Xenonlicht für Motorräder


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
schwintz


Xenonlicht für Motorräder

#1

Beitrag von schwintz » 18.06.2006 7:35

In der Juli/August Ausgabe von Custombike ist ein toller Artikel über Xenonlicht :idea: für Motorräder zu lesen. Offensichtlich gibt es hier im Gesetz noch eine kleine Lücke. Während bei PKWs eine Scheibenwaschanlage vorhanden sein muß, ist dies offensichtlich bei Motorrädern "noch" nicht der Fall. Die bei www.day-lights.de angebotenen Xenon-Kits sind auch mit E-Nummer versehen und können wohl ohne Probleme eingebaut werden. Laut Custombike soll die Lichtausbeute "über alles vorangegangene erhaben" sein. Hört sich doch alles recht gut an. Die Preise für die Kits sollen zwischen 149,- bis 219,- Euros liegen.
Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Xenon-Kits gemacht :?:

danci1973


#2

Beitrag von danci1973 » 18.06.2006 9:20

Angäblich ist es nicht so einfach - der Scheinwerfer soll für das HID betrieb zugelassen sein...

Mehr dazu:

http://svrider.de/Forum/viewtopic.php?t=25334

Mfg, D.

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Re: Xenonlicht für Motorräder

#3

Beitrag von Punisher » 18.06.2006 11:07

schwintz hat geschrieben:In der Juli/August Ausgabe von Custombike ist ein toller Artikel über Xenonlicht :idea: für Motorräder zu lesen. Offensichtlich gibt es hier im Gesetz noch eine kleine Lücke. Während bei PKWs eine Scheibenwaschanlage vorhanden sein muß, ist dies offensichtlich bei Motorrädern "noch" nicht der Fall. Die bei www.day-lights.de angebotenen Xenon-Kits sind auch mit E-Nummer versehen und können wohl ohne Probleme eingebaut werden. Laut Custombike soll die Lichtausbeute "über alles vorangegangene erhaben" sein. Hört sich doch alles recht gut an. Die Preise für die Kits sollen zwischen 149,- bis 219,- Euros liegen.
Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Xenon-Kits gemacht :?:
Diese Kits sind unzulässig. Jeder TÜVer, der Wert auf seine Lizens legt, trägt diese Teile nicht ein.
Wenn du die Suche nutzt, dann findest du etliche Posts zu diesem Thema.
Es reicht nicht ein solches Kit einfach in einen vorhandenen "normalen" Scheinwerfer einzusetzen, solange dieser Scheinwerfer selbst keine Zulassung für Xenon hat. Fakt.
Weiterhin gibt es diese "GEsetzeslücke" so nicht, wie von dir beschrieben.
Man kann lediglich i.d.R. ohne Probleme das Fernlicht auf Xenon umrüsten, ohne eine autom. SWR und LWR zu benutzen, wenn man einen kompletten zugelassenen Xenon-Scheinwerfer mit Leuchtmittel nutzt.
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schwintz


#4

Beitrag von schwintz » 18.06.2006 19:12

Eine Eintragung ist aber gar nicht nötig, da der Kit ja über eine E-Nummer verfügt.

Ich habe meine Informationen, wie bereits erwähnt, aus der aktuellen Custombike-Ausgabe (Seite 94/95). Da steht nichts von Verbot für Motorräder. Für den Inhalt des Artikels kann ich nichts. Die schreiben aber auch, daß Daylights Europe Ltd. einige Sätze anbietet, die in,
Zitat:
nahezu jeden Motorradscheinwerfer passen.

Im Prinzip:Tausche Xenon gegen alte Birne-Ende!

Ich habe mich schon per E-mail mit Day-lights in Verbindung gesetzt.
Auch meinen TÜV werde ich mal kontaktieren. Mal sehen was der so sagt. :roll:

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#5

Beitrag von Wörsty » 18.06.2006 19:21

Nur um es zu verstehen, redest du von Xenon befüllten Lampen oder Gasentladungslampen?

Wenn ich einfach gesprochen eine Halogenlampe mit Xenon befülle ist es für mich kein Xenonlicht im eigentlichen Sinne...

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#6

Beitrag von ADDI » 18.06.2006 21:43

...um das Märchen mal zu aufzulösen...die Bauteile sind E geprüft..sprich: sie verursachen keine Störungen am Mopped/Auto usw. :lol: :wink:
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schwintz


#7

Beitrag von schwintz » 18.06.2006 22:18

To Wörsty: Guck mal auf den Link: www.Day-lights.de
Das wird Deine Frange hoffentlich beantworten

id073897


#8

Beitrag von id073897 » 18.06.2006 22:30

Zitat aus einer Pressemitteilung des KBA vom 26.9.2002:

"Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

* der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
* § 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden." (http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseser ... 3_2002.htm)

Hervorhebung von mir. Insofern gilt das bereits Gesagte: ein zugelassener Scheinwerfer ist für das Fernlicht möglich, der einfache Tausch der Hx-Glühlampe gegen eine Xenon-Gasentladungslampe geht nicht, da die Scheinwerfer der SV nicht dafür geprüft sind.

