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Kettenschutz

Verfasst: 18.06.2025 19:50
von Planlos
Moin in die Runde, ich hab mal ne Frage an die TÜV Experten unter euch.
Ist ein Kettenschutz wirklich Pflicht? Mein letzter Kenntnis Stand ist, wenn die Fahrerrasten Fersenschützer haben und das Motorrad nur für 1 Personenbetrieb zugelassen ist, braucht man keinen Kettenschutz. Ist dem so ?
Bei Antworten bitte ich um konkrete Aussagen, bitte keine Spekulationen oder ich habe gehört!
Sage vielen Dank für Informationen und eure Antworten.
Gruß Tom

Re: Kettenschutz

Verfasst: 18.06.2025 22:33
von Dieter
Vor über 20 Jahren nach dem Zahnriemenumbau habe ich den TÜV er gefragt, ob ich den Kettenschutz abmachen kann.
Er meinte ich soll ihn dran lassen.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 19.06.2025 20:13
von Trobiker64
Planlos hat geschrieben:
18.06.2025 19:50
Ist ein Kettenschutz wirklich Pflicht? Mein letzter Kenntnis Stand ist, wenn die Fahrerrasten Fersenschützer haben und das Motorrad nur für 1 Personenbetrieb zugelassen ist, braucht man keinen Kettenschutz. Ist dem so ?
8) Im europäischen Typengenehmigungsrecht, aber auch über die StVZO gibt es keine Baugruppenvorschriften über die Kettenabdeckung. Die Funktion der Kettenabdeckung bezieht sich auf den Schutz vor Schmutz und nicht, wie oft behauptet wird, auf Sicherheit vor der Kette. Wäre es ein Sicherheitsbauteil, gäbe es auch Vorschriften. Zudem haben auch die Soziusfußrasten bei der SV einen großen Abstand zur Kette.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 19.06.2025 20:23
von Planlos
Ich sage vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Tom
Ps: macht ja auch dann irgendwie auch wieder Sinn, ansonsten bräuchten ja Zubehör Kettenschutze eine ABE oder ein Teilegutachten, sowie z.B. Bremshebel.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 19.06.2025 20:35
von fighter-heiko
@trobiker64 Ich hatte letztens direkt beim TÜV Nord gefragt. Dort wurde mir gesagt das lt Paragraph 30 StVZO ein Kettenschutz vorgeschrieben ist. Alle rotierenden Teile müssen abgedeckt sein. Laut seiner Aussage hat das mit 1 oder 2 Personenbetrieb rein gar nichts zu tun. Ob ich den austragen lassen kann, hat er offen gelassen. Er würde es nicht machen. Ein Anderer ggfl schon!

Re: Kettenschutz

Verfasst: 19.06.2025 20:44
von fighter-heiko
Fragen wir doch mal die KI !!!! Was die dazu meint.
Screenshot_20250619_204026_WhatsApp.jpg
Screenshot_20250619_203759_WhatsApp.jpg
Hhmmm, mache ich mir doch mal den Spaß und frage bei nächster Gelegenheit dei der Dekra. Und vielleicht weiß Der dann auch warum die KI was anderes ausspuckt.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 20.06.2025 2:07
von Trobiker64
fighter-heiko hat geschrieben:
19.06.2025 20:35
Dort wurde mir gesagt das lt Paragraph 30 StVZO ein Kettenschutz vorgeschrieben ist.
8) Das kann nur jemand sagen, der wahrscheinlich den §30 StVZO noch nie gelesen hat. Was steht denn da drin?

Zitat §30 StVZO: (Bemerkung meinerseitz: Die entscheidenen Passagen sind farblich markiert)
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG


Erklärungen:

Über Absatz 1 ist ein Gefährdungsfall für den verkehrsübliche Betrieb definiert. Mal davon abgesehen, dass eine normal laufende Kette an sich keine Gefährdung darstellt, würde z.B. auch der Kettenbruch keinen verkehrsüblichen Betrieb darstellen, genauso wie z.B. platzende Motoren oder brechende Gabeln. Zudem kann eine reißende Kette wohl kaum von den üblichen Plastikabdeckungen aufgehalten werden können und auch der Abstand zwischen Kette und Fußrasten ist in der Regel sehr groß. Das Argument, dass alle rotierenden Teile abgedeckt werden müssen, dürfte wohl spätestens bei den Rädern scheitern. :roll:

Über Absatz 4 ist die klare Zuordnung im Zulassungsrecht zu den Baugruppenrichtlinien gegeben. Und wie ich schon erwähnte, gibt es für Kettenabdeckungen keine Vorschriften, ähnlich wie bei Radabdeckungen.
fighter-heiko hat geschrieben:
19.06.2025 20:35
Laut seiner Aussage hat das mit 1 oder 2 Personenbetrieb rein gar nichts zu tun.
Das ist korrekt, wenigstens etwas. :wink: Aber über so manche Aussagen von "Fachleuten" kann man sich nur wundern.

:D Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt halbwegs transparent darstellen konnte.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 20.06.2025 5:34
von fighter-heiko
Auf jeden Fall!! Danke für deine informative Antwort.
Durch den Umbau auf die Einarmschwinge fällt an meiner SV der Kettenschutz weg. Sollte ich irgendwann mal in ne Kontrolle kommen, bin ich jetzt schon gespannt ob und wenn ja, wie da das Thema behandelt wird.,

Re: Kettenschutz

Verfasst: 20.06.2025 10:11
von Trobiker64
fighter-heiko hat geschrieben:
20.06.2025 5:34
Durch den Umbau auf die Einarmschwinge fällt an meiner SV der Kettenschutz weg.
8) Ist das die Maschine auf deinen Bildern hier im Forum? Beeindruckende Arbeit, Respekt! :ACK: Dann achte bei der Radabdeckung vorne auf min. 7mm Abstand zum Fender und auch die Beleuchtung sprich hinteren Blinker dürfen nicht mehr als 30cm nach vorne versetzt sein in Bezug zum Fahrzeugende. Ebenso sind die vorgeschriebenen Betrachungswinkel der Blinker vorne und hinten einzuhalten. Nachlesbar ist das in den EU-Richtlinien 93/92/EWG.

Re: Kettenschutz

Verfasst: 20.06.2025 14:17
von fighter-heiko
Jau, das ist die " Bunte " 8) 8)
Ich seh zu, daß es Alles so passt wie von Dir beschrieben. Durch den Umbau werde ich doch ziemlich schnell zur Zielscheibe für Kontrollen.
Und damit mir mein Möppi nicht untern Hintern weggezogen und sichergestellt wird soll Alles im grünen Bereich sein.