weit darf die polizei gehen bei einer "verfolgung&q


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Janosch


wie weit darf die polizei gehen bei einer "verfolgung&q

#1

Beitrag von Janosch » 13.12.2003 19:35

heute war's jetzt so weit. meine erste vorbestrafung winkt. zur vorgeschichte:
ich fuhr mit der sv von der arbeit nach hause. und wie das so ist will man nach hause. auf der landstrasse (80km/h erlaubt) fuhr ich mit 90 sachen so dahin, mitten auf der landstrasse gibt's dann da so 'ne einspurstrecke, vor mir fuhr ein grauer opel astra mit schätzometrisch 80km/h. ich dachte mir nix dabei und hab den noch vor der einspurstrecke überholt. kurz danach folgte die ortseinfahrt. beim überholen hab ich dann ungefähr um einen meter die sicherheitslinie überfahren, hatte so um die 100 sachen drauf. die dorfeinfahrt folgte, ich ging vom gas. es folgte eine insel, über die ein fussgängerstreifen führt. der astra überholte mich und ging dabei links an der insel vorbei, im 60er mit wahrscheinlich gegen die 100 sachen. ich sah dann die kelle. 10m vor meinem zuhause musste ich dann rausfahren.
nun kam's aber ziemlich dick. der nette herr polizist (ein a****loch) meinte ich sei erstens viel zu schnell gefahren beim überholen und hätte die sicherheitslinie überfahren. auf meine bemerkung hin, dass ich dann gerne die beweismittel sehen würde, aufgrund derer er wisse, dass ich viel zu schnell gefahren sei, meinte er dann ich solle mich nicht auf solche spiele einlassen., sie hätten 100 sachen drauf gehabt und ich hätte mit deutlich mehr überholt. ich erwiderte darauf, dass meine maschine nur 34ps hätte, es also gar nicht möglich sei. er merkte dann wohl, dass da nix zu holen ist, also wurde mir nur das überfahren der sicherheitslinie angekreidet. das gibt bei uns in der schweiz eine verzeigung, mit einer vorbestrafung muss ich somit rechnen.
ich hielt das vorhaben mich noch zu überholen innerorts in einer kurve wo gegenverkehr erst ziemlich spät gesehen wird für halsbrecherisch. ich hätte da nichtmal mit der sv einen traktor überholt. wie weit dürfen denn die grünen gehen bei solchen aktionen? haben die für sowas überhaupt eine erlaubnis? mir ist ganz klar, dass ich nix gegen die ausrichten kann, aber interessieren würde es mich halt trotzdem.
ich bemühte mich dann relativ freundlich zu bleiben, was dann wohl auch dazu geführt hat, dass der andere der beiden meine nicht vorhandene kennzeichenbeleuchtung und die blauen standlicht-led's vorne "übersehen" hat. es hätte also noch schlimmer kommen können. ich habe eigentlich effektiv nur damit gerechnet, dass mir diese beiden sachen angekreidet werden. denn die sicherheitslinie hab ich für mein empfinden praktisch nur noch gestreift.

und dann noch 'ne andere frage: gibt's es die möglichkeit und ist es erlaubt, die kennzeichen der zivilen bullen-karren zu veröffentlichen? für die schweizer hier aufm forum möchte ich mitteilen: das kennzeichen ist ZH 719 703, grauer opel astra caravan, 2.2l

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SunnyFrani
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#2

Beitrag von SunnyFrani » 13.12.2003 19:42

Krasse Sache! 8O

Welche Rechte eure Polizei in der Schweiz hat - keine Ahnung! Denke, dafür wendest Du Dich mal besser an andere Quellen...

