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Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 6:48
von Jo60
guten morgen,
Aus gesundheitlichen Gründen muss ich ja leider meine fast neue SV 650 verkaufen..
so,ich hätte auch eigendlich einen Käufer gefunden aber..da gibt es anscheinend ein Problem was die Garantie anbelangt,
nämlich verfällt die 5 Jahres Garantie dann auf 2 Jahre (laut einem Verkäufer beim Händler)
wegen diesem "Haken" bei der Sache ist der Käufer jetzt kaum noch am Kauf interessiert
Verstehe ich nicht richtig,,ist doch egal wer das Motorrad fährt,die Garantie müsste doch bestehn bleiben oder? Was meint ihr dazu?
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 7:08
von saihttaM
Ich würde etwas höher bei Suzuki nachfragen.
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 7:53
von Pat SP-1
Das muss doch in den Garantiebestimmungen stehen.
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 8:25
von Maarv
Ich hätte bei meiner V-Strom 650 noch die Garantieverlängerung für 2 Jahre gehabt.
Das Dokument liegt mir gerade nicht vor aber ich meine es stand folgendes drin:
- Klar, Service bei Suzuki im vorgegebenen Intervall
- Bei Privatverkauf Anzeige an Suzuki bzw. den Herausgeber der Garantieverlägerung (ist nicht Suzuki selber) innerhalb einer sehr kurzen Frist. Ich glaube es waren 7 Tage.
- Bei Verkauf über einen Suzukihändler bleibt diese bestehen
- Bei Verkauf über einen nicht Suzukihändler entfällt diese
(Was erwartet denn der potentielle Käufer an Defekten innerhalb von den 2 zusätzlichen Jahren
Bei mir ging bei der SV mal der Gangsensor nicht mehr. War innerhalb von 1h selber gewechselt.
Ich habe bei der V-Strom die 1000er Wartung noch beim Händler machen lassen, um im ersten Jahr mögliche Fehler abdecken zu können und danach selber gewartet. Die Stundenlöhne sind so hoch (zuletzt 165€/h), dass du selbst für einen Ölwechsel schon so viel zahlst, um dir nach 3 Jahren schon einiges selber reparieren und bezahlen zu können.
Und selbst im Fehlerfall wird so viel mit Stand der Technik argumentiert, dass es weh tut.)
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 9:36
von Ropa75
Ist doch ganz einfach:
Die Garantiebedingungen durchlesen. Die müssen schriftlich vorliegen.
Wildes Rumspekulieren, Mutmaßungen und inkompetente Verkäufer zu fragen bringt nicht.
Es zählt nur '"schwarz auf weiß".
Grüße
Rolf
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 11:01
von DonZero
1)
Zu Suzuki Motorrad finde ich online keine Garantiebedingungen - bei Suzuki Auto habe ich folgende Bestimmung gefunden:
"§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind die Suzuki Vertragshändler, diese gelten nicht als Wiederverkäufer."
https://auto.suzuki.de/downloads/Garant ... d-0413.pdf
Unabhängig davon:
2)
Grundsätzlich ist eine Garantie ein vertraglich zugesichertes Recht an den Vertragspartner. Üblicherweise können Rechte im Rahmen des Kaufvertrags zediert werden - sofern nicht im ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Händler und Erstkäufer vertraglich ein Zessionsverbot vereinbart wurde.
Davon unabhängig ist die Frage wie leicht die Garantieansprüche im Falle einer Zession durchsetzbar sind, wenn der Garantiergeber diese nicht erfüllen will.
Was sollst du machen? Sprich mit dem deutschen Suzuki Importeur, wenn die die Ausführungen zu 1) schriftlich bestätigen ist die Sache positiv erledigt und dein Käufer kann beruhigt zugreifen.
Alternativ beim Verbraucherschutz anfragen, wenn sich Suzuki weigert.
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 11:33
von Jo60
Vielen Dank für eure Kommentare, ich habe dem Importeur jetzt mal geschrieben..warte noch auf Antwort..
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 11:41
von Jo60
saihttaM hat geschrieben: ↑05.08.2024 7:08
Ich würde etwas höher bei Suzuki nachfragen.
Ja, ich warte noch auf Antwort..
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 11:45
von Jo60
Denn bin ich mal gespannt wie es mit meinem Auto geht,der hat ja auch die 5 Jahres Garantie..ist jetzt 8 Monate alt.mein Enkel kauft
ihn mir ab,bekomme ein anderes..
Ob da dann auch die Garantie zurück gesetzt wird..glaube nicht.
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 11:47
von Jo60
Ropa57, in den Garantiebedingungen finde ich nichts darüber,also das die Garantieverlängerung
weg fällt im Fall von Verkauf während dieser Zeit..

Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 12:26
von Maarv
Da steht 100%ig etwas dazu drin. Vll denke ich heute Abend noch dran und schaue nach.
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 13:43
von Jo60
Da bin ich wieder,
Also,ich bekam eben Antwort vom Hauptimporteur.. 3 Jahre Garantie hat sie,keine 5 Jahre
Dies würde nur bei einigen Modellen angeboten..dann sei der Verkäufer wohl falsch informiert..
naja

Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 14:43
von Maarv
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 05.08.2024 14:48
von Maarv
Re: Garantieverfall bei Verkauf..?
Verfasst: 06.08.2024 6:34
von Jo60
tja..weil die 5 Jahres Garantie dann auf 3 Jahre zurückfällt hat der Käufer jetzt offensichtlich keine Lust mehr sie zu kaufen...das muß man sich auch mal vorstellen...

wird keine Knete haben..
