Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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McK
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Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#1

Beitrag von McK » 23.02.2020 6:15

Moin zusammen,

ich frage mal in die Runde und auch an die, die eine Yoshiruma Anlage Ihr eigen nennen dürfen.
Habt ihr diese eingetragen? Passt das alles mit den dBa Werten?
Die Anlage ist für mein Empfinden schon Extrem Kernig, rotzig und frech. Lautstärkenmäßig mache ich mir aktuell noch ein Wenig gedanken das sie über die 92 dBa bei 4500rpm übersteigt. Der Entopf (Trioval) Hat ja sowieso eine E-nummer, heist aber noch lange nicht das Ich aus dem Schneider bin.

Daher wer hat sie eingetragen (zur sicherheit) oder wer fährt sie so Spatzieren.

Frager deshalbt da ich im März, spätestens April eh zum Tüv will un die 72kw Drossel austragen wollte und diese am besten gleich mit eintragen Wollte.

Gruß

Marc

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#2

Beitrag von Marc » 23.02.2020 8:15

Sofern es kein entsprechendes Gutachten giebt, wird das richtig teuer, und ich meine jetzt nicht die Geräuschmessung.
Ohne Abgasgutachten kannst du das eigentlich knicken, aber ein solches kostet ganz schnell fünfstellige Summen.

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#3

Beitrag von Duffy » 19.06.2020 8:06

Mir wurde mal gesagt, Krümmeranlagen müssen nicht eingetragen werden... :denk:
Ist der Endtopf denn für eine SV? Oder ist das irgendeiner mit E-Nummer, der auf den Krümmer passt?
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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#4

Beitrag von bigrick » 19.06.2020 8:49

Was steht denn in den Papieren zu dem Yoshi Endtopf?
Es gibt Endtöpfe die in Verbindung mit der zugehörigen Krümmeranlage eine gültige E-Zulassung haben. Schau mal nach.
Sofern diese zulässig ist, musst du nix eintragen, sondern nur schauen, dass diese nicht zu laut ist. Die Messung kann dein Tüver auch durchführen (vorher bescheid sagen, denn die haben das Messgerät nicht immer mit).
Sollte dein Mopped zu laut sein, kann ein anderer db Killer helfen oder den Auspuff zu überarbeiten (neu Stopfen).

Die Eintragung einer zu lauten Anlage allein nützt dir nix. Dazu müssten die Werte in der Zulassung zum Standgeräusch und Fahrtgeräusch geändert werden. Sowas machen die wenigsten.
Über Abgasgutachten oder sowas würde ich mir keine Gedanken machen. Dein Tüver wird dir sagen was du brauchst.

Ich weiss auch nicht wo die Summen her kommen für ein Abgasgutachten. Kosten liegen zwischen 1000 und 2000 Taler für ein Einzelgutachten (z.B. am Lausitzring DEKRA, aber auch Tüv, GTÜ uns co bieten das an). Das Abgasgutachten brauchst du auch nur wegen der KFZ Steuer. Am Mopped weitestgehend uninteressant.

VG

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pizzz
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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#5

Beitrag von pizzz » 19.06.2020 11:33

Ich hatte mich mal erkundigt (Österreich) bzgl. 2in1 Eintragung.
Es musss das Moped + Anlage und Auspuff abgenommen werden. Solche Abgasüberprüfungen macht bei uns angeblich nur die Uni-Graz und hätte ca 4000-6000 Euro gekostet. Natürlich macht das kein Mensch bei so einem Preis und ich bin 10 Jahre ohne Gutachten rumgefahren.
Selbst der Prüfzug (Polizei) hatte es nicht bemerkt bzw. nur auf E-Nummer und Db-Killer geschaut.
Mein Moped war aber von der Lautstärke relativ human - da fand ich eine SV1000 Original Krümmer mit Remus EVO lauter. (vermutlich durch das mehr an Volumen)

