Hinterradabdeckung!
Hinterradabdeckung!
Hallo,
ich habe ein bisschen im forum gestöbert, bin aber nicht fündig geworden!
Will mir zur Zeit eine Hinterradabdeckung für meine SV 1000 N 03 kaufen, weiss aber nicht genau welche! Gibt es einen Unterschied zwischen der S und N abdeckung?
Danke
ich habe ein bisschen im forum gestöbert, bin aber nicht fündig geworden!
Will mir zur Zeit eine Hinterradabdeckung für meine SV 1000 N 03 kaufen, weiss aber nicht genau welche! Gibt es einen Unterschied zwischen der S und N abdeckung?
Danke
- Seether
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Re: Hinterradabdeckung!
Ja, gibt es. Abdeckungen für die K3 S passen nicht!!! Ausserdem hat die N eh eine längere Schwinge! Also schön aufpassen, dass die (überflüssige) Abdeckung auch für die N passt!!!SVPetz hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein bisschen im forum gestöbert, bin aber nicht fündig geworden!
Will mir zur Zeit eine Hinterradabdeckung für meine SV 1000 N 03 kaufen, weiss aber nicht genau welche! Gibt es einen Unterschied zwischen der S und N abdeckung?
Danke
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- Seether
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Die Hinterradabdeckung gibt es bei uns nur als Zubehör. Wem es optisch gefällt, der soll eine drauf machen. Zum Nutzen, naja, könnte sein, dass das Federbein noch etwas besser vor Verschmutzungen geschützt wird... aber eigentlich ist sie schon ziemlich sinnlos, wie du selbst auch schreibst. Hatte auch mal überlegt, ob sie etwas nützt, da ich auch bei Regen nen nassen Arsch bekomme, von Wasser, das der Reifen hochwirft, aber denke nicht, dass das durch eine Hinterradabdeckung anders wird, daher hab ich mir das Geld gespart...SVPetz hat geschrieben:@ Seether
Danke für die Antwort!
Ich bin aus Luxemburg und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass das Hinterrad mit einer Abdeckung versehen sein muss! Jetzt wo ich genauer drüber nachdenke, dient die Abdeckung eigentlich gar nicht!
Wie ist es eigentlich in Deutschland?
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Also vorgeschrieben ist das Ding in Deutschland nicht.Es gelten EU-Richtlinien die keine Radabdeckung mehr vorschreiben.SVPetz hat geschrieben:@ Seether
Danke für die Antwort!
Ich bin aus Luxemburg und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass das Hinterrad mit einer Abdeckung versehen sein muss! Jetzt wo ich genauer drüber nachdenke, dient die Abdeckung eigentlich gar nicht!
Wie ist es eigentlich in Deutschland?
Nur der Winkel des Kennzeichen muss stimmen.
Gruss, Timmi
Oberkaputnik
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viewtopic.php?p=149739#149739SVPetz hat geschrieben:Und der wäre?Timmi hat geschrieben: Nur der Winkel des Kennzeichen muss stimmen.
Gruss, Timmi
Das Kennzeichen darf nicht tiefer als 300 mm über der Fahrbahn angebracht und nicht mehr als 30 Grad zur Senkrechten nach vorn geneigt sein
ick hab aba mein heck nur in verbindung mit meiner radabdeckung eingetragenTimmi hat geschrieben: Also vorgeschrieben ist das Ding in Deutschland nicht.Es gelten EU-Richtlinien die keine Radabdeckung mehr vorschreiben.
Nur der Winkel des Kennzeichen muss stimmen.
Gruss, Timmi
wat fürn gesetz güldet n bei mir

gehts och ohne


Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24
..das Gesetz : Tüv´ler mögen keine Fighter....svfighter hat geschrieben: ick hab aba mein heck nur in verbindung mit meiner radabdeckung eingetragen
wat fürn gesetz güldet n bei mir
gehts och ohne![]()

du hast einen" Dirtcatcher " dran und keine " Radabdeckung "

komisch ist aber, das dein Hinterrad zur Hälfte mit dem Heck abgedeckt ist....( also völlig legal )
ne,ne...da wollt der Steffen auf Nummer Sicher gehen , denke ich....
..versteh ich trotzdem nichtsvfighter hat geschrieben:nö
der tüvi trägts nur so ein, warum och immer,
kann steffen och nix für, der würds och gern anders seinen kunden anbieten,
ick lass den in zukunft ab, mal sehen obs was bringt,payback-punkte

es heisst ja : bei einem kurzen Heck muss mind. das halbe Hinterrad abgedeckt sein....
und Spritzschutz oder so fällt ja auch weg - keine Vorgabe mehr.........
naja - mal sehen was der Tüv zu meiner kleinen bald sagt wenn er die sieht