Kane


#3

Beitrag von Kane » 13.12.2003 19:53

scheisse jonas, tut mir leid für dich! wusste gar nicht dass das überfahren einer siicherheitslinie gleich eine verzeigung gibt, dachte da reicht eine busse.

bez. was die polizei alles darf: wenn bei dir akut fluchtgefahr besteht, dann dürfen die ja alles :wink:

die müssen halt bis ende jahr noch ihr vorgegeben leistungen vorweisen und büssen wies nur geht (selbe sache mit parkbussen..).

hoffe das ganze hat keine allzu mühsamen konsequenzen für dich..

gruss
kane

Janosch


#4

Beitrag von Janosch » 13.12.2003 20:02

@kane
wie gesagt, hätte schlimmer kommen können. und bei meinem fahrstil musste es mal soweit kommen. von dem her muss ich sagen: ist gerechtfertigt, erstaunt mich nicht, und gerechnet habe ich schon lange mal mit sowas. ich die tatsache an sich ziemlich easy. hoffe jetzt nur, dass es keinen eintrag ins vorstrafenregister gibt. der finanzielle aspekt ist mir relativ egal. was ich schon an zeit eingespart habe liegt wohl in geld umgerechnet einiges über dem bussgeld, mit dem ich rechnen muss. war halt einfach blöd, dass es so sauknapp war mit der sicherheitslinie. und das ganze so kurz vor zu hause. wäre ich im geschäft 2min später losgefahren.... :D aber egal. lasse mir den abend jetzt nicht versauen, von zwei herren, die mir intellektuell um einiges unterlegen sind und auch nur ihren job machen.

Tl-Andy


#5

Beitrag von Tl-Andy » 13.12.2003 20:21

Du bist dann vorbestraft????? 8O 8O 8O

jensel
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#6

Beitrag von jensel » 13.12.2003 20:22

Gerechtfertigt? Dich haben sie aber schon gut zurechtgebogen.

Hast Du die so überholt, dass Du wen gefährdet hast? Oder was rechtfertigt es, Dich mit´ner Vorstrafe zum Verbrecher zu machen?

Bußgeld, klar. Eintrag ins Verkehrsregister, OK. Aber Vorstrafe?

Janosch


#7

Beitrag von Janosch » 13.12.2003 20:45

das mit dem gerechtfertigt war lediglich auf das bussgeld bezogen, nicht aber auf eine vorstrafe, die in dieser situation wohl eher ungerechtfertigt wäre.
gefährdet habe ich niemanden. ich habe die typen eher überholt, weil ich glaubte sie könnten durch ihren fahrstil evtl. mich gefährden (durch bremsen mitten in der 80er zone), wer überholt denn nicht leute, die durch den fahrstil doch relativ suspekt wirken?
zurechtgebogen haben die mich beileibe nicht. ich würde an der gleichen stelle unter den gleichen voraussetzungen wieder genau gleich reagieren, meiner sicherheit zuliebe.
bei uns läuft das mit den vorstrafen ein bisschen anders. ist wohl zu vergleichen mit einem eintrag ins verkehrsregister in D. interessant find ich aber schon, dass mich der eine der beiden doch schon fast wie einen verbrecher behandelt hat.

brämäläm


#8

Beitrag von brämäläm » 13.12.2003 20:48

must du nun auch länger gedrosselt fahern?
Und diese saukerle dürfen dan einfachs links von einer insel vorbeifahren.

Zorn


#9

Beitrag von Zorn » 13.12.2003 21:29

ist ja echt krass, und ich dachte, in D waere es nur so kacke.

Ich muss jetzt dann auch mal nen Monat zu Fuss gehen, war ein wenig zügig unterwegs, allerdings mit der Dose.


Was ist denn bitte eine Verzeigung, das habe ich noch nie gehoert? Vermutlich sowas wie bei uns ein Bussgeldbescheid?



Und musst du dann auch fuer ne Weile laufen oder passiert da wenigstens nichts? Und der ganze Schmarrn wegen einem Meter. Aber so sind sie halt die Herren in Grün, einem Freund von mir hat sein eigener Cousin den Schein genommen. Meine Freunde.

Aber hier ist es aehnlich, ich bin in letzter Zeit 3x kontrolliert worden - eigentlich ohne Anlass. Die muessen bis zum Jahresende ihre Kassen noch vollbringen.


