Kettenschutz
Kettenschutz
Moin in die Runde, ich hab mal ne Frage an die TÜV Experten unter euch.
Ist ein Kettenschutz wirklich Pflicht? Mein letzter Kenntnis Stand ist, wenn die Fahrerrasten Fersenschützer haben und das Motorrad nur für 1 Personenbetrieb zugelassen ist, braucht man keinen Kettenschutz. Ist dem so ?
Bei Antworten bitte ich um konkrete Aussagen, bitte keine Spekulationen oder ich habe gehört!
Sage vielen Dank für Informationen und eure Antworten.
Gruß Tom
Ist ein Kettenschutz wirklich Pflicht? Mein letzter Kenntnis Stand ist, wenn die Fahrerrasten Fersenschützer haben und das Motorrad nur für 1 Personenbetrieb zugelassen ist, braucht man keinen Kettenschutz. Ist dem so ?
Bei Antworten bitte ich um konkrete Aussagen, bitte keine Spekulationen oder ich habe gehört!
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Gruß Tom
nicht alle Planlosen, sind wirklich planlos ! und es gibt immer welche, die alles besser wissen !
ups, schon wieder etwas am Moped verändert
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Re: Kettenschutz
Vor über 20 Jahren nach dem Zahnriemenumbau habe ich den TÜV er gefragt, ob ich den Kettenschutz abmachen kann.
Er meinte ich soll ihn dran lassen.
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Re: Kettenschutz

Re: Kettenschutz
Ich sage vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Tom
Ps: macht ja auch dann irgendwie auch wieder Sinn, ansonsten bräuchten ja Zubehör Kettenschutze eine ABE oder ein Teilegutachten, sowie z.B. Bremshebel.
Gruß Tom
Ps: macht ja auch dann irgendwie auch wieder Sinn, ansonsten bräuchten ja Zubehör Kettenschutze eine ABE oder ein Teilegutachten, sowie z.B. Bremshebel.
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ups, schon wieder etwas am Moped verändert
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Re: Kettenschutz
@trobiker64 Ich hatte letztens direkt beim TÜV Nord gefragt. Dort wurde mir gesagt das lt Paragraph 30 StVZO ein Kettenschutz vorgeschrieben ist. Alle rotierenden Teile müssen abgedeckt sein. Laut seiner Aussage hat das mit 1 oder 2 Personenbetrieb rein gar nichts zu tun. Ob ich den austragen lassen kann, hat er offen gelassen. Er würde es nicht machen. Ein Anderer ggfl schon!
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Re: Kettenschutz
Fragen wir doch mal die KI !!!! Was die dazu meint.
Hhmmm, mache ich mir doch mal den Spaß und frage bei nächster Gelegenheit dei der Dekra. Und vielleicht weiß Der dann auch warum die KI was anderes ausspuckt.- Trobiker64
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Re: Kettenschutz
fighter-heiko hat geschrieben: ↑19.06.2025 20:35Dort wurde mir gesagt das lt Paragraph 30 StVZO ein Kettenschutz vorgeschrieben ist.

Zitat §30 StVZO: (Bemerkung meinerseitz: Die entscheidenen Passagen sind farblich markiert)
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG
Erklärungen:
Über Absatz 1 ist ein Gefährdungsfall für den verkehrsübliche Betrieb definiert. Mal davon abgesehen, dass eine normal laufende Kette an sich keine Gefährdung darstellt, würde z.B. auch der Kettenbruch keinen verkehrsüblichen Betrieb darstellen, genauso wie z.B. platzende Motoren oder brechende Gabeln. Zudem kann eine reißende Kette wohl kaum von den üblichen Plastikabdeckungen aufgehalten werden können und auch der Abstand zwischen Kette und Fußrasten ist in der Regel sehr groß. Das Argument, dass alle rotierenden Teile abgedeckt werden müssen, dürfte wohl spätestens bei den Rädern scheitern.

Über Absatz 4 ist die klare Zuordnung im Zulassungsrecht zu den Baugruppenrichtlinien gegeben. Und wie ich schon erwähnte, gibt es für Kettenabdeckungen keine Vorschriften, ähnlich wie bei Radabdeckungen.
Das ist korrekt, wenigstens etwas.fighter-heiko hat geschrieben: ↑19.06.2025 20:35Laut seiner Aussage hat das mit 1 oder 2 Personenbetrieb rein gar nichts zu tun.


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Re: Kettenschutz
Auf jeden Fall!! Danke für deine informative Antwort.
Durch den Umbau auf die Einarmschwinge fällt an meiner SV der Kettenschutz weg. Sollte ich irgendwann mal in ne Kontrolle kommen, bin ich jetzt schon gespannt ob und wenn ja, wie da das Thema behandelt wird.,
Durch den Umbau auf die Einarmschwinge fällt an meiner SV der Kettenschutz weg. Sollte ich irgendwann mal in ne Kontrolle kommen, bin ich jetzt schon gespannt ob und wenn ja, wie da das Thema behandelt wird.,
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Re: Kettenschutz
fighter-heiko hat geschrieben: ↑20.06.2025 5:34Durch den Umbau auf die Einarmschwinge fällt an meiner SV der Kettenschutz weg.


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Re: Kettenschutz
Jau, das ist die " Bunte "
Ich seh zu, daß es Alles so passt wie von Dir beschrieben. Durch den Umbau werde ich doch ziemlich schnell zur Zielscheibe für Kontrollen.
Und damit mir mein Möppi nicht untern Hintern weggezogen und sichergestellt wird soll Alles im grünen Bereich sein.


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