Die Petition ist schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil sich alle Beteiligten, also Bund, Länder und Prüforganisationen schon auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben.
Auf der anderen Seite ist der im Verkehrsblatt angedeutete Verlust der BE bei Verwendung nicht eingetragener Reifentypen völliger Blödsinn. Es ist schon erstaunlich, dass so ein Mist überhaupt schriftlich verfasst wird.

Das ist schon richtig peinlich.
Ich möchte das aber mal etwas beleuchten. Damit die BE bei einer technischen Änderung erlischt muss gemäß §19.2 StVZO eine Gefährung vorliegen. Da sprechen schon mal bei Verwendung geändeter Reifentypen
ohne Größenänderung mindestens vier Argumente dagegen:
1.
Reifen unterliegen einer Bauartgenehmigungspflicht nach §22a StVZO. Es handelt sich also um homologiertes Material was eigentlich nicht eingetragen werden muss.
2.
Wenn bei baugleichen Fahrzeugen (z.B. Kawasaki GPZ 500 von 1994-1999, 2001 oder 2003), die nationalem (1999) und europ. Rechtsgrundlagen
(2001 und 2003) unterliegen, nicht eingetragene Reifentypen verwendet werden, kann das wohl nicht gefährlicher bei der 1999er Variante sein.
Das lässt sich übrigends auch auf die Knubbel übertragen.
3.
Wenn ausländische Zulassungen älterer Fahrzeuge, z.B. Kawasaki GPX 600 oder Suzuki Bandit von 1997, genauso über deutsche unlimitierte
Autobahnen ohne Gefährdung fahren können, wieso ist das dann bei der deutschen Zulassung ein Problem. Ich kann nur schreiben, Unsinn!
4.
Eine Servicebescheinigung durch den Reifenhersteller reicht nicht mehr aus. Nur die Prüfdienste besitzen angeblich die Kompetenz/das Recht(?)
andere Reifentypen zu legalisieren. Dabei stellt die Servicebescheinigung die Eintragungsgrundlage dar, da prüft der TÜV/DEKRA nicht mehr.
Es geht also nicht um Sicherheit, sondern um Geld.
Ich bin mal gespannt, wenn der erste Sünder sich wehrt und vor den Kadi zieht.
PS: Habe die Petition aber auch unterschrieben, obwohl mir der Glaube fehlt.