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ABE für IXIL Underseat
Verfasst: 27.03.2006 10:03
von Katrider
Hi,
hab jetzt die IXIL-Underseat-Anlage an der 1000N verbaut - hab dazu auch Krümmer von der S verwendet.
Nun will ich die Teile evtl. eintragen lassen, dazu reicht aber die Nummer auf den Töpfen nicht aus.
Hat jemand was schriftliches für die Töpfe?
Ich will hier aber keine Diskussion anstossen, daß man das ja nicht braucht, da EG-BE... ich hab die Erfahrung mit meiner Bandit gemacht, daß es wesentlich einfacher ist bei Kontrollen, wenn der Topf eingetragen ist.
Merci schon mal,
Ciao Axel
PS: gibts eine für jedermann zugängige Datenbank, wo man die Nummern + zugehöriges Fahrzeug nachschauen kann?
Verfasst: 27.03.2006 12:22
von Ruh-Fi
..komisch - versteh ich nicht......
auch wenn du das nicht hören ( lesen ) willst , die Nummer bzw. das Schild sagt alles aus.....
das einzige was du machen solltest / musst , den Kat austragen lassen - was aber sowieso bei der nächsten Untersuchung gemacht wird....
also ich habe bis jetzt keine Probleme damit gehabt .....
Papiere hab ich dafür auch nicht - warum auch ....
Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
FERTIG!!!!!!!!!!
Gruss
Verfasst: 27.03.2006 12:38
von Katrider
Hi,
du hast ja recht, aber mit meiner Bandit hatte ich am Anfang ziemliche Probleme, da jedesmal eine Diskussion wegen der Nummer aufkam.
Seit der Eintragung sind alle glücklich
Ich habe soeben ein Homologationsschreiben vom P&W bekommen - das sollte dem Graukittel eigentlich reichen
Will nur sicher gehen, daß ich mich auf keine Diskussionen einlassen muß.
Deinen Absatz über die EWG-Betriebserlaubnis werde ich auf jeden Fall auch ausdrucken - sicher ist sicher
Merci
Ciao Axel
Verfasst: 28.03.2006 12:33
von sv-speedy
Verfasst: 28.03.2006 16:07
von Ruh-Fi
..ja genau !!! da hab ich´s auch her !!!