Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Xenon-Kits gemacht
Xenonlicht für Motorräder
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schwintz
Xenonlicht für Motorräder
In der Juli/August Ausgabe von Custombike ist ein toller Artikel über Xenonlicht
für Motorräder zu lesen. Offensichtlich gibt es hier im Gesetz noch eine kleine Lücke. Während bei PKWs eine Scheibenwaschanlage vorhanden sein muß, ist dies offensichtlich bei Motorrädern "noch" nicht der Fall. Die bei www.day-lights.de angebotenen Xenon-Kits sind auch mit E-Nummer versehen und können wohl ohne Probleme eingebaut werden. Laut Custombike soll die Lichtausbeute "über alles vorangegangene erhaben" sein. Hört sich doch alles recht gut an. Die Preise für die Kits sollen zwischen 149,- bis 219,- Euros liegen.
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danci1973
Angäblich ist es nicht so einfach - der Scheinwerfer soll für das HID betrieb zugelassen sein...
Mehr dazu:
http://svrider.de/Forum/viewtopic.php?t=25334
Mfg, D.
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SVrider:
Re: Xenonlicht für Motorräder
Diese Kits sind unzulässig. Jeder TÜVer, der Wert auf seine Lizens legt, trägt diese Teile nicht ein.schwintz hat geschrieben:In der Juli/August Ausgabe von Custombike ist ein toller Artikel über Xenonlichtfür Motorräder zu lesen. Offensichtlich gibt es hier im Gesetz noch eine kleine Lücke. Während bei PKWs eine Scheibenwaschanlage vorhanden sein muß, ist dies offensichtlich bei Motorrädern "noch" nicht der Fall. Die bei www.day-lights.de angebotenen Xenon-Kits sind auch mit E-Nummer versehen und können wohl ohne Probleme eingebaut werden. Laut Custombike soll die Lichtausbeute "über alles vorangegangene erhaben" sein. Hört sich doch alles recht gut an. Die Preise für die Kits sollen zwischen 149,- bis 219,- Euros liegen.
Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Xenon-Kits gemacht
Wenn du die Suche nutzt, dann findest du etliche Posts zu diesem Thema.
Es reicht nicht ein solches Kit einfach in einen vorhandenen "normalen" Scheinwerfer einzusetzen, solange dieser Scheinwerfer selbst keine Zulassung für Xenon hat. Fakt.
Weiterhin gibt es diese "GEsetzeslücke" so nicht, wie von dir beschrieben.
Man kann lediglich i.d.R. ohne Probleme das Fernlicht auf Xenon umrüsten, ohne eine autom. SWR und LWR zu benutzen, wenn man einen kompletten zugelassenen Xenon-Scheinwerfer mit Leuchtmittel nutzt.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
(Ghandi)
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schwintz
Eine Eintragung ist aber gar nicht nötig, da der Kit ja über eine E-Nummer verfügt.
Ich habe meine Informationen, wie bereits erwähnt, aus der aktuellen Custombike-Ausgabe (Seite 94/95). Da steht nichts von Verbot für Motorräder. Für den Inhalt des Artikels kann ich nichts. Die schreiben aber auch, daß Daylights Europe Ltd. einige Sätze anbietet, die in,
Zitat:
nahezu jeden Motorradscheinwerfer passen.
Im Prinzip:Tausche Xenon gegen alte Birne-Ende!
Ich habe mich schon per E-mail mit Day-lights in Verbindung gesetzt.
Auch meinen TÜV werde ich mal kontaktieren. Mal sehen was der so sagt.
Ich habe meine Informationen, wie bereits erwähnt, aus der aktuellen Custombike-Ausgabe (Seite 94/95). Da steht nichts von Verbot für Motorräder. Für den Inhalt des Artikels kann ich nichts. Die schreiben aber auch, daß Daylights Europe Ltd. einige Sätze anbietet, die in,
Zitat:
nahezu jeden Motorradscheinwerfer passen.