Na, ich hoffe fuer Dich dass das moeglichst glimpflich ablaeuft.



Z

David


#10

Beitrag von David » 13.12.2003 22:12

dank der schweizer polizei durften wir mal 1200 dm strafe zahlen da wir die höchstgeschwindigkeit um 50 überschritten haben... ausserdem dachten wir, als uns die polizei mit blaulicht verfolgt hat, das sie zu einem einsatz wollen, von daher haben wir erst immer die spur gewechselt um ihnen platz zu machen um an uns vorbeifahren zu können... daraufhin wollten die uns erst noch ankreiden das wir ihnen davon fahren wollten...

Janosch


#11

Beitrag von Janosch » 13.12.2003 22:47

länger gedrosselt fahren muss ich nicht. mir wäre nichtmal bekannt, dass es da überhaupt 'n gesetz für gibt. naja, mal schauen was so auf mich zu kommt. ob das ganze wirklich ins vorstrafenregister kommt konnte mir der andere auch nicht sagen. auf jeden fall ist's keine ordnungsbusse mehr, sondern der entscheid wird von einem richter gefällt und ich krieg dann die rechnung und die konsequenzen präsentiert. ich kann dann einspruch einlegen, aber wenn man einspruch einlegt wird's nicht besser, sondern nur noch teurer. zu fuss gehen werde ich eh nicht müssen, habe ja im endeffekt "nur" 'ne sicherheitslinie überfahren.
und je länger ich drüber nachdenke, dest unsicherer werde ich, ob ich jetzt die sicherheitslinie wirklich überfahren habe...
aber die situation ist nun halt mal so: 2 bullen gegen einen motorradfahrer. und wer da den kürzeren zieht ist ja wohl auch klar. sie haben mich provoziert und ich kann nicht das gegenteil beweisen. tja... jetzt bin ich nun halt mal der gef*ckte....l

aber diesen bescheid, den ich kriege werde ich wohl einrahmen, damit auch jedem klar ist, dass ich 'n bad boy bin. :lol:

Zorn


#12

Beitrag von Zorn » 13.12.2003 22:50

und du siehst doch so brav aus auf deinem Avatar. ;-)


Z

Janosch


#13

Beitrag von Janosch » 13.12.2003 23:47

aber auf dem moped werde ich zur bestie. :lol:
mein braves aussehen hat mich aber schon vor einigem bewahrt. zitat: ich mach's auch bestimmt nicht wieder..... :D

walterld


#14

Beitrag von walterld » 13.12.2003 23:57

Tja, CH und Motorradfahren, zwei Welten prallen aufeinander.
Nicht umsonst ist unser Südschwarzwald voll von CH-Kollegen, die sich bei uns so richtig schön austoben können.

Fahre ich in CH, dann zwinge ich mich an allgemein gültige Regeln zu halten, denn die Strafen (wie schon geschrieben) sind sehr sehr hoch.

In den Alpenpässen an wunderschönen Sonntagen ist Achtung angesagt. Die Herren der Gendamerie liegen mit dem Fernglas auf der Lauer.Meist von Mittag bis zum frühen Nachmittag. Ich fahre die Pässe nur noch frühmorgens oder spätnachmittags und auf den Geraden mit verhaltenem Gas.

Fazit: Überholen durchgezogenen Linie (glaube war damals Nufenen), kostete 200 Franken.

Aber liebe CH seit getröstet, das Punktesystem ist bedeutend ungenehmer und es kann ganz schnell gehen.

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#15

Beitrag von heikchen007 » 14.12.2003 0:39

8O 8O 8O Also wenn man wegen sowas gleich vorbestraft werden kann, fände ich doch etwas sehr heftig... Habe mich immer über die Gesetze in D aufregt. Mache ich jetzt nicht mehr ganz so schnell...

Drücke die Daumen, das alles nicht allzu schlimm wird.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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