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Hallo,
das ist noch eine Grauzone. Leider hat das der Gesetzgeber nicht eindeutig
festgelegt.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage muß jedes Fahrzeug das nach dem 1.4.2003
zugelassen wurde
die Euro Norm 2 erfüllen, ob nun mit Kat oder ohne ist dahingestellt. Leider
wurde vergessen wie man Zubehöranlagen
ob nun mit oder ohne Kat. an Motorräder gemessen werden. Es gibt derzeit kein
Verfahren wie man Endtöpfe und deren
Abgasimisionen gemessen werden da der Gesetzgeber dazu keine Methode angegeben
hat.
Wir haben Anfang letzten Jahres alle Hersteller aufgefordert uns doch bitte
mitzuteilen wie in Zukunft verfahren werden soll. Leider haben wir
von jedem Hersteller sowohl auch vom Kraftfahrtbundesamt bzw. TÜV Bayern
unterschiedliche Aussagen bekommen. Jeder will das änderst regeln,
leider ohne auf einen Nenner zu kommen.
Die Mehrheit aller Beteiligten ist folgende Meinung:
Da es sich bei der Euronorm 2 um eine nationale (deutsche) Gesetzgebung handelt
verstößt das gegen das EU Recht das diese Regelung nicht vorsieht.
Da EU Recht höher zu bewerten ist als das nationale Recht ist der deutsche
Alleingang nicht rechtens und muß deshalb auch nicht befolgt werden.
Sämtliche Endtöpfe die mit einer ABE Nummer versehen sind (auch der BOS) ist
somit legal. Ändern wird sich das aber wenn der Gesetzgeber
ab 2007 eine neue Steuerregelung für Krafträder mit Kat. in Kraft setzt. Dann
muss der fehlende Kat auf jedenfall aus den Fahrzeugpapieren gestrichen werden
um
kein Steuerbetrug zu begehen! Somit sind derzeit alle Töpfe mit
Genehmigungsnummer auch ohne Kat. zugelassen.