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Re: Auspufftöpfe für die SV 1000

Verfasst: 10.04.2023 19:06
von Ego
+1

Re: Auspufftöpfe für die SV 1000

Verfasst: 10.04.2023 20:48
von Duffy
+1

Re: Auspufftöpfe für die SV 1000

Verfasst: 10.04.2023 22:32
von Trobiker64
Ropa75 hat geschrieben:
09.04.2023 18:32
Glauben ist nicht Wissen - das ist so nicht richtig...
Euro 3 galt für Motorräder mit Erstzulassung ab Januar 2006. Für die in Deutschland offiziell verkauften K3 und K4 galt also Euro 2. Und diese Abgaswerte, maximal 5,5 Prozent CO, sind auch ohne Katalysator leicht zu schaffen. Man braucht bei der HU daher keine Bedenken haben, wenn man eine K3 oder K4 mit Zubehörauspufftöpfen ohne Katalysator vorführt.
:wink: Ich denke es gibt hier Aufklärungsbedarf. Die in der Tabelle aufgeführten Abgasnormen beziehen sich in ihren Emissionen auf g/km und nicht auf %. Der TÜV überprüft bei der HU den CO-Wert in %Vol. Bis Euro 2 ist ein CO-Wert bis max. 4,5%Vol. zulässig und in der Regel auch ohne jeglichen Katalysator zu schaffen. Bei Euro 3 gilt ein max. CO-Wert von 0,3%Vol, was in der Regel ohne Kat. nicht zu schaffen ist. Alte Zulassungen mussten ab 2007 die Euronorm 3 erfüllen, neue Fahrzeugtypen ab 2006. Es ist übrigens völlig unerheblich, ob das Fahrzeug einen ungeregelten oder geregelten Katalysator für die HU-CO-Messung hat, es ist die Euronorm für die Grenzwerte entscheidend.

Re: Auspufftöpfe für die SV 1000

Verfasst: 11.04.2023 8:21
von Duffy
Trobiker64 hat geschrieben:
10.04.2023 22:32
Ropa75 hat geschrieben:
09.04.2023 18:32
Glauben ist nicht Wissen - das ist so nicht richtig...
Euro 3 galt für Motorräder mit Erstzulassung ab Januar 2006. Für die in Deutschland offiziell verkauften K3 und K4 galt also Euro 2. Und diese Abgaswerte, maximal 5,5 Prozent CO, sind auch ohne Katalysator leicht zu schaffen. Man braucht bei der HU daher keine Bedenken haben, wenn man eine K3 oder K4 mit Zubehörauspufftöpfen ohne Katalysator vorführt.
:wink: Ich denke es gibt hier Aufklärungsbedarf. Die in der Tabelle aufgeführten Abgasnormen beziehen sich in ihren Emissionen auf g/km und nicht auf %. Der TÜV überprüft bei der HU den CO-Wert in %Vol. Bis Euro 2 ist ein CO-Wert bis max. 4,5%Vol. zulässig und in der Regel auch ohne jeglichen Katalysator zu schaffen. Bei Euro 3 gilt ein max. CO-Wert von 0,3%Vol, was in der Regel ohne Kat. nicht zu schaffen ist. Alte Zulassungen mussten ab 2007 die Euronorm 3 erfüllen, neue Fahrzeugtypen ab 2006. Es ist übrigens völlig unerheblich, ob das Fahrzeug einen ungeregelten oder geregelten Katalysator für die HU-CO-Messung hat, es ist die Euronorm für die Grenzwerte entscheidend.
Geil, erst zählt er die Leute an und postet dann selbst falsch Gegoogeltes :roll:
Danke Trobiker für die Richtigstellung :top: ;) bier