wie weit darf die polizei gehen bei einer "verfolgung&q
Verfasst: 13.12.2003 19:35
heute war's jetzt so weit. meine erste vorbestrafung winkt. zur vorgeschichte:
ich fuhr mit der sv von der arbeit nach hause. und wie das so ist will man nach hause. auf der landstrasse (80km/h erlaubt) fuhr ich mit 90 sachen so dahin, mitten auf der landstrasse gibt's dann da so 'ne einspurstrecke, vor mir fuhr ein grauer opel astra mit schätzometrisch 80km/h. ich dachte mir nix dabei und hab den noch vor der einspurstrecke überholt. kurz danach folgte die ortseinfahrt. beim überholen hab ich dann ungefähr um einen meter die sicherheitslinie überfahren, hatte so um die 100 sachen drauf. die dorfeinfahrt folgte, ich ging vom gas. es folgte eine insel, über die ein fussgängerstreifen führt. der astra überholte mich und ging dabei links an der insel vorbei, im 60er mit wahrscheinlich gegen die 100 sachen. ich sah dann die kelle. 10m vor meinem zuhause musste ich dann rausfahren.
nun kam's aber ziemlich dick. der nette herr polizist (ein a****loch) meinte ich sei erstens viel zu schnell gefahren beim überholen und hätte die sicherheitslinie überfahren. auf meine bemerkung hin, dass ich dann gerne die beweismittel sehen würde, aufgrund derer er wisse, dass ich viel zu schnell gefahren sei, meinte er dann ich solle mich nicht auf solche spiele einlassen., sie hätten 100 sachen drauf gehabt und ich hätte mit deutlich mehr überholt. ich erwiderte darauf, dass meine maschine nur 34ps hätte, es also gar nicht möglich sei. er merkte dann wohl, dass da nix zu holen ist, also wurde mir nur das überfahren der sicherheitslinie angekreidet. das gibt bei uns in der schweiz eine verzeigung, mit einer vorbestrafung muss ich somit rechnen.
ich hielt das vorhaben mich noch zu überholen innerorts in einer kurve wo gegenverkehr erst ziemlich spät gesehen wird für halsbrecherisch. ich hätte da nichtmal mit der sv einen traktor überholt. wie weit dürfen denn die grünen gehen bei solchen aktionen? haben die für sowas überhaupt eine erlaubnis? mir ist ganz klar, dass ich nix gegen die ausrichten kann, aber interessieren würde es mich halt trotzdem.
ich bemühte mich dann relativ freundlich zu bleiben, was dann wohl auch dazu geführt hat, dass der andere der beiden meine nicht vorhandene kennzeichenbeleuchtung und die blauen standlicht-led's vorne "übersehen" hat. es hätte also noch schlimmer kommen können. ich habe eigentlich effektiv nur damit gerechnet, dass mir diese beiden sachen angekreidet werden. denn die sicherheitslinie hab ich für mein empfinden praktisch nur noch gestreift.
und dann noch 'ne andere frage: gibt's es die möglichkeit und ist es erlaubt, die kennzeichen der zivilen bullen-karren zu veröffentlichen? für die schweizer hier aufm forum möchte ich mitteilen: das kennzeichen ist ZH 719 703, grauer opel astra caravan, 2.2l
ich fuhr mit der sv von der arbeit nach hause. und wie das so ist will man nach hause. auf der landstrasse (80km/h erlaubt) fuhr ich mit 90 sachen so dahin, mitten auf der landstrasse gibt's dann da so 'ne einspurstrecke, vor mir fuhr ein grauer opel astra mit schätzometrisch 80km/h. ich dachte mir nix dabei und hab den noch vor der einspurstrecke überholt. kurz danach folgte die ortseinfahrt. beim überholen hab ich dann ungefähr um einen meter die sicherheitslinie überfahren, hatte so um die 100 sachen drauf. die dorfeinfahrt folgte, ich ging vom gas. es folgte eine insel, über die ein fussgängerstreifen führt. der astra überholte mich und ging dabei links an der insel vorbei, im 60er mit wahrscheinlich gegen die 100 sachen. ich sah dann die kelle. 10m vor meinem zuhause musste ich dann rausfahren.
nun kam's aber ziemlich dick. der nette herr polizist (ein a****loch) meinte ich sei erstens viel zu schnell gefahren beim überholen und hätte die sicherheitslinie überfahren. auf meine bemerkung hin, dass ich dann gerne die beweismittel sehen würde, aufgrund derer er wisse, dass ich viel zu schnell gefahren sei, meinte er dann ich solle mich nicht auf solche spiele einlassen., sie hätten 100 sachen drauf gehabt und ich hätte mit deutlich mehr überholt. ich erwiderte darauf, dass meine maschine nur 34ps hätte, es also gar nicht möglich sei. er merkte dann wohl, dass da nix zu holen ist, also wurde mir nur das überfahren der sicherheitslinie angekreidet. das gibt bei uns in der schweiz eine verzeigung, mit einer vorbestrafung muss ich somit rechnen.
ich hielt das vorhaben mich noch zu überholen innerorts in einer kurve wo gegenverkehr erst ziemlich spät gesehen wird für halsbrecherisch. ich hätte da nichtmal mit der sv einen traktor überholt. wie weit dürfen denn die grünen gehen bei solchen aktionen? haben die für sowas überhaupt eine erlaubnis? mir ist ganz klar, dass ich nix gegen die ausrichten kann, aber interessieren würde es mich halt trotzdem.
ich bemühte mich dann relativ freundlich zu bleiben, was dann wohl auch dazu geführt hat, dass der andere der beiden meine nicht vorhandene kennzeichenbeleuchtung und die blauen standlicht-led's vorne "übersehen" hat. es hätte also noch schlimmer kommen können. ich habe eigentlich effektiv nur damit gerechnet, dass mir diese beiden sachen angekreidet werden. denn die sicherheitslinie hab ich für mein empfinden praktisch nur noch gestreift.
und dann noch 'ne andere frage: gibt's es die möglichkeit und ist es erlaubt, die kennzeichen der zivilen bullen-karren zu veröffentlichen? für die schweizer hier aufm forum möchte ich mitteilen: das kennzeichen ist ZH 719 703, grauer opel astra caravan, 2.2l