Im Prinzip:Tausche Xenon gegen alte Birne-Ende!
Ich habe mich schon per E-mail mit Day-lights in Verbindung gesetzt.
Auch meinen TÜV werde ich mal kontaktieren. Mal sehen was der so sagt.
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id073897
Zitat aus einer Pressemitteilung des KBA vom 26.9.2002:
"Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
* der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
* § 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden." (http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseser ... 3_2002.htm)
Hervorhebung von mir. Insofern gilt das bereits Gesagte: ein zugelassener Scheinwerfer ist für das Fernlicht möglich, der einfache Tausch der Hx-Glühlampe gegen eine Xenon-Gasentladungslampe geht nicht, da die Scheinwerfer der SV nicht dafür geprüft sind.
Gruss,
Gunter
"Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
* der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
* § 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden." (http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseser ... 3_2002.htm)
Hervorhebung von mir. Insofern gilt das bereits Gesagte: ein zugelassener Scheinwerfer ist für das Fernlicht möglich, der einfache Tausch der Hx-Glühlampe gegen eine Xenon-Gasentladungslampe geht nicht, da die Scheinwerfer der SV nicht dafür geprüft sind.
Gruss,
Gunter
...noch Fragen?Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Umrüstkits generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Duetschland an, bestimmt für den Export oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events. Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.
~Akrapovic*AP-Racing*Braking*Yoshimura*RaceTech*Traxxion*MRA*Wilbers*Spiegler*RK*Supersprox*Hinkel*MFW*K&N*Showa*2xH4*0W40~
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schwintz
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SVrider:
Habe mir heut extra o.g. Zeitschrift mal geholt. Also was der Typ da für nen Schwachsinn bzgl. Xenon erzählt. Gib mir 1000€ und erzähl dir im Himmel ist Jahrmarkt.
Das KBA behandelt Motorräder und Autos bzgl. Gasentladungslampen gleich. Als ich vor 5 Jahren mir den ersten Xenon-Scheinwerfer ans Mopped gebaut habe, habe ich sogar bei den Schlauen nachgefragt, Antwort steht schon oben.
Eine Grauzone, so wie in dem Artikel geschrieben, gibt es definitiv nicht. Man kann lediglich den speziellen § bzgl. Gasentladungslampen mit SWR und LWR entsprechend auslegen.
Das KBA behandelt Motorräder und Autos bzgl. Gasentladungslampen gleich. Als ich vor 5 Jahren mir den ersten Xenon-Scheinwerfer ans Mopped gebaut habe, habe ich sogar bei den Schlauen nachgefragt, Antwort steht schon oben.
Eine Grauzone, so wie in dem Artikel geschrieben, gibt es definitiv nicht. Man kann lediglich den speziellen § bzgl. Gasentladungslampen mit SWR und LWR entsprechend auslegen.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
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MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
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schwintz
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schwintz
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WilheLM TL
Immer wieder: Xenon
Es interessiert nicht, was in irgend einem depperten Käseblatt steht. Der Schreiberling haftet nicht für Leichtgläubige. Ich könnte - beispielsweise - hier Absolution für Xenon- Gasentladungslampe in Deiner Mopette geben. Ich hafte aber nicht für Deinen Schaden! (3 Knollen+ 50€ mindestens). Den Straftatsbestand „Anstiftung zur Dummheit” gibts auch nicht... nur der Verkäufer des Schundes muß einen kleinen Zusatz auf der Verpackung anbringen „nicht STVZO-zugelassen) o.ä. - was aber in der Bucht eh' keiner macht.
E-Nummer. Ja. Klarer Bezug des E-Prüfverfahrens auf das Fahrzeug (Typ, Hersteller, BJ...). Unklar? Bau Dir einen Gixxerauspuff mit e an den V2 und ... (3 Knollen+ 50€ mindestens).
