Hallo zusammen,
hab da mal eine frage streite mich mit einem kolegen und jetzt will ich mal wissen wer recht hat und wer nicht...
ich bin 18 jahre und hab mit meinem motorrad einen unfall verursacht, da ich ja noch in der probezeit bin und mit einer drossel fahren muss, wird mir die probezeit auf 2 jahre verlängert, aber gilt das auch für die drossel? also das ich auch 2 jahre länger mit der drossel fahren muss ?
gruß
Drossel?
Re: Drossel?
weder noch, oder?
LG,
Kecks
Kecks
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet. Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
- Munky
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Re: Drossel?
probezeit verlängerung gibts schon
ob drossel verlängerung ka
aber die drossel zeit hat nichts mit der probezeit zu tun!
du kannst auto füherschein mir 18 machen und mit 20 den motorrad,
dann ahst du mit 20 keine probezeit mehr aber immer noch die 2 jahre dorssel zeit.!
nur als beispiel
ob drossel verlängerung ka
aber die drossel zeit hat nichts mit der probezeit zu tun!
du kannst auto füherschein mir 18 machen und mit 20 den motorrad,
dann ahst du mit 20 keine probezeit mehr aber immer noch die 2 jahre dorssel zeit.!
nur als beispiel
Re: Drossel?
Drosselverlängerung gibt es nicht.
- SVBasti92
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SVrider:
Re: Drossel?
Richtig.schnubbi hat geschrieben:Drosselverlängerung gibt es nicht.
unter bestimmten Umständen(glaub sobald man mindestens eine Teilschuld hat) wird bei einem Unfall die Probezeit verlängert.
Von einer "Drosselverlängerung" hab ich noch nie etwas gehört und gibt es meines Wissens auch nicht.
Gruß Basti
- Duffy
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SVrider:
Re: Drossel?
Die Drossel hat nichts mit der Probezeit zu tun.
Ich hatte den Fall, dass ich mit 16 den A1 gemacht habe und hier schon 2 Jahre Probezeit hatte. Als ich an meinem 18. Geburtstag dann meinen Führerschein hatte, war auch meine Probezeit rum
Das hat mich aber nicht von der Drossel-Regelung verschont.
In deinem Fall wird dir deine Probezeit verlängert. Offen darfst du 2 Jahre nach dem Datum deiner Führerscheinprüfung fahren.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#A
Ich hatte den Fall, dass ich mit 16 den A1 gemacht habe und hier schon 2 Jahre Probezeit hatte. Als ich an meinem 18. Geburtstag dann meinen Führerschein hatte, war auch meine Probezeit rum

Das hat mich aber nicht von der Drossel-Regelung verschont.
In deinem Fall wird dir deine Probezeit verlängert. Offen darfst du 2 Jahre nach dem Datum deiner Führerscheinprüfung fahren.

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Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.