Gruss,
Gunter

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#9

Beitrag von ADDI » 18.06.2006 22:30

Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Umrüstkits generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Duetschland an, bestimmt für den Export oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events. Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.

...noch Fragen?
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schwintz


#10

Beitrag von schwintz » 18.06.2006 23:35

Das sind doch mal wirklich klare Aussagen.

Danke id073897 und Addi.

Gruß, der schwintz 8)

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#11

Beitrag von Punisher » 19.06.2006 22:35

Habe mir heut extra o.g. Zeitschrift mal geholt. Also was der Typ da für nen Schwachsinn bzgl. Xenon erzählt. Gib mir 1000€ und erzähl dir im Himmel ist Jahrmarkt.
Das KBA behandelt Motorräder und Autos bzgl. Gasentladungslampen gleich. Als ich vor 5 Jahren mir den ersten Xenon-Scheinwerfer ans Mopped gebaut habe, habe ich sogar bei den Schlauen nachgefragt, Antwort steht schon oben.
Eine Grauzone, so wie in dem Artikel geschrieben, gibt es definitiv nicht. Man kann lediglich den speziellen § bzgl. Gasentladungslampen mit SWR und LWR entsprechend auslegen.
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schwintz


#12

Beitrag von schwintz » 20.06.2006 21:48

An meiner SV habe ich einen Shin Yo Doppelscheinwerfer angebaut. Die Umrüstaktion hätte für die beiden Birnen fast 350,- Euronen gekostet :twisted:. Das war mir dann auch etwas zu viel.

schwintz


#13

Beitrag von schwintz » 01.09.2006 21:39

Kleine Anmerkung am Rande:
In der September/Oktober-Ausgabe der Custombike wurde der Artikel berichtigt. E-Zulassung nur für die Elektronik, nicht für den Brenner. Im Straßenverkehr also nicht zugelassen.


WilheLM TL


#15

Beitrag von WilheLM TL » 02.09.2006 13:31

Immer wieder: Xenon
Es interessiert nicht, was in irgend einem depperten Käseblatt steht. Der Schreiberling haftet nicht für Leichtgläubige. Ich könnte - beispielsweise - hier Absolution für Xenon- Gasentladungslampe in Deiner Mopette geben. Ich hafte aber nicht für Deinen Schaden! (3 Knollen+ 50€ mindestens). Den Straftatsbestand „Anstiftung zur Dummheit” gibts auch nicht... nur der Verkäufer des Schundes muß einen kleinen Zusatz auf der Verpackung anbringen „nicht STVZO-zugelassen) o.ä. - was aber in der Bucht eh' keiner macht.

E-Nummer. Ja. Klarer Bezug des E-Prüfverfahrens auf das Fahrzeug (Typ, Hersteller, BJ...). Unklar? Bau Dir einen Gixxerauspuff mit e an den V2 und ... (3 Knollen+ 50€ mindestens).

@Gutso: Dein Link beinhaltet den Satz: jederzeit innerhalb weniger Minuten rückrüstbar
Das macht mir Sorgen... :P Du hast Post...
Im übrigen: wg. E13 würde ich mal Rücksprache mit TÜV Rheinland nehmen. Ich würde gerne ein Statement eines Vertreters dieses Clubs in Motorrad x/xx hier reinsetzen, aber bei der gegenwärtigen ©phobie...
Xenon-Gasentladungslicht im Selbstanbau ist definitiv illegal. Weil keine e-Nummer fahrzeugbezogen... Nur Leuchtmittel (also Blinkerbirnchen und H1...H7) sind, weil im Scheinwerferprüfverfahren festgelegt, nicht fahrzeugbezogen.
Logisch, oder?

Universal-Nebel- oder Fernscheinwerfer sind Anbauteile mit e ohne Fahrzeugbezug. Eben universal. Deshalb ist es auch möglich, daß Fernscheinwerfer mit Xenon-Gasentladungslicht in Bälde als Uni mit e angeboten werden - aber was nützen die!!! wenn der Abblendscheinwerfer mit Halogen die Qualität einer Grubenfunzel hat.
Grundlagen: 93-92-EWG- googeln, da gibts alles Wissenswerte inkl. Originaltexte.

EDIT: Falls sich durch den Text im ersten Absatz jemand getreten fühlt... :roll: ... kann ich das eigentlich nicht nachvollziehen... war jedenfalls nicht beabsichtigt.
Meine gezielten Tritte treffen tödlich, hehehe!

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