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Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 15:18
von Planlos
Hey zusammen, ich weiß ja, das es hier einige gibt, die sich mit den Zulassungsrechten sehr gut auskennen, von diesen hätte ich gerne mal eine Aussage zu folgendem Vorfall.
Ich fahre an meinem Motorrad Highsider Spiegel Model Torezzo mit E-Nummer, soweit ist ja eigentlich alles gut.
Nun bin ich aber in eine Kontrolle gekommen, der Beamte war sehr nett, und da alles andere eingetragen war, hat er mich auch nur mündlich verwarnt und mich gebeten den Mangel abzustellen. Folgendes ist Ihm aufgefallen, die Spiegelfläche wäre zu klein.
In die Torezzo würde sich nur ein Kreis mit 74 mm Durchmesser zeichnen lassen. Er sagte aber:
Laut ECE R 81 Rückspiegel von Zweirädern unter Punkt 7.1.1.3 würde stehen, das ein Kreis von 78 mm reinpassen muss.
Ich stehe schon in Kontakt mit Highsider, die schrieben mir, die E-Zulassung von Ihnen wäre korrekt beantragt, ohne mir konkrete Daten zur Verfügung zu stellen.
Jetzt stehe ich hier natürlich zwischen den Stühlen, die Aussage von Highsider bringt mich in einer Kontrolle nicht weiter, und sollte der Beamte mit seiner Aussage tatsächlich richtig liegen, dann könnte man sich ja sogar bei namenhaften Herstellern, nicht mal mehr auf eine E-Nummer verlassen.
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 16:24
von Ropa75
Es muss eine Kreisschablone von 78 mm Durchmesser auch in einen nicht-runden Spiegel passen. Probier das doch einfach aus. Dann weißt du, ob der Polizist recht hatte oder ob der Fehler beim Hersteller/Importeur Highsider liegt. Wenn die Schablone nicht passt, schickst du die Spiegel zu Highsider oder an den Verkäufer der Spiegel zurück und verlangst dein Geld zurück.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 17:15
von Planlos
Hey Ropa, ich danke dir für die Antwort, das ist ja das Problem, es passt halt nur ein Kreis von 74 mm rein, dann hätte der Beamte ja doch recht, Highsider schreibt mir aber in Ihrer Mail, dass mit der E-Nummer alles korrekt ist. Deshalb sind sie sich keiner Schuld bewusst, ich denke ich fahre die Tage mal zu einem amtlichen Sachverständigen, der soll das beurteilen wenn es nicht passt, wo meldet man dann solche ich sag mal nicht gültigen E-Nummern?
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 17:51
von Ropa75
Vielleicht sind die gar nicht von Highsider, sondern ein Plagiat aus China...
Wo hast du du sie denn gekauft? Ich würde mich an den Verkäufer wenden und, wie schon geschrieben, mein Geld zurückverlangen.
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 23.10.2025 18:40
von Planlos
Danke für deine Antwort, ich hab die bei Louis gekauft, deshalb gehe ich davon aus das das originale sind. Aber wie gesagt, Highsider streitet ja jeglichen Fehler ab. Ich werde den Weg über einen Sachverständigen gehen, sollte sich herausstellen das es nicht korrekt ist, wird er schon wissen, wie man das meldet, das habe ich Highsider auch schon per Email mitgeteilt, das ich diesen Weg gehe. Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern darum, daß man extra Markenware kauft um auf Nummer sicher zu gehen. Bei meinen Spiegeln kann man das ja relativ leicht prüfen ob die Maße eingehalten werden. Aber die vertreiben auch lichttechnisches Zubehör mit E-Nummer, da kann ich als Leihe aber nur sagen Ok, sind hell oder viel zu dunkel. Deshalb bin ich der Meinung das sowas gemeldet werden muss, schließlich bin ich nicht der einzige der Produkte von denen benutzt.
Gruß Tom
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 25.10.2025 11:26
von Trobiker64
Planlos hat geschrieben: ↑23.10.2025 18:40
Ich werde den Weg über einen Sachverständigen gehen, sollte sich herausstellen das es nicht korrekt ist, wird er schon wissen, wie man das meldet, das habe ich Highsider auch schon per Email mitgeteilt, das ich diesen Weg gehe.

Das kannst du dir sparen, weil Hersteller viel Mist verkaufen dürfen, aber die Konsequenzen für die Nutzung der Fahrer und/oder Fahrzeughalter zu tragen hat. Die Anforderungen an die Spiegel hat schon völlig korrekt @Ropa75 hier erwähnt. Ergänzend möchte ich aber auch noch schreiben, dass die Anforderungen an die Spiegel auch noch neben der ECE-Regelung vor allem über die fahrzeugspezifischen Richtlinien 97/24/EG Kap.4 Punkt 2.2.1.3. dargestellt sind. Demnach muss auf die
spiegelde Fläche bei nicht runden Außenspiegeln, ein Kreis mit einem Kreisdurchmesser von 78mm einfügbar sein. An deiner Stelle würde ich den Spiegel reklamieren und mein Geld zurück verlangen, denn die E-Kennzeichnung ist hier nicht rechtmäßig. Übrigends ist das für die Polizei, neben den lauten Auspuffanlegen, eines ihrer meist reklamierten Bauteile.
Planlos hat geschrieben: ↑23.10.2025 18:40
Aber die vertreiben auch lichttechnisches Zubehör mit E-Nummer, da kann ich als Leihe aber nur sagen Ok, sind hell oder viel zu dunkel.
Das dürfte auch für die Polizei schwer zu kontrollieren sein. In der Praxis gibt es da eher mehr Verstöße gegen Montagevorschriften (ich denke da z.B. an Blinker).
Re: Highsider Spiegel und E-Nummer
Verfasst: 25.10.2025 11:43
von Ropa75
Genau! Ich würde die Spiegel an LOUIS zurückgeben. Ist doch ganz einfach. Die Spiegel haben nicht die Eigenschaften, mit denen sie angeboten/beworben wurden. Also hinfahren oder zurückschicken. Außerdem würde ich auf der Website von LOUIS, wo man die Artikel bewerten kann, einen entsprechenden Kommentar schreiben. LOUIS reagiert auf so etwas immer sehr schnell...