Reifen Eintragung


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Reifen Eintragung

#1

Beitrag von Planlos » 10.04.2025 20:03

Ich brauche mal ein paar Infos zwecks Reifen Eintragung! Ich weiß nach neustem Recht greift bei E Zulassung die Reifenbindung nicht mehr. Es sind lediglich alle Parameter einzuhalten.
Mein Problem ist aktuell, ich hab noch eine Zx12r Bj 2000 mit E Zulassung. Original Bereifung hinten 200/50 ZR 17 davon gibt es allerdings nur noch 2 Hersteller die den herstellen. Wenn ich nun auf 190/55 ZR 17 umrüste und den Reifen abnehmen lasse, darf ich dann nur den einen Hersteller fahren, oder gilt die Eintragung der Reifengröße dann auch so wie bei original Eintragung?
Bitte keine Spekulationen, sondern nur fundiertes Wissen. Danke.
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#2

Beitrag von Pat SP-1 » 10.04.2025 20:21

Geänderte Reifengröße eintragen und gut ist. Habe ich bei meiner SP-1 auch machen lassen (original 190/50, jetzt optional 190/55).
Schau dir vorher noch mal die Abrollumfänge der Reifen an. Wenn die sich stärker unterscheiden, kann der TÜV vielleicht eine Tachoprüfung verlangen. Aber was du an Unterlagen brauchst, klärst du am besten mit dem Sachverständigen.

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Re: Reifen Eintragung

#3

Beitrag von Planlos » 10.04.2025 21:19

Ich danke dir für die Antwort. Tachoangleich wäre kein Problem da eh ein Speedohealer verbaut ist ! Mir geht es darum, das der TÜVer evtl. das Fabrikat mit einträgt und nicht nur die Größe. Bin ich dann an diesen Reifen gebunden?
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#4

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2025 7:16

Also bei mir hat er so gemacht, wie das korrekt ist: eingetragen ist die Größe und in seinem Prüfbericht steht „geprüft mit …“. Da es bei Motorrädern mit EU-Typzulassung ja keine Fabrikatsbindung gibt, kann man da m.E. auch keine generieren. Aber zu den rechtlichen Fragen hat sich hier Trobiker schon häufiger geäußert.

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Re: Reifen Eintragung

#5

Beitrag von Planlos » 11.04.2025 7:43

Moin, ich hab jetzt folgende Info erhalten, E Zulassung hin oder her, die gilt nur für die originalen Dimensionen. Sollte bei der Eintragung einer anderen Reifengröße ein Fabrikat mit eingetragen werden, ist dieses bindend.
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#6

Beitrag von Trobiker64 » 11.04.2025 8:47

Planlos hat geschrieben:
11.04.2025 7:43
E Zulassung hin oder her, die gilt nur für die originalen Dimensionen. Sollte bei der Eintragung einer anderen Reifengröße ein Fabrikat mit eingetragen werden, ist dieses bindend.
Die Aussage ist für E-Zulassungen nicht nur Unsinn, sondern auch rechtswidrig! Der §72 StVZO stellt dies klar.

Zitat aus §72 StVZO
Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 20. Juni 2024 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, sind die zum Zeitpunkt des jeweiligen Inverkehrbringens geltenden Vorschriften über den Bau der Fahrzeuge, der Systeme, der Bauteile und der selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge einschließlich der für solche Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften anzuwenden, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen nicht etwas anderes ergibt.

Wenn ein Sachverständiger solche Aussagen trifft, sollte man an seiner Sachkompetenz zweifeln. Zudem erfüllt dies bei einer HU sogar den Tatbestand einer Nötigung, wenn man den Fahrzeugbesitzer dazu bringt, eine (angebliche) Typenbindung einzuhalten.

