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Nachrüst-Kennzeichenhalter nicht legal????
Verfasst: 20.04.2006 23:07
von waldi1333
Hallo,
war heute beim TÜV wegen der Eintragung meiner GSXR-USD-Gabel.
Dabei hat mich der Prüfer auf meinen Kennzeichenhalter aufmerksam gemacht.
Bei einer HU würde ich arge Probleme bekommen, da der Winkel mehr als 30° zur Vertikalen beträgt.
Den KZH habe ich letztes Jahr bei Louis für 30€ gekauft, ist so ein VA-Teil, wird bei EBAY 1000mal angeboten.
Wenn ich den KZH runterbiege bis zum geforderten Winkel, komme ich viel zu nah ans Hinterrad.
Meine Frage: Hat von euch schon jemand Probleme mit dem Tüv bzw. Schnittlauch bekommen, weil der KZH zu flach ist?
Gruß
Waldi1333
Verfasst: 20.04.2006 23:27
von HardyR
Die Regel besteht zwar, aber bisher hat nie einer was gesagt

Verfasst: 21.04.2006 0:49
von Indian
Den Begriff "Schnittlauch" find ich sch....

Ansonsten würde ich auf folgendes verweisen.
http://www.svrider.de/index.php?seite=SV1000FAQ#KZH
Wichtig ist wie immer nicht der genaue Grad des KZH, sondern die Ablesbarkeit Deines Kennzeichens. Ich glaube nicht, dass die Polizei (in Fachkreisen auch "Ordnungshüter" genannt und nicht Schnittlauch) Dein Motorrad bemängeln wird, vorausgesetzt das Kennzeichen ist klar ablesbar.
Um mit Suzischubser´s Worten zu sprechen, "Hochbiegen ist doof!".

Der TÜV ist da natürlich ein wenig genauer. Ich würde den KZH so anpassen, dass er bei der nächsten HU nicht so sehr ins Gespräch kommt, dann passt das schon. Und immer frech auf die EG Bestimmungen verweisen, damit nimmst Du dem TÜV Prüfer erst mal den Wind aus den Segeln.

Verfasst: 21.04.2006 15:45
von Doctor Spoktor
eg bestimmung hin oder her.... der winkel darf 30° nicht überschreiten..
hatte da auch schon probleme mit der rennleitung .... habs dann runtergebogenund gut...
allerdings is die K3 höher und hhl isauch noch drin
bzw. war das bei zorn "kennzeichenmissbrauch"

Verfasst: 21.04.2006 17:18
von Seether
Auf jeden Fall sind die Teile illegal, wenn es einem nach einer schönen Bodenwelle das olle Katzenauge, dank Kontakt mit dem Reifen, hinter das Kennzeichen gebogen hat..., weil dann ja das Katzenauge in die völlig falsche Richtung zeigt....
Ergo, was bleibt einem übrig, als die KZH, etwas nach oben zu biegen...

Verfasst: 21.04.2006 19:09
von svbomber
Seether hat geschrieben:Ergo, was bleibt einem übrig, als die KZH, etwas nach oben zu biegen...

Einen passenden KZH kaufen.
Wenn man sich nicht an die Geseztgebung hält, darf man auch nicht jammern. Im Prinzip das Selbe, wenn man mit 80 km/h innerorts geblitzt wird und dann meint, beschissen worden zu sein
Den anderen Blubberbeitrag hab ich hier mal rausgeschmissen

Verfasst: 21.04.2006 21:17
von Seether
svbomber hat geschrieben:Seether hat geschrieben:Ergo, was bleibt einem übrig, als die KZH, etwas nach oben zu biegen...

Einen passenden KZH kaufen.
Wenn man sich nicht an die Geseztgebung hält, darf man auch nicht jammern. Im Prinzip das Selbe, wenn man mit 80 km/h innerorts geblitzt wird und dann meint, beschissen worden zu sein
Den anderen Blubberbeitrag hab ich hier mal rausgeschmissen

Ja, super!
Muss jetzt erst jeder, der aus dem Fachhandel ein angeblich passendes und zulässiges Teil kauft, eine Maschinenbauausbildung haben, damit er, selbst wenn er absoluter Neuling in dem Gebiet ist, vorneherein erkennen kann, dass da was nicht in Ordnung ist?
Da gibt es für jeden Bereich tausende von Vorschriften und Gesetze und ....
Ach was red ich, hast ja Recht, aber ärgern wird man sich ja doch noch dürfen....

