
Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Stimmt...die hatte ich vergessen - die TourMatch hatte ich da auch noch bei... 

Gruß
Fritz
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Fritz
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Da bin ich ganz bei dir, was die Anbauteile angeht. DIe sind bei mir zwar nicht alle eingetragen, ich habe aber für alle Teile TÜV-Abnahmen, die auch die bisherigen Umbauten mit einbeziehen. Da steht dann z.B. bei der Abnahme des Lenkers ein Satz mit drauf wie "Bei der Abnahme wurden folgende Umbauten berücksichtigt: Höherlegung, Blinker, Auspuff, ...". Das impliziert ja, dass die gleichzeitigen Umbauten als zulässig angesehen wurden.svfritze64 hat geschrieben: ↑16.03.2019 14:13[...]
Bei annähernd jedem "Zubehörprodukt " gibt es diese Klausel :Eintragungsfrei wenn das Fahrzeug ansonsten im Originalzustand ist......
Und es kann in keinem Gesetzestext stehen, das z.b. Lenker xy nicht gemeinsam mit Gabelfeder YZ zusammen montiert werden darf.
Es gibt für die Firmen, welche ein Produkt herstellen und in Vertrieb bringen, nach Prüf und Testreihen eine Zulassung für das Teil.
Die Umgebungsvariablen gestaltet der Hersteller - und wenn der sicher sein will das das Produkt keinen Schaden anrichtet - schützt er sich mit der Klausel. [...]
Das war aber ja nicht mein Problem, sondern die Aussage des Prüfers, dass ich mit beliebigen Umbauten (auch, wenn diese Abgenommen oder eingetragen sind) keine anderen Reifen als die von der Reifenbindung nutzen darf - und genau diesem Punkt stimme ich da nicht zu. Dann wären ja auch alle Leute, deren bindende Bereifung nicht mehr verfügbar ist (wie bei mir z.B. der PR1), gezwungen, ihr Fahrzeug zurück in den Originalzustand zu bringen.
Gruß
Fabian
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Da hast Du recht - wobei mir mein Reifenhändler vor kurzem noch erläutert hat das die eingetragenen Reifen auch deren legitime Nachfolger einschließen. Also bei eingetragenem MPilot Road - z.B. aktuell auch der MPR5 zulässig ist.
Wie auch immer - ich glaube, das Sinnvollste in dem Zusammenhang ist immer noch die Austragung der Reifenbindung - aber das macht z. B. mein überaus bemühter DekraPrüfer von oben - leider nicht...
Aber dann geht man halt zu nem anderen...
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Gruß
Fritz
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Manchmal frage ich mich, ob bei der Gestaltung solcher Aussagen illegale Genussmittel eine Rolle spielen. Oder ob sich die Leute nur wichtig machen wollen ?svfritze64 hat geschrieben: ↑16.03.2019 17:54wobei mir mein Reifenhändler vor kurzem noch erläutert hat das die eingetragenen Reifen auch deren legitime Nachfolger einschließen
Der Eintrag ist völlig überflüssig, da mit Eintragung einer neuen neuen Rad-/Reifenkombination, auf Basis aktuell gültigen Rechts, eh keine Reifenfreigaben mehr nötig sind.
Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Die Eintragung ist in dem Sinne doch ganz hilfreich um unsinnigen Diskussionen mit den Graukitteln zu entgehen welche in den meisten Fällen eh auf stur schalten.
Wäre mir mehr wert als ewiges Gesülze und 'gegen die Wand' reden.
Ich stand mit dir ja auch schon in Kontakt bzgl.dieses Themas. Es hat sich seitdem nichts getan.
Die Emails von obererer Stelle hatte ich dir glaube ich weitergeleitet.
Wäre mir mehr wert als ewiges Gesülze und 'gegen die Wand' reden.
Ich stand mit dir ja auch schon in Kontakt bzgl.dieses Themas. Es hat sich seitdem nichts getan.
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Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?




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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Ich kann nur wiedergeben was der Fachmann aus dem Fachbetrieb von sich gibt - und als unbedarfter, der nicht mit den Gesetzestexten unter dem Kopfkissen wach wird - muss ich als Ottonormalverbraucher glauben, was mir der Fachmann sagt ?!Trobiker64 hat geschrieben: ↑16.03.2019 19:52Manchmal frage ich mich, ob bei der Gestaltung solcher Aussagen illegale Genussmittel eine Rolle spielen. Oder ob sich die Leute nur wichtig machen wollen ?svfritze64 hat geschrieben: ↑16.03.2019 17:54wobei mir mein Reifenhändler vor kurzem noch erläutert hat das die eingetragenen Reifen auch deren legitime Nachfolger einschließen
Gruß
Fritz
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Bei Fachmännern verhält es sich oft so wie bei sogenannten Experten. Es ist nicht das drin was draufsteht.
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Die Kritik war auch nicht auf dich selbst bezogen, sondern auf den "Fachmann".svfritze64 hat geschrieben: ↑17.03.2019 18:32Ich kann nur wiedergeben was der Fachmann aus dem Fachbetrieb von sich gibt

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Re: Keine HU wegen Höherlegung und Reifenbindung!?
Schon gut... 

Gruß
Fritz
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