@Gutso: Dein Link beinhaltet den Satz: jederzeit innerhalb weniger Minuten rückrüstbar
Das macht mir Sorgen...
Du hast Post...
Im übrigen: wg. E13 würde ich mal Rücksprache mit TÜV Rheinland nehmen. Ich würde gerne ein Statement eines Vertreters dieses Clubs in Motorrad x/xx hier reinsetzen, aber bei der gegenwärtigen ©phobie...
Xenon-Gasentladungslicht im Selbstanbau ist definitiv illegal. Weil keine e-Nummer fahrzeugbezogen... Nur Leuchtmittel (also Blinkerbirnchen und H1...H7) sind, weil im Scheinwerferprüfverfahren festgelegt, nicht fahrzeugbezogen.
Logisch, oder?
Universal-Nebel- oder Fernscheinwerfer sind Anbauteile mit e ohne Fahrzeugbezug. Eben universal. Deshalb ist es auch möglich, daß Fernscheinwerfer mit Xenon-Gasentladungslicht in Bälde als Uni mit e angeboten werden - aber was nützen die!!! wenn der Abblendscheinwerfer mit Halogen die Qualität einer Grubenfunzel hat.
Grundlagen: 93-92-EWG- googeln, da gibts alles Wissenswerte inkl. Originaltexte.
EDIT: Falls sich durch den Text im ersten Absatz jemand getreten fühlt...
... kann ich das eigentlich nicht nachvollziehen... war jedenfalls nicht beabsichtigt.
Meine gezielten Tritte treffen tödlich, hehehe!
Es interessiert nicht, was in irgend einem depperten Käseblatt steht. Der Schreiberling haftet nicht für Leichtgläubige. Ich könnte - beispielsweise - hier Absolution für Xenon- Gasentladungslampe in Deiner Mopette geben. Ich hafte aber nicht für Deinen Schaden! (3 Knollen+ 50€ mindestens). Den Straftatsbestand „Anstiftung zur Dummheit” gibts auch nicht... nur der Verkäufer des Schundes muß einen kleinen Zusatz auf der Verpackung anbringen „nicht STVZO-zugelassen) o.ä. - was aber in der Bucht eh' keiner macht.
E-Nummer. Ja. Klarer Bezug des E-Prüfverfahrens auf das Fahrzeug (Typ, Hersteller, BJ...). Unklar? Bau Dir einen Gixxerauspuff mit e an den V2 und ... (3 Knollen+ 50€ mindestens).
@Gutso: Dein Link beinhaltet den Satz: jederzeit innerhalb weniger Minuten rückrüstbar
Das macht mir Sorgen...
Im übrigen: wg. E13 würde ich mal Rücksprache mit TÜV Rheinland nehmen. Ich würde gerne ein Statement eines Vertreters dieses Clubs in Motorrad x/xx hier reinsetzen, aber bei der gegenwärtigen ©phobie...
Xenon-Gasentladungslicht im Selbstanbau ist definitiv illegal. Weil keine e-Nummer fahrzeugbezogen... Nur Leuchtmittel (also Blinkerbirnchen und H1...H7) sind, weil im Scheinwerferprüfverfahren festgelegt, nicht fahrzeugbezogen.
Logisch, oder?
Universal-Nebel- oder Fernscheinwerfer sind Anbauteile mit e ohne Fahrzeugbezug. Eben universal. Deshalb ist es auch möglich, daß Fernscheinwerfer mit Xenon-Gasentladungslicht in Bälde als Uni mit e angeboten werden - aber was nützen die!!! wenn der Abblendscheinwerfer mit Halogen die Qualität einer Grubenfunzel hat.
Grundlagen: 93-92-EWG- googeln, da gibts alles Wissenswerte inkl. Originaltexte.
EDIT: Falls sich durch den Text im ersten Absatz jemand getreten fühlt...
Meine gezielten Tritte treffen tödlich, hehehe!