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Re: Reifen Eintragung

#7

Beitrag von Planlos » 11.04.2025 12:40

Hey ich danke dir für die Antwort, aber Sorry, ich blick da echt nicht mehr durch!
Das würde doch irgendwie bedeuten, das die alten Reifen freigaben oder heute Serviceinformationen ihre Gültigkeit behalten, oder verstehe ich das jetzt völlig falsch?
Zu meinem eigenen Fall, ich würde mir ja nun nach Paragraph 21 eine andere Größe eintragen lassen, also 190/55 statt original 200/50 dazu findet sich auf der Seite des BMDV folgendes,
Zitat:
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden.
Zitat Ende:
Sorry für den langen Text.
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#8

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2025 12:49

Du bist beim falschen Fall. Dein Motorrad hat doch eine EU-Typzulassung. Bei denen ist es ganz einfach: alle Reifen in den eingetragenen Formaten sowie alle, die zwischen der größten und der kleinsten eingetragenen Größe liegen, dürfen benutzt werden.

P.S.: Last- und Geschwindigkeitsindex müssen natürlich auch passen.

Die Reifenfreigaben gelten nicht mehr. In Bezug auf das Reifenmodell sind sie bei Motorrädern mit EU-Typzulassung eh egal und die Möglichkeit, die es mal gab, mit einer Freigabe ohne Eintragung ein anderes Format zu benutzen, gibt es nicht mehr. Du könntest die Servicebescheinigung für einen 190/55 aber mitnehmen, wenn Du die Formatänderung eintragen lässt. Dann sieht der SV, dass das nicht auf Deinem Mist gewachsen ist, den 190er zu benutzen, sondern es schon einige Zeit gängige Praxis war.

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Re: Reifen Eintragung

#9

Beitrag von Planlos » 11.04.2025 21:55

Hey, ich danke dir für die Antwort, aber ich bin nicht im falschen Fall! Die Abnahme der Größen Änderung unterliegt laut BMDV dem Paragraph 21 somit liegt meine Kawa genau in diesem Fall. Änderung nach Paragraph 21, womit bei Eintragung eines Fabrikats, eben nur dieses gefahren werden darf.
Für mich ist das alles überhaupt nicht nachvollziehbar.
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#10

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2025 22:03

Nein. Fall 1c ist der, der auf dein Motorrad zutrifft.

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Re: Reifen Eintragung

#11

Beitrag von Trobiker64 » 11.04.2025 22:48

Planlos hat geschrieben:
11.04.2025 21:55
aber ich bin nicht im falschen Fall! Die Abnahme der Größen Änderung unterliegt laut BMDV dem Paragraph 21
Doch du bist im falschen Fall, da die Zulassungsgrundlagen bei der Homologation die Basis bildet, also Fall 1a bei Originalgrößen und Fall 1c bei geänderten Reifengrößen. Da dein Fahrzeug nach europäischem Recht homologiert wurde, gelten auch diese Regeln. Und hier sind Reifentypenbindungen prinzipell nicht zulässig (EU-Richtlinien 97/24/EG Kap. 1 Anhang III). Die Erweiterung der Reifengröße für eine EU-Zulassung wird ebenfalls nach §21 StVZO bzw. §19.2 StVZO durchgeführt, aber nach den Regeln der EU-Richtlnien bzw. der aktuellen EU-Verordnungen (ab 2016). Und genau dies bestätigt auch noch mal der §72 StVZO. Hört sich kompliziert an, ist aber eindeutig. Trägt dir der Sachverständige eine neue Reifengröße kombiniert mit einem Reifentyp ein, kannst du entspannt bleiben, denn der Reifentyp ist für die Rennleitung und HU formal nicht gültig, sondern wird nur aus Haftungsgründen eingetragen. Denn der SV haftet auch für seine Eintragung.

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Re: Reifen Eintragung

#12

Beitrag von Planlos » 12.04.2025 7:41

Guten Morgen,
jetzt habe ich es verstanden. Ich danke euch beiden.
Gruß Tom
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Re: Reifen Eintragung

#13

Beitrag von Pat SP-1 » 12.04.2025 7:52

Gerne

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