Seite 1 von 1

Rastenanlage

Verfasst: 25.08.2026 11:50
von fighter-heiko
Moinsen

Kann mir Jemand ne Info geben ob ich diese Rastenanlage eingetragen bekomme. Meine Nachfrage ergab, das die keine Zertifikate dafür haben.
Screenshot_20260825_114607_Samsung Browser.jpg
Gruß Heiko

Re: Rastenanlage

Verfasst: 25.08.2026 18:13
von Yogi61
Da wird dir nur eine Prüfstelle (TÜV, Dekra etc.) verlässlich was zu sagen können.

Re: Rastenanlage

Verfasst: 25.08.2026 22:29
von Black Jack
Ist doch ganz einfach, hat die Rastenanlage eine Kennzeichnung Typ Nummer, KBA Nummer oder ähnliches?
Wenn nicht, dann nicht.
Wenn doch, dann vielleicht...

Re: Rastenanlage

Verfasst: 26.08.2026 9:24
von jubelroemer
Für den Preis sollte die Fußrastenanlage mind. ein Teilegutachten haben. Ohne Gutachten gibt es auch Anlagen im zweistelligen Preisbereich.

Re: Rastenanlage

Verfasst: 05.09.2026 12:14
von Trobiker64
fighter-heiko hat geschrieben: ↑
25.08.2026 11:50
Kann mir Jemand ne Info geben ob ich diese Rastenanlage eingetragen bekomme. Meine Nachfrage ergab, das die keine Zertifikate dafür haben.
8) Zulassungsrechtlich ist bei einer Rastenanlage nur der (Fuß-) Bremshebel relevant. Dafür braucht es, wie schon erwähnt wurde, zumindest ein Teilegutachten. Für die restlichen Teile einer Fußrastenanlage gibt es keine speziellen Vorschriften.

Re: Rastenanlage

Verfasst: 05.09.2026 15:09
von jubelroemer
Da sieht man wie bescheuert das mit den Zulassungsbestimmungen ist. Der Rest der Fußrastenanlage ist sicher entscheidender als der Fußbremshebel-

Re: Rastenanlage

Verfasst: 05.09.2026 19:41
von S_V
Trobiker64 hat geschrieben: ↑
05.09.2026 12:14
fighter-heiko hat geschrieben: ↑
25.08.2026 11:50
Kann mir Jemand ne Info geben ob ich diese Rastenanlage eingetragen bekomme. Meine Nachfrage ergab, das die keine Zertifikate dafür haben.
8) Zulassungsrechtlich ist bei einer Rastenanlage nur der (Fuß-) Bremshebel relevant. Dafür braucht es, wie schon erwähnt wurde, zumindest ein Teilegutachten. Für die restlichen Teile einer Fußrastenanlage gibt es keine speziellen Vorschriften.
Also Behindertenumbau der Bremse, Hinterradbremse wandert an den Lenker, Änderung eintragen und jede Fußrastenanlage, nun ohne zulassungsrelevanten Fußbremshebel, nach Wunsch verbauen.

So einfach ist das... :lol:

Re: Rastenanlage

Verfasst: 05.09.2026 19:55
von Vossi
Es gibt doch, meines Wissens nach zumindest im Rollerbereich, eine Kombibremse von Vorderrad und Hinterrad. Einfach mal Hamstern ;)

Re: Rastenanlage

Verfasst: 05.09.2026 20:08
von Pat SP-1
Kombibremse gibt es auch bei Motorrädern. Aber dadurch fällt der zweite Bremshebel nicht weg. Sind nicht zwei Bremskreise vorgeschrieben?
Aber die Idee mit dem behindertengerechten Umbau finde ich bei einem Streetfighter passend. Zum Unfallmotorrad gehört ja auch ein verunfallter Fahrer. ;)

Re: Rastenanlage

Verfasst: 11.09.2026 15:27
von fighter-heiko
Trobiker64 hat geschrieben: ↑
05.09.2026 12:14
fighter-heiko hat geschrieben: ↑
25.08.2026 11:50
Kann mir Jemand ne Info geben ob ich diese Rastenanlage eingetragen bekomme. Meine Nachfrage ergab, das die keine Zertifikate dafür haben.
8) Zulassungsrechtlich ist bei einer Rastenanlage nur der (Fuß-) Bremshebel relevant. Dafür braucht es, wie schon erwähnt wurde, zumindest ein Teilegutachten. Für die restlichen Teile einer Fußrastenanlage gibt es keine speziellen Vorschriften.
Tatsache??!! Jetzt bin ich aber ziemlich überrascht, da ich dachte das die komplette Anlage geprüft werden müsste. Wenn ich mit meinen " zierlichen " Kilos im Stehen fahre und das ggfl minderwertige Material nachgeben würde kann das böse Aua machen.
Aber danke Trobiker64 für die Richtigstellung.

Re: Rastenanlage

Verfasst: 11.09.2026 15:47
von Trobiker64
fighter-heiko hat geschrieben: ↑
11.09.2026 15:27
Wenn ich mit meinen " zierlichen " Kilos im Stehen fahre und das ggfl minderwertige Material nachgeben würde kann das böse Aua machen.
8) Das fällt in den Bereich der Produkthaftung des Fahrzeugherstellers und ist halt vom Fahrzeugdesign abhängig. Ein Fahrzeughersteller wird schon darauf achten, dass seine Fußrastenanlage stabil genug ist. Für Fahrzeuge ab 2016/2017 gibt es Vorschriften für die Soziusfußrasten. Diese müssen einer Kraft von 1700N widerstehen können. Dies bedeutet in der Praxis, dass Knubbel- und Kantenfahrer freie Fußrastenwahl haben und Novafahrer für Soziusrasten eine ABE brauchen.
jubelroemer hat geschrieben: ↑
05.09.2026 15:09
Der Rest der Fußrastenanlage ist sicher entscheidender als der Fußbremshebel-
Was würdest du als kritischer betrachten?