Verfasst: 21.04.2006 21:21
von Wick
Hallo,
hatte bei meiner Sv das gleiche Problem mit dem KZH von Louis, habe ihn abgebaut und bei Louis zurückgegeben und mir einen Von Polo geholt von M-Design.
Bei Louis ist das Problem bekannt, hatten schon mehrere SV Fahrer beanstandet aber Louis reagiert nicht.
Lässt den KZH weiter im Sortiment.
So nach dem Motto wer es merkt gibt ihn zurück, und wer nicht! egal.
Gruß Wick
Verfasst: 21.04.2006 23:21
von Indian
The Spoktor hat geschrieben:war das bei zorn "kennzeichenmissbrauch"

Hallo, wir müssen alle mal am Boden bleiben, oder klar festlegen von was wir hier reden. § 22 / I / Nr. 3 StVG (Kennzeichenmissbrauch) sagt:
Das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.
Dieser Tatbestand kann doch nicht erfüllt sein, wenn der Winkel ein paar Grad abweicht. Dazu muss das Kennzeichen hochgebogen werden oder das Kennzeichen z.B. mit einer verspiegelten Folie / Lack überzogen werden. Wer andere Erfahrungen gemacht hat, sollte mir dies mal mitteilen. Ich kenne jedenfalls nur oben genannte Rechtssprechung. Dies kann übrigens auch Autofahrer treffen, die ihr Kennzeichen vorne mal am Amaturenbrett so eben reinlegen.
Wichtig ist hier bei auch das ein Vorsatz begründet werden muss, den fahrlässiges Handeln wird vom § 22 StVG nicht sanktioniert.
Also nur die Ruhe bewahren.
Ansonsten gilt hier mal ganz objektiv betrachtet Bombis Meinung, wer sich an Recht und Ordnung hält, bleibt unbeschadet. Also sage auch ich 30 Grad ist gut. Außerdem muss der Spiegel mind. 60 cm 2 haben, die DB-Eater müssen montiert sein, der Lufi Ansaugschnorchel soll eingebaut bleiben, PC is illegal, Heckhöherlegung is illegal, Reifen nur mit Unbedecklichkeitsbescheinigung, Nikko Adjuster ist illegal, Auspuffhöher- und zusammenlegungskeile sind illegal, Sekundärluftsys. abklemmen ist illegal, G-P*** ist illegal, usw. usw.

Verfasst: 22.04.2006 13:56
von Doctor Spoktor
Indian hat geschrieben:The Spoktor hat geschrieben:war das bei zorn "kennzeichenmissbrauch"

Hallo, wir müssen alle mal am Boden bleiben, oder klar festlegen von was wir hier reden. § 22 / I / Nr. 3 StVG (Kennzeichenmissbrauch) sagt:
das war das was die rennleiterin zu ihm sagte ?? mehr weiss ich nicht ausser das das nummernschild etwas hochgebogen war aber nicht geknickt oder so.
Indian hat geschrieben:
Heckhöherlegung is illegal,
die hab ich aber eingetragen

Verfasst: 27.04.2006 0:27
von K.haos-Prinz
[quote="The Spoktor"]eg bestimmung hin oder her.... der winkel darf 30° nicht überschreiten..
quote]
hmm, mich hatten die "Ordnungshüter" mal angehalten und mir erzählt, dass der Winkel 15° nicht überschreiten darf...
Verfasst: 07.05.2006 15:32
von Thueringer Held
Nach hinten 30° von der Senkrechten nach vorne 15°...
Obwohl mein KZ jetzt direkt untern Höcker geschraubt wird und somit 30° nach vorne zeigt...egal...
Verfasst: 07.05.2006 17:11
von id073897
Wick hat geschrieben:Hallo,
hatte bei meiner Sv das gleiche Problem mit dem KZH von Louis, habe ihn abgebaut und bei Louis zurückgegeben und mir einen Von Polo geholt von M-Design.
Welchen denn, das sind zwei im Katalog. Wie viel Frickelei ist der Anbau?
Gruss,
Gunter
Verfasst: 07.05.2006 18:53
von svfighter
The Spoktor hat geschrieben:
Indian hat geschrieben:
Heckhöherlegung is illegal,
die hab ich aber eingetragen

da sind wir schon 2 die mit illegal eingetragenen sachen rumfahren

Verfasst: 08.05.2006 21:48
von Noxmortis
da muß ich m Indian recht geben
schnittlauch is eindeutig der falsche begriff.
bullensch***n trifft es besser.
und wenn n tüver euch wegen sowas streßt einfach zum nächsten fahren.
ich versteh nicht wieso die leute immer so schnell aufgeben oder sich
einschüchtern lassen. vieles ist aus der luft gegriffen bzw viel zu viel
hoch gepusht. solang man keine omas übern haufen fährt oder mit
180 durch die 30er zone is es doch scheiß egal ob es 15 oder 30° winkel
am nummernschild ist. wenn die bullen was wollen ziehn se dich raus.
also kümmert euch doch um wichtigere dinge... zb. sich über n fahrsicherheitstränig gedanken machen.

sind ja leider bis heute schon einige nicht nur ihr mopped los geworden..