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Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 15:18
von Planlos
Hey zusammen, ich weiß ja, das es hier einige gibt, die sich mit den Zulassungsrechten sehr gut auskennen, von diesen hätte ich gerne mal eine Aussage zu folgendem Vorfall.
Ich fahre an meinem Motorrad Highsider Spiegel Model Torezzo mit E-Nummer, soweit ist ja eigentlich alles gut.
Nun bin ich aber in eine Kontrolle gekommen, der Beamte war sehr nett, und da alles andere eingetragen war, hat er mich auch nur mündlich verwarnt und mich gebeten den Mangel abzustellen. Folgendes ist Ihm aufgefallen, die Spiegelfläche wäre zu klein.
In die Torezzo würde sich nur ein Kreis mit 74 mm Durchmesser zeichnen lassen. Er sagte aber:
Laut ECE R 81 Rückspiegel von Zweirädern unter Punkt 7.1.1.3 würde stehen, das ein Kreis von 78 mm reinpassen muss.
Ich stehe schon in Kontakt mit Highsider, die schrieben mir, die E-Zulassung von Ihnen wäre korrekt beantragt, ohne mir konkrete Daten zur Verfügung zu stellen.
Jetzt stehe ich hier natürlich zwischen den Stühlen, die Aussage von Highsider bringt mich in einer Kontrolle nicht weiter, und sollte der Beamte mit seiner Aussage tatsächlich richtig liegen, dann könnte man sich ja sogar bei namenhaften Herstellern, nicht mal mehr auf eine E-Nummer verlassen.
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 16:24
von Ropa75
Es muss eine Kreisschablone von 78 mm Durchmesser auch in einen nicht-runden Spiegel passen. Probier das doch einfach aus. Dann weißt du, ob der Polizist recht hatte oder ob der Fehler beim Hersteller/Importeur Highsider liegt. Wenn die Schablone nicht passt, schickst du die Spiegel zu Highsider oder an den Verkäufer der Spiegel zurück und verlangst dein Geld zurück.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 17:15
von Planlos
Hey Ropa, ich danke dir für die Antwort, das ist ja das Problem, es passt halt nur ein Kreis von 74 mm rein, dann hätte der Beamte ja doch recht, Highsider schreibt mir aber in Ihrer Mail, dass mit der E-Nummer alles korrekt ist. Deshalb sind sie sich keiner Schuld bewusst, ich denke ich fahre die Tage mal zu einem amtlichen Sachverständigen, der soll das beurteilen wenn es nicht passt, wo meldet man dann solche ich sag mal nicht gültigen E-Nummern?
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 17:51
von Ropa75
Vielleicht sind die gar nicht von Highsider, sondern ein Plagiat aus China...
Wo hast du du sie denn gekauft? Ich würde mich an den Verkäufer wenden und, wie schon geschrieben, mein Geld zurückverlangen.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 18:40
von Planlos
Danke für deine Antwort, ich hab die bei Louis gekauft, deshalb gehe ich davon aus das das originale sind. Aber wie gesagt, Highsider streitet ja jeglichen Fehler ab. Ich werde den Weg über einen Sachverständigen gehen, sollte sich herausstellen das es nicht korrekt ist, wird er schon wissen, wie man das meldet, das habe ich Highsider auch schon per Email mitgeteilt, das ich diesen Weg gehe. Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern darum, daß man extra Markenware kauft um auf Nummer sicher zu gehen. Bei meinen Spiegeln kann man das ja relativ leicht prüfen ob die Maße eingehalten werden. Aber die vertreiben auch lichttechnisches Zubehör mit E-Nummer, da kann ich als Leihe aber nur sagen Ok, sind hell oder viel zu dunkel. Deshalb bin ich der Meinung das sowas gemeldet werden muss, schließlich bin ich nicht der einzige der Produkte von denen benutzt.
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 25.10.2025 11:26
von Trobiker64
Planlos hat geschrieben: ↑23.10.2025 18:40
Ich werde den Weg über einen Sachverständigen gehen, sollte sich herausstellen das es nicht korrekt ist, wird er schon wissen, wie man das meldet, das habe ich Highsider auch schon per Email mitgeteilt, das ich diesen Weg gehe.

Das kannst du dir sparen, weil Hersteller viel Mist verkaufen dürfen, aber die Konsequenzen für die Nutzung der Fahrer und/oder Fahrzeughalter zu tragen hat. Die Anforderungen an die Spiegel hat schon völlig korrekt @Ropa75 hier erwähnt. Ergänzend möchte ich aber auch noch schreiben, dass die Anforderungen an die Spiegel auch noch neben der ECE-Regelung vor allem über die fahrzeugspezifischen Richtlinien 97/24/EG Kap.4 Punkt 2.2.1.3. dargestellt sind. Demnach muss auf die
spiegelde Fläche bei nicht runden Außenspiegeln, ein Kreis mit einem Kreisdurchmesser von 78mm einfügbar sein. An deiner Stelle würde ich den Spiegel reklamieren und mein Geld zurück verlangen, denn die E-Kennzeichnung ist hier nicht rechtmäßig. Übrigends ist das für die Polizei, neben den lauten Auspuffanlegen, eines ihrer meist reklamierten Bauteile.
Planlos hat geschrieben: ↑23.10.2025 18:40
Aber die vertreiben auch lichttechnisches Zubehör mit E-Nummer, da kann ich als Leihe aber nur sagen Ok, sind hell oder viel zu dunkel.
Das dürfte auch für die Polizei schwer zu kontrollieren sein. In der Praxis gibt es da eher mehr Verstöße gegen Montagevorschriften (ich denke da z.B. an Blinker).
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 25.10.2025 11:43
von Ropa75
Genau! Ich würde die Spiegel an LOUIS zurückgeben. Ist doch ganz einfach. Die Spiegel haben nicht die Eigenschaften, mit denen sie angeboten/beworben wurden. Also hinfahren oder zurückschicken. Außerdem würde ich auf der Website von LOUIS, wo man die Artikel bewerten kann, einen entsprechenden Kommentar schreiben. LOUIS reagiert auf so etwas immer sehr schnell...
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 26.10.2025 11:30
von Planlos
Guten Morgen,
ich danke euch für eure Antworten.
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 27.10.2025 9:25
von Ropa75
Du kannst doch zum Testen, ob die Behauptung des Polizisten richtig ist, ganz einfach ein Stück Pappe (zum Beispiel aus einem Pizzakarton) nehmen, einen Zirkel (hat man vielleicht noch übrig aus der 4. Klasse der Grundschule) und eine Schere. Dann zeichnest du mit dem Zirkel einen Kreis mit Radius 39 mm auf die Pappe und schneidest ihn mit der Schere aus. Kostet nichts und ist in 3 Minuten erledigt.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 27.10.2025 16:57
von Silversurfer
Ropa75 hat geschrieben: ↑27.10.2025 9:25
Du kannst doch zum Testen, ob die Behauptung des Polizisten richtig ist, ganz einfach ein Stück Pappe (zum Beispiel aus einem Pizzakarton) nehmen, einen Zirkel (hat man vielleicht noch übrig aus der 4. Klasse der Grundschule) und eine Schere. Dann zeichnest du mit dem Zirkel einen Kreis mit Radius 39 mm auf die Pappe und schneidest ihn mit der Schere aus. Kostet nichts und ist in 3 Minuten erledigt.
Er hatte bereits geschrieben, dass nur eine Kreis von 74mm Durchmesser reinpasst!
... es wäre imho auch ganz schön dummdreist, ohne derart simple Prüfung das Forum und den Hersteller mit dem Thema zu behelligen

Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 27.10.2025 22:24
von Kolbenrückholfeder
Planlos hat geschrieben: ↑23.10.2025 15:18
Hey zusammen, ich weiß ja, das es hier einige gibt, die sich mit den Zulassungsrechten sehr gut auskennen, von diesen hätte ich gerne mal eine Aussage zu folgendem Vorfall.
Ich fahre an meinem Motorrad Highsider Spiegel Model Torezzo mit E-Nummer, soweit ist ja eigentlich alles gut.
Nun bin ich aber in eine Kontrolle gekommen, der Beamte war sehr nett, und da alles andere eingetragen war, hat er mich auch nur mündlich verwarnt und mich gebeten den Mangel abzustellen. Folgendes ist Ihm aufgefallen, die Spiegelfläche wäre zu klein.
In die Torezzo würde sich nur ein Kreis mit 74 mm Durchmesser zeichnen lassen. Er sagte aber:
Laut ECE R 81 Rückspiegel von Zweirädern unter Punkt 7.1.1.3 würde stehen, das ein Kreis von 78 mm reinpassen muss.
Ich stehe schon in Kontakt mit Highsider, die schrieben mir, die E-Zulassung von Ihnen wäre korrekt beantragt, ohne mir konkrete Daten zur Verfügung zu stellen.
Jetzt stehe ich hier natürlich zwischen den Stühlen, die Aussage von Highsider bringt mich in einer Kontrolle nicht weiter, und sollte der Beamte mit seiner Aussage tatsächlich richtig liegen, dann könnte man sich ja sogar bei namenhaften Herstellern, nicht mal mehr auf eine E-Nummer verlassen.
Gruß Tom
Es wundert mich, dass aus meiner Sicht der Hersteller Paaschburg & Wunderlich so einen Bock geschossen hat. Vermutlich ist die Torrezo-Reihe abgekündigt, denn auf deren HP kann ich die Serie nicht mehr finden. Nur bei Highsider (eine reine Handelsgesellschaft) ist die Torrezo-Reihe noch erreichbar, jedoch nicht im Listing vom Shop (oder ich habe es übersehen).
Hier sind die Maßdaten noch zu sehen:
https://highsider.de/produkt/highsider- ... egel-paar/
Zur Vervollständigung: Die EU-Maßvorschrift ab Punkt 7. BESONDERE VORSCHRIFTEN:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1)&from=FI
Ich würde mich bebildert an Louis wenden. Ebenfalls mit der nichtssagenden Antwort von Highsider auch an P&W, sollte Louis nicht befriedigend reagieren. Glücklicherweise hat Highsider auf der eigenen HP Maße angegeben die eigentlich kaum möglich sind (Sichere diese Daten).
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 28.10.2025 8:33
von saihttaM
Auch wenn der Kreis nicht rein passt, siehe man ja nun ganz deutlich, dass sich immer noch Spiegelfläche drum herum befindet, so dass sich die erforderliche Fläche ergibt. Der Kreis ist ja erstmal nur ein Anhaltspunkt zur schnellen Prüfung. Bei so einem Hersteller sollte man schon davon ausgehen können, dass alles konform ist, wenn eine e-Nr drauf ist.
Alternativ könnte man sich auch hinsetzen, die Fläche in Dreiecke teilen, berechnen und sich den Zettel zum Fahrzeugschein stecken. Hilft vielleicht bei einer Kontrolle.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 28.10.2025 8:55
von Pat SP-1
saihttaM hat geschrieben: ↑28.10.2025 8:33
Auch wenn der Kreis nicht rein passt, siehe man ja nun
ganz deutlich, dass sich immer noch Spiegelfläche drum herum befindet, so dass sich die erforderliche Fläche ergibt. Der Kreis ist ja erstmal nur ein Anhaltspunkt zur schnellen Prüfung.
Nein, das steht doch ganz klar in der von KRF verlinkten Vorschrift:
7.1.1: Die Mindestabmessungen der spiegelnden Flächen müssen so sein, dass:
...
7.1.1.3: bei einem nichtrunden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann.
Das ist also eine Vorgabe, die zwingend erfüllt sein muss und nur bedingt mit der Spiegelfläche zu tun hat (die Mindestfläche von 69cm^2, was den unter 7.1.1.2 geforderten 94mm Durchmesser für runde Spiegel entspricht, muss zusätzlich eingehalten werden). Dadurch wird festgelegt, dass die Spiegel nicht zu schmal ist.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 28.10.2025 9:40
von Ropa75
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑28.10.2025 8:55
7.1.1: Die Mindestabmessungen der spiegelnden Flächen müssen so sein, dass:
7.1.1.3: bei einem nichtrunden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann.
Das ist also eine Vorgabe, die zwingend erfüllt sein muss und nur bedingt mit der Spiegelfläche zu tun hat. Dadurch wird festgelegt, dass die Spiegel nicht zu schmal ist.
So isses!



Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 28.10.2025 10:10
von Planlos
Ich bedanke mich nochmals für die vielen Aussagen hier, und klar habe ich den Spiegel vermessen. Zum Glück habe ich Zuhause eine Dose mit genau 78 mm Durchmesser gefunden, und diese passt eben nicht, wie gefordert in die Spiegelfläche. Die Maßangaben von der verlinkten Seite sind korrekt, der Spiegel hat eine Höhe von 80 mm, abzüglich 3 mm Alurahmen oben und unten ergibt halt leider nur 74 mm.
Gruß Tom.
Ps: Paaschburg und Wunderlich werde ich noch anschreiben, aktuell habe ich eine Anfrage beim KBA gestellt, wo man sowas meldet.