Aber hätte der Prüfzug natürlich bisschen genauer hingeschaut - hätten sie mich zerrissen....naja Glück ghabt.

lg

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#6

Beitrag von Marc » 19.06.2020 12:54

Duffy hat geschrieben:
19.06.2020 8:06
Mir wurde mal gesagt, Krümmeranlagen müssen nicht eingetragen werden... :denk:
Nur solange der Austausch Krümmer den orginal Spezifikationen, sprich Länge, Durchmesser und Anzahl Schalldämpfer, enspricht.
Es wird zwar selten wirklich nachgeschaut solange DB-Eater usw. vorhanden sind und Alles vorschriftsmäßig ausschaut , aber so wie jetzt wieder Jagd auf "Lärmsünder" gemacht wird, wär mir das zu heiß.

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#7

Beitrag von Duffy » 19.06.2020 12:57

Marc hat geschrieben:
19.06.2020 12:54
Duffy hat geschrieben:
19.06.2020 8:06
Mir wurde mal gesagt, Krümmeranlagen müssen nicht eingetragen werden... :denk:
Nur solange der Austausch Krümmer den orginal Spezifikationen, sprich Länge, Durchmesser und Anzahl Schalldämpfer, enspricht.
Ah ok, danke für den Hinweis
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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#8

Beitrag von Trobiker64 » 20.06.2020 18:29

Marc hat geschrieben:
19.06.2020 12:54
Nur solange der Austausch Krümmer den orginal Spezifikationen, sprich Länge, Durchmesser und Anzahl Schalldämpfer, enspricht.
Wo steht das bitte ? Ist die original Krümmeranlage mit einer Prüfnummer versehen ? Wenn nein, dann ist nur der/die Schalldämpfer relevant. :wink:
Außer die technische Veränderung würde eine signifikante Leistungssteigerung von über 5% zur Originalauslegung bewirken, in Anlehnung an EU-Richtlinien 95/1/EG und/oder 97/24/EG Kap.9. Das ist wohl eher unwahrscheinlich und müsste dann auch erstmal nachgewiesen werden. :wink: :mrgreen:

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#9

Beitrag von saihttaM » 20.06.2020 18:32

In den ABE steht auch oft drin, dass sie nur in Verbindung mit originalem Krümmer gültig ist.
Wer von den Kitteln oder Rennleitern aber weiß, wie der originale aussieht, steht auf nem anderen Blatt.
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#10

Beitrag von Trobiker64 » 20.06.2020 20:49

saihttaM hat geschrieben:
20.06.2020 18:32
In den ABE steht auch oft drin, dass sie nur in Verbindung mit originalem Krümmer gültig ist.
In der ABE steht drin, dass der Original-Krümmer ein Bestandteil der technischen Einheit darstellt (logisch), mehr nicht. Habe extra noch mal bei BOS nachgesehen. :mrgreen: Die Unterschiede von Krümmern und anderen Verbindungsrohren haben kaum einen Einfluss auf das Lärmverhalten. 8)

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#11

Beitrag von Marc » 21.06.2020 10:35

Trobiker64 hat geschrieben:
20.06.2020 18:29
Wo steht das bitte ? Ist die original Krümmeranlage mit einer Prüfnummer versehen ? Wenn nein, dann ist nur der/die Schalldämpfer relevant. :wink:
Außer die technische Veränderung würde eine signifikante Leistungssteigerung von über 5% zur Originalauslegung bewirken, in Anlehnung an EU-Richtlinien 95/1/EG und/oder 97/24/EG Kap.9. Das ist wohl eher unwahrscheinlich und müsste dann auch erstmal nachgewiesen werden. :wink: :mrgreen:
Die ABE wurde für ein Fahrzeug im Serienzustand erteilt.
Technische Änderungen führen dann zum Verfall der ABE, wenn
- die Fahrsicherheit gefährdet ist.
- die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte anzuzweifeln ist.
- eine Verschlechterung der Abgaswerte zu erwarten ist.

Ob einer dieser 3 Punkte nun tatsächlich zutrifft oder nicht, ist völlig Wurscht, das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Werkszustand für den die ursprüngliche ABE genemigt wurde.
Hier steht schlicht der Fahrzeughalter in der Beweispflicht und hat nachzuweisen dass eben keine negativen Auswirkungen eingetreten sind.

Wir haben eine ganze Menge von Bauteilen am Fahrzeug, die über keine eigene Prüfnummer verfügen, dürfen sie dennoch nicht einfach gegen ein Bauteil mit anderen Eigenschaften austauschen.
Andernfalls könnten wir uns die 120€ für Höherlegungen oder Federnsätze usw. mit ABE einfach sparen, und einfach den 20€ Krempel aus ebay dran basteln.

https://www.keba-verlag.de/erloeschen-d ... erlaubnis/
Zuletzt geändert von Marc am 21.06.2020 11:38, insgesamt 2-mal geändert.

Thorsten_Köhler
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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#12

Beitrag von Thorsten_Köhler » 21.06.2020 11:32

@Marc
Die BE erlischt tatsächlich, wenn einer der von Dir benannten Punkte wirklich zutrifft.
Und nicht bloß, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Werkszustand entspricht.
Der Anbau eines Gepäckträgers bedarf weder einer BE noch einer Abnahme durch igrendwen, trotzdem ist der Werkszustand verändert,, die BE erlischt aber dennoch nicht.

Bei einem veränderten Krümmer könnte natürlich Geräusch- oder Abgasverhalten betroffen sein.
Lack oben, Gummi unten.

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Re: Yoshiruma Komplettanlage 2 in 1 Eintragen lassen?

#13

Beitrag von Trobiker64 » 21.06.2020 12:41

Marc hat geschrieben:
21.06.2020 10:35
Ob einer dieser 3 Punkte nun tatsächlich zutrifft oder nicht, ist völlig Wurscht, das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Werkszustand für den die ursprüngliche ABE genemigt wurde.
Damit das zutrifft, muss die Bauteiländerung in einer direkten Verbindung zu einer weiteren Änderung stehen, @Thorsten Köhler hat ja schon darauf hingewiesen. Wichtig in dem Zusammenhang ist vor allem, dass mit Wegfall des §27 StVZO von 2008, nicht jede Veränderung am Fahrzeug einer Abnahme/Eintragung bedarf um eine Übereinstimmung zwischen dem Fahrzeug und den Zulassungspapieren zu erreichen. Dies wurde über den §13 FZV (Halterpflichten) neu geregelt. Im Grunde bezieht man hier nur noch auf das Zulassungsrecht und auf eintragungspflichtige Änderungen, die das Steuer- und Führerscheinrecht betrifft. Solange also technische Änderungen sich im Rahmen der Zulassungsvorschriften bewegen, braucht man nicht tätig werden.
Nun nochmal konkret zum Fall. Es gibt in der Tat Fahrzeuge, die im Bereich der Abgasanlage, mehrere Teile genehmigt/gekennzeichnet haben und dann gilt natürlich auch diese Abhängigkeit. Wieviel verändert denn ein anderes Verbindungsrohr oder der Krümmer in Bezug auf die Lärm- oder Abgasemissionen der Gesamtanlage (außer wenn im Krümmer oder Verbindungsrohr noch ein Kat. ist) ? Ihr könnt es ja mal gerne beim Standgeräusch gegenprüfen. Da wird man sich im Bereich von Messtoleranzen bewegen, was ja auch nicht verwundert aufgrund der ähnlichen Rohrführung. In dem Zusammenhang ist es auch interessant, dass mancher Auspuffhersteller, wie z.B. Cobra/Barracuda, die gleichen ABE-Enddämpfer für Komplettanlagen verwendet.

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