Drossel?


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rapik


Drossel?

#1

Beitrag von rapik » 07.01.2011 22:55

Hallo zusammen,
hab da mal eine frage streite mich mit einem kolegen und jetzt will ich mal wissen wer recht hat und wer nicht...

ich bin 18 jahre und hab mit meinem motorrad einen unfall verursacht, da ich ja noch in der probezeit bin und mit einer drossel fahren muss, wird mir die probezeit auf 2 jahre verlängert, aber gilt das auch für die drossel? also das ich auch 2 jahre länger mit der drossel fahren muss ?

gruß

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Kecks
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Re: Drossel?

#2

Beitrag von Kecks » 08.01.2011 0:43

weder noch, oder?
LG,
Kecks

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet. Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.

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Re: Drossel?

#3

Beitrag von Munky » 08.01.2011 10:01

probezeit verlängerung gibts schon
ob drossel verlängerung ka

aber die drossel zeit hat nichts mit der probezeit zu tun!

du kannst auto füherschein mir 18 machen und mit 20 den motorrad,
dann ahst du mit 20 keine probezeit mehr aber immer noch die 2 jahre dorssel zeit.!

nur als beispiel

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Re: Drossel?

#4

Beitrag von schnubbi » 08.01.2011 11:46

Drosselverlängerung gibt es nicht.

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Re: Drossel?

#5

Beitrag von SVBasti92 » 11.01.2011 11:03

schnubbi hat geschrieben:Drosselverlängerung gibt es nicht.
Richtig.

unter bestimmten Umständen(glaub sobald man mindestens eine Teilschuld hat) wird bei einem Unfall die Probezeit verlängert.
Von einer "Drosselverlängerung" hab ich noch nie etwas gehört und gibt es meines Wissens auch nicht.

Gruß Basti

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Re: Drossel?

#6

Beitrag von Duffy » 11.01.2011 12:10

Die Drossel hat nichts mit der Probezeit zu tun.
Ich hatte den Fall, dass ich mit 16 den A1 gemacht habe und hier schon 2 Jahre Probezeit hatte. Als ich an meinem 18. Geburtstag dann meinen Führerschein hatte, war auch meine Probezeit rum ;-)
Das hat mich aber nicht von der Drossel-Regelung verschont.

In deinem Fall wird dir deine Probezeit verlängert. Offen darfst du 2 Jahre nach dem Datum deiner Führerscheinprüfung